Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewertetes Nebenangebot nicht "gleichwertig": Übergangener Bieter erhält Schadensersatz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten richtet sich nach Funktionalität der Leistung! (VPR 2017, 11)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten richtet sich nach Funktionalität der Leistung! (IBR 2017, 153)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.02.2016 - 4 O 229/09
- OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16
Papierfundstellen
- NZBau 2016, 790
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
Berücksichtigung zulässig angebotener Skontoabzüge bei der Wertung von Angeboten; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16
Damit ist auch die von der Rechtsprechung durchweg geforderte Gleichwertigkeit nicht gewährleistet (vgl. nur BGHZ 91, 327 = NJW 1984, 2279; BGH, NZBau 2008, 459 - Sohlgleite).Auch unter Berücksichtigung der durchgängigen Rechtsprechung des BGH (s. nur NZBau 2008, 459 - Sohlgleite) hatte die Bekl. hinsichtlich der Wertung, Wertbarkeit des Nebenangebots keineswegs einen Beurteilungsspielraum.
- BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16
Damit ist auch die von der Rechtsprechung durchweg geforderte Gleichwertigkeit nicht gewährleistet (vgl. nur BGHZ 91, 327 = NJW 1984, 2279; BGH, NZBau 2008, 459 - Sohlgleite).