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   OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12   

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https://dejure.org/2013,20593
OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12 (https://dejure.org/2013,20593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2013 - 1 U 276/12 (https://dejure.org/2013,20593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2013 - 1 U 276/12 (https://dejure.org/2013,20593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 Einl. ALR, § 75 Einl. ALR, § 5 Abs 1 LuftSiG, § 5 Abs 2 LuftSiG, § 5 Abs 3 LuftSiG
    Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu verantwortenden Gefahrenverdachts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu verantwortenden Gefahrenverdachts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verzögerung einer unverschuldeten Sicherheitsüberprüfung begründet Schadenersatzanspruch des Reisenden; §§ 5 Abs. 1 u. 2, 11 Abs. 1 LuftSiG; 839 Abs. 1 Satz 1 BGB; 74, 75 ALR

  • rabüro.de

    Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu verantwortenden Gefahrenverdachts

  • reise-recht-wiki.de

    Entschädigung für Sicherheitskontrolle mit Verdacht auf gefährliche Gegenstände

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sicherheitskontrolle / Gefahr durch Handgepäck / Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu verantwortenden Gefahrenverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Entschädigung für Fluggast, der Flug aufgrund von Sicherheitskontrollen verpasste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Länger dauernde Sicherheitskontrolle - Flug verpasst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verpasste Flug wegen Sicherheitskontrollen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Flug verpasst, weil Sicherheitskontrolle zu lange dauerte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu verpasstem Flug - Entschädigung wegen zu langer Sicherheitskontrollen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung für Fluggast, der Flug aufgrund von Sicherheitskontrollen verpasste

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verpasster Flug wegen schleppender Sicherheitskontrolle

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für verpassten Flug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für verpassten Flug aufgrund von Sicherheitskontrollen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines Flugreisenden möglich, wenn er wegen einer Kontrollmaßnahme seinen Flug versäumt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Flug verpasst wegen nicht zu vertretender Maßnahmen bei Sicherheitskontrolle - Besteht Entschädigungsanspruch?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund von Sicherheitskontrollen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Flug wegen Sicherheitskontrolle verpasst - Bundesrepublik muss Entschädigung zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle- Entschädigung!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zu lange Sicherheitskontrolle: Haftung bei Verpassen des Flugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu lange Sicherheitskontrolle: Wer haftet, wenn der Flug verpasst wird?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für zu langen Sicherheitscheck am Flughafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund von Sicherheitskontrollen - Bundesrepublik hätte dafür sorgen müssen, dass die Überprüfung verdächtigen Gepäcks auch in der Nachtzeit schneller vonstatten geht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3796
  • ZIP 2013, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13

    Beweislastverteilung beim Aufopferungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12
    Bei der Inanspruchnahme eines Nichtverantwortlichen handelt es sich um einen zielgerichteten hoheitlichen Grundrechtseingriff, der dem Betroffenen, weil er für das Bestehen der Gefahrenlage keine Verantwortung trägt, ein Sonderopfer auferlegt (vgl. Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3 Juli 2013, 22 U 1/13 BSch, juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).

    Entsprechendes gilt, wenn der Eigentümer einer Sache rechtmäßig als Störer in Anspruch genommen wird, weil ein durch Tatsachen begründeter Verdacht besteht, dass von der Sache eine Gefahr ausgeht: Auch er kann für die dadurch erlittenen Nachteile wie ein Nichtverantwortlicher (Nichtstörer) Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, soweit er die Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 1996, NJW 1996, S. 3151, 3152, juris Rn. 16; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3 Juli 2013, 22 U 1/13 BSch, juris Rn. 17).

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12
    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Umstände, wie sie sich bei späterer rückschauender Betrachtung (ex tunc) objektiv darstellen; denn bei der Frage der Entschädigung geht es nicht um die Möglichkeit des Eingriffs zur Verhütung von Gefahren, sondern um einen sachgerechten Ausgleich der erbrachten Opfer (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. März 1992, BGHZ 117, S. 303 ff. = NJW 1992, S. 2639).
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12
    Entsprechendes gilt, wenn der Eigentümer einer Sache rechtmäßig als Störer in Anspruch genommen wird, weil ein durch Tatsachen begründeter Verdacht besteht, dass von der Sache eine Gefahr ausgeht: Auch er kann für die dadurch erlittenen Nachteile wie ein Nichtverantwortlicher (Nichtstörer) Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, soweit er die Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 1996, NJW 1996, S. 3151, 3152, juris Rn. 16; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3 Juli 2013, 22 U 1/13 BSch, juris Rn. 17).
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2012 - 4 O 32/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Oktober 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2/4 O 32/12) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

    Da sich jedermann einer solchen Kontrolle unterziehen muss, stellt die Versäumung des Flugs kein Sonderopfer dar (Abweichung vom OLG Frankfurt, U. v. 12.8.2013, Az. 1 U 276/12).

    Das Landgericht habe seiner Begründung die Entscheidung des Senats vom 12.08.2013, Az. 1 U 276/12, zugrunde gelegt.

  • LG Landshut, 21.11.2014 - 14 S 1887/13

    Ersatzbeschaffung, Fluggast, Reiseveranstalter, Schadensersatz,

    Die Entnahme der Pony-Flasche durch die Gefahrgutbeauftragte Frau R. von der Firma A. erfolgte daher von dieser in ihrer Eigenschaft als Beliehene gemäß § 5 Absatz 5 Luftsicherheitsgesetz (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2013, Az.: 1 U 276/12).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2018 - 2b O 179/15
    Gleiches gilt mit Blick auf die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.08.2013, 1 U 276/12, da auch dort der eigentliche Gefahrerforschungseingriff nach § 5 i.V.m. § 11 LuftSiG zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung geführt hat.
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