Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40942
OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16 (https://dejure.org/2016,40942)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.08.2016 - 1 U 260/16 (https://dejure.org/2016,40942)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. August 2016 - 1 U 260/16 (https://dejure.org/2016,40942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewertetes Nebenangebot nicht "gleichwertig": Übergangener Bieter erhält Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichwertigkeit von Nebenangeboten richtet sich nach Funktionalität der Leistung! (VPR 2017, 11)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichwertigkeit von Nebenangeboten richtet sich nach Funktionalität der Leistung! (IBR 2017, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 790
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05

    Berücksichtigung zulässig angebotener Skontoabzüge bei der Wertung von Angeboten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16
    Damit ist auch die von der Rechtsprechung durchweg geforderte Gleichwertigkeit nicht gewährleistet (vgl. nur BGHZ 91, 327 = NJW 1984, 2279; BGH, NZBau 2008, 459 - Sohlgleite).

    Auch unter Berücksichtigung der durchgängigen Rechtsprechung des BGH (s. nur NZBau 2008, 459 - Sohlgleite) hatte die Bekl. hinsichtlich der Wertung, Wertbarkeit des Nebenangebots keineswegs einen Beurteilungsspielraum.

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16
    Damit ist auch die von der Rechtsprechung durchweg geforderte Gleichwertigkeit nicht gewährleistet (vgl. nur BGHZ 91, 327 = NJW 1984, 2279; BGH, NZBau 2008, 459 - Sohlgleite).
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