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   OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09   

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https://dejure.org/2009,7425
OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09 (https://dejure.org/2009,7425)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 U 27/09 (https://dejure.org/2009,7425)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 1 U 27/09 (https://dejure.org/2009,7425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Zahnarztes wegen unterbliebener Beseitigung eines Zahnengstandes im Rahmen einer prothetischen Versorgung; Ersatzpflicht hinsichtlich einer notwendigen Nachbehandlung; Höhe des Schmerzensgeldes bei Verschiebung der Zahnmittellinie und verzögerter ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahnarztfehler - Nachbehandlungskosten

  • Judicialis

    RVG § 13; ; RVG § 14

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 611; BGB § 823
    Kosten einer Nachbehandlung wegen eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers können nicht fiktiv geltend gemacht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 13; RVG § 14; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Zahnarztes wegen unterbliebener Beseitigung eines Zahnengstandes im Rahmen einer prothetischen Versorgung; Ersatzpflicht hinsichtlich einer notwendigen Nachbehandlung; Höhe des Schmerzensgeldes bei Verschiebung der Zahnmittellinie und verzögerter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07

    Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09
    Ein zahnärztlicher Behandlungsfehler im Rahmen einer prothetischen Versorgung liegt unabhängig von einer Gelegenheit zur Fortsetzung der Behandlung vor, wenn der Behandlungsplan die Beseitigung eines Zahnengstandes, die nach fachärztlichem Standard erforderlich ist, nicht vorsah (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007, 1 U 10/07 - NJW-RR 2008, 1056).

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (Urteil vom 13.12.2007 - 1 U 10/07 - z.B. NJW-RR 2008, 1056) handele es sich bei der zahnärztlichen Versorgung eines Patienten zwar um einen Dienstvertrag.

    Wie der Senat bereits in der vom Landgericht (in anderem Zusammenhang) zitierten Entscheidung (Urteil vom 13.12.2007 - 1 U 10/07 - z.B. NJW-RR 2008, 1056 [hier: zitiert nach juris]) ausgeführt hat, stellen Kosten einer notwendigen Nachbehandlung wegen eines (an dieser Stelle unterstellten) ärztlichen Behandlungsfehlers nur dann einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar, wenn der Patient diese Nachbehandlung bereits hat durchführen lassen.

    Das Landgericht beruft sich aber zu Unrecht für den von ihm verneinten Zurechnungszusammenhang (LGU S. 8/9 - Bl. 223/224 I -) zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden (der Mittellinienverschiebung) auf das Urteil des Senats vom 13.12.2007 (1 U 10/07 - zitiert nach juris: a.a.O. -).

  • LG Münster, 31.05.2007 - 11 O 1097/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Einholung des "Kostenvoranschlages" für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen weder angemessen noch erforderlich war (dazu: LG Münster Urteil vom 31.5.2007 - 11 O 1097/05 - [hier: zitiert nach juris, Rn. 36]), für eine Haftung dem Grunde nach nicht, weil der Behandlungsplan dazu keine Feststellungen trifft und zur Höhe nach nicht, weil ein Zahlungsanspruch vor Durchführung der Maßnahme - wie ausgeführt - nicht besteht.
  • OLG München, 01.02.2006 - 1 U 4756/05

    Behauptung und Nachweis der Behandlungsabsicht bei Schadensersatzforderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09
    Dementsprechend können auch die Kosten für ein Privatgutachten oder einen Kostenvoranschlag (um nichts anderes handelt es sich bei den Kostenangaben im Behandlungsplan - Bl. 14 I -) nur dann ersetzt verlangt werden, wenn der Patient eine - konkrete - Behandlungsabsicht nachgewiesen hat (OLG München Beschluss vom 1.2.2006 - 1 U 47/05 - z.B. MedR 2006, 596 [hier: zitiert nach juris, Rn. 36]).
  • OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt,

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09
    Vor der Durchführung der Nachbehandlung sind Kosten noch nicht entstanden, d.h. es fehlt (noch) an einer vermögenswirksamen Maßnahme (a.a.O., Rn. 16; ebenso: OLG Köln Urteil vom 12.1.2005 - 5 U 96/03 - z.B. GesR 2005, 266 [hier: zitiert nach juris, Rn. 13]).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 8 U 18/02

    Antrag auf Erstattung des Behandlungshonorars sowie Schmerzensgeldanspruch wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09
    Weiter ist unumstritten, dass auch Beeinträchtigungen des Aussehens einen Schmerzensgeldanspruch auslösen können (z.B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331; HansOLG Hamburg OLGR 2001, 179 [jeweils Bauchdecke]).
  • OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem unter Verletzung

    Denn die leistungsfähige Beklagte zu 3 hat sich einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 672, 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15

    Begriff des zahnärztlichen Behandlungsfehlers als das nach dem jeweiligen Stand

    Insbesondere ist das vom Beklagten angeführte Urteil des OLG Naumburg nicht einschlägig, da die dortige Klägerin dem beklagten Zahnarzt keine Nachbesserung einräumen musste, da der Zweck der Nachbesserung bei der Eingliederung einer Prothese - ein Vortasten bei Passgenauigkeiten und Beweglichkeit - nicht erreicht werden konnte (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juni 2009 - 1 U 27/09 -, Rn. 21, juris).
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