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   OLG Saarbrücken, 08.06.2009 - 1 U 299/08   

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https://dejure.org/2009,30057
OLG Saarbrücken, 08.06.2009 - 1 U 299/08 (https://dejure.org/2009,30057)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 (https://dejure.org/2009,30057)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 1 U 299/08 (https://dejure.org/2009,30057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung mit Gegenforderungen aus anderen Bauvorhaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt: Aufrechnung mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben? (IBR 2009, 517)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 182/01

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei Stellung einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.06.2009 - 1 U 299/08
    Es verbleibt nämlich in jedem Fall bei dem Austauschrecht der Klägerin, da die Beklagte sich gegenüber der Klägerin nicht unverzüglich erklärt hat, ob sie den Sicherheitseinbehalt verwertet (vgl. dazu BGH, BauR 2001, 1893 sowie BGH, BauR 2002, 1543).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.06.2009 - 1 U 299/08
    Es verbleibt nämlich in jedem Fall bei dem Austauschrecht der Klägerin, da die Beklagte sich gegenüber der Klägerin nicht unverzüglich erklärt hat, ob sie den Sicherheitseinbehalt verwertet (vgl. dazu BGH, BauR 2001, 1893 sowie BGH, BauR 2002, 1543).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden, das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 -, IBR 2002, 252 = juris Rdnrn. 4 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 -, NJW-RR 2008, 38, 39 = juris Rdnr. 30; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 -, BauR 2009, 1632 = juris Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 28.9.2000, 19 U 888/00, juris), das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.2.2007, 22 U 115/06, BauR 2007, 1587), das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 8.6.2009, 1 U 299/08, juris) und zuletzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 9.12.2014, 8 U 165/13, juris) entschieden, dass der Sicherheitseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung von Ansprüchen aus demselben Bauvertrag beschränkt und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist.
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