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   OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12   

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https://dejure.org/2014,10730
OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12 (https://dejure.org/2014,10730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2014 - 1 U 305/12 (https://dejure.org/2014,10730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 1 U 305/12 (https://dejure.org/2014,10730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 AdVermiG, § 9 AdVermiG, § 839 BGB, Art 34 GG
    Zu den Informationspflichten des Jugendamts gegenüber den Adoptionsbewerbern im Hinblick auf einen Alkoholmissbrauch der Kindsmutter während der Schwangerschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang an Aufklärungs- und Informationspflichten der Adoptionsvermittlungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdVermiG § 7 Abs. 1 a.F.
    Aufklärungs- und Informationspflichten der Adoptionsvermittlungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main weist Klage von Adoptiveltern gegen die Stadt Frankfurt am Main ab

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Mängelgewährleistung" bei Adoption?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht bekannte Alkoholproblem der Kindesmutter bei der Adoption

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil des OLG Frankfurt: Kein Schadensersatz für kranke Adoptivkinder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Amtspflichten desJugendamtes - Kein Schadensersatz für behinderte Adoptivkinder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Adoptiveltern wegen mutmaßlicher Kenntnis des Jugendamts vom Alkoholkonsum der Mutter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage von Adoptiveltern gegen die Stadt Frankfurt am Main abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufklärungs- und Informationspflichten der Adoptionsvermittlungsstelle hinsichtlich Drogenabhängigkeit der Eltern des Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungs- und Informationspflichten der Adoptionsvermittlungsstelle hinsichtlich Drogenabhängigkeit der Eltern des Kindes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Können Adoptiveltern wegen unzureichender Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei ihrem Adoptivkind durch das Jugendamt Schadensersatz verlangen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kranke Adoptivkinder - wann haftet das Jugendamt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadenersatz für Adoptiveltern wegen fehlender Aufklärung über gesundheitliche Risiken der Adoptivkinder - Kenntnis der Jugendamtsmitarbeiter über Alkoholproblem der leiblichen Mutter muss bewiesen werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Adoptiveltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 518
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Da im Zivilprozess der gesamte Streitstoff und die angebotenen Beweise zu erschöpfen sind (vgl. BGHZ 53, 245 [juris Rn. 228]), liegt ein solcher Verfahrensfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 158, 269 [juris Rn. 8, 9]), oder wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze mehr findet und deshalb gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2003, 1655 [juris Rn. 15], WM 2009, 671 [juris Rn. 21]); auch im Zivilverfahren darf das Gericht von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur dann absehen.

    wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, so dass der Beweisantritt nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG, WM 2009, 671 [juris Rn. 24 u. 26] NJW 1993, 254 [juris Rn. 10]), oder wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. BVerfG ZIP 1996, 1761 [juris Rn. 14]).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der Partei anordnen (vgl. BGH, WM 2010, 1448 [juris Rn. 25]; BGHZ 173, 23 [juris Rn. 20]; die Regelung dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH, NJW-RR 2007, 1393-1395 [juris Rn. 10]).
  • OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 52/92

    Amtshaftungsansprüche im Zusammenhang mit einer Adoptionsvermittlung; Fahrlässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Diese Amtspflicht besteht gegenüber den Adoptionsbewerbern als Dritten (vgl. OLGR Frankfurt 1998, 243 [juris Rn. 2]; OLGR Hamm 1993, 76 [juris Rn. 25]).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Denn auch der Zeuge vom Hörensagen ist Zeuge, da er seine eigene konkrete Wahrnehmung bekunden soll, wenngleich dieser Art des Beweises eine besondere Unsicherheit anhaftet (vgl. BGHZ 168, 79 [juris Rn. 21]).
  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, so dass der Beweisantritt nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG, WM 2009, 671 [juris Rn. 24 u. 26] NJW 1993, 254 [juris Rn. 10]), oder wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. BVerfG ZIP 1996, 1761 [juris Rn. 14]).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Da im Zivilprozess der gesamte Streitstoff und die angebotenen Beweise zu erschöpfen sind (vgl. BGHZ 53, 245 [juris Rn. 228]), liegt ein solcher Verfahrensfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 158, 269 [juris Rn. 8, 9]), oder wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze mehr findet und deshalb gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2003, 1655 [juris Rn. 15], WM 2009, 671 [juris Rn. 21]); auch im Zivilverfahren darf das Gericht von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur dann absehen.
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der Partei anordnen (vgl. BGH, WM 2010, 1448 [juris Rn. 25]; BGHZ 173, 23 [juris Rn. 20]; die Regelung dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH, NJW-RR 2007, 1393-1395 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der Partei anordnen (vgl. BGH, WM 2010, 1448 [juris Rn. 25]; BGHZ 173, 23 [juris Rn. 20]; die Regelung dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH, NJW-RR 2007, 1393-1395 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Da im Zivilprozess der gesamte Streitstoff und die angebotenen Beweise zu erschöpfen sind (vgl. BGHZ 53, 245 [juris Rn. 228]), liegt ein solcher Verfahrensfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 158, 269 [juris Rn. 8, 9]), oder wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze mehr findet und deshalb gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2003, 1655 [juris Rn. 15], WM 2009, 671 [juris Rn. 21]); auch im Zivilverfahren darf das Gericht von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur dann absehen.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 1 U 305/12
    Denn grundsätzlich muss keine Partei das Vorbringen des Gegners ergänzen und ist keine Partei gehalten, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH, NJW 1990, 3151 [juris Rn. 9]).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

  • OLG Köln, 11.07.2019 - 7 U 151/18

    Kostenrisiko bei der Auslandsadoption - Keine Amtshaftung der öffentlichen

    Es handelt sich hierbei um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 U 305/12 -, Rn. 20, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15. Juli 1992 - 11 U 52/92 -, Rn. 20, juris).

    Da mit der Überprüfung des Adoptionsvorschlags auch die Interessen der Adoptionsbewerber geregelt werden, dürfte die Pflicht aus § 5 AdÜbAG für diese auch drittschützend sein (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 U 305/12, Rn. 20, juris).

  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15

    Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen

    Das Jugendamt wird bei der Adoptionsvermittlung auf der Grundlage des Adoptionsvermittlungsgesetzes tätig und nimmt hierbei öffentliche Aufgaben im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit wahr; das Führen der Akten und die Entscheidung über Auskunftsbegehren unterliegt als Annexaufgabe dem öffentlichen Recht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 U 305/12 -, juris; Reinhardt, JAmt 2015, 2).
  • BGH, 27.07.2017 - III ZR 456/16

    Hoheitliches bzw. privatrechtliches Tätigwerden staatlich anerkannter

    Zulassungsgründe sind insoweit nicht ersichtlich, weil darüber, ob den Pflichten zur eingehenden Beratung und Unterstützung der Adoptionsbewerber, zur Durchführung sachdienlicher Ermittlungen und zur Aufklärung der Adoptionsbewerber über alle das Kind betreffenden erheblichen Umstände (s. dazu OLG Frankfurt am Main, OLGR 1998, 243 und FamRZ 2015, 518, 519; s. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 704, 705) genügt wurde, anhand der konkreten Einzelfallumstände zu befinden ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2018 - 2 O 20/17

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen bei Organisationsverschulden des

    Eine Beiziehung der Sozialversicherungsakten war als unzulässiger Ausforschungsbeweis nicht angezeigt (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2015, 518), stellt für die Beklagten aufgrund der vorliegenden Rechtsprechung zu den Darlegungslasten ohnehin jedoch keinen Nachteil dar.
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