Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Schufa-Warnung - Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nur auf bestimmte E-Mail-Adressen.
- openjur.de
- Justiz Hessen
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. Rechts auf eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung von Werbung per E-Mail
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Unverlangte werbliche E-Mails verletzen das Recht eines Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei E-Mail-Spam darf die Unterlassungserklärung auf die konkret verwendete E-Mail-Adresse beschränkt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben
- kanzlei.biz
Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung
- rabüro.de
Zum Unterlassungsanspruch wegen unerlaubt zugesandter-Werbe-E-Mails
- online-und-recht.de
Beschränkung auf konkrete E-Mail-Adresse bei Unterlassungserklärung nicht ausreichend
- wordpress.com
- kanzlei-rader.de
Unterlassungsanspruch bei Zusendung von Zahlungsaufforderungen bei nicht nachweislich erfolgter Registrierung auf einem Internetportal - Outlets.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 1004
Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Unzulässige Zahlungsaufforderung per E-Mail
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Reichweite von Unterlassungsanspruch gegen Spam
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch wg. unerlaubter E-Mail-Werbung bezieht sich nur auf konkrete Mail-Adressen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Der Umfang des Unterlassungsanspruchs bei rechtswidriger Zusendung von Werbe-E-Mails (Spam)
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
"Abmahnung gegen Internetdienstleister, der unbefugt per e-mail mit Schufa droht ist richtig"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Double-Opt-in- Verfahren: Senden von E-Mails ohne Einwilligung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reichweite von Unterlassungsanspruch gegen Spam
Besprechungen u.ä. (2)
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Das double-opt-in?
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Abmahnung wegen Spam-Mails: Wie weit geht der Unterlassunsganspruch?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2012 - 25 O 338/12
- OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
Papierfundstellen
- MMR 2014, 115
- MIR 2013, Dok. 091
- K&R 2014, 38
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12
Double-Opt-In
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
Es mag dahinstehen, ob bereits die Übersendung der ersten Bestätigungsmail an den Beklagten mit dem Aktivierungslink in diesem Sinne eine unerlaubte Werbe-E-Mail darstellte, was äußerst zweifelhaft erscheint (vgl. dazu OLG München MMR 2013, 38 f. mit kritischen Anmerkungen Heidrich MMR 2013, 39 f., Möller jurisPR-WettbR 2/2013 Anm. 3 und Weller jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 4). - BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
- KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04
Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen (vgl. KG NJW-RR 2005, 51, 52; Dietrich GWR 2012, 102, 103 f. m. w. N.). - OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04
Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
Der Beklagte hat gegen die Klägerin einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog, weil die fortgesetzte Verwendung seiner E-Mail-Adresse für geschäftliche Korrespondenz ihn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. dazu z. B. OLG Bamberg MMR 2006, 481).
- OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15
E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden
Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013, Az. 1 U 314/12) entgegen, wonach sich der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen bezieht.Dies fällt unter den oben dargestellten weiten Begriff der Werbung (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 314/12, juris Tz. 2).
- AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17
Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige …
Insbesondere hat er eine konkrete E-Mail-Adresse genannt, sodass es nicht darauf ankommt, ob sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf einzelne E-Mail-Adressen bezieht (OLG Frankfurt, MMR 2014, 115; KG, NJW-RR 2005, 51), oder der Unterlassungsanspruch ein personenbezogenes Recht und Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist (…vgl. BGH NJW 2016, 870, juris Rn. 11; BGH, NJW 2009, 2958; AG Bonn, MMR 2018, 123). - KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16
Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …
Die vom Inhaber eines E-Mail-Kontos nicht erlaubte Nutzung desselben zu werblichen Zwecken verletzt daher jedenfalls grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (OLG Frankfurt MMR 2014, 115, m.w.N.).
- AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17
Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails …
Soweit teilweise davon ausgegangen wird, der Anspruch des Klägers beschränke sich nur auf einzelne E-Mail-Adressen (OLG Frankfurt MMR 2014, 115; KG NJW-RR 2005, 51; Dietricht GWR 2012, 102, 103 f.), ist dem nicht zu folgen. - LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15
Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden
Die Kammer geht davon aus, dass der mit der Unterlassungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch - entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 -, juris Rdn. 7) - nicht allein auf eine bestimmte E-mail-Adresse beschränkt ist. - LG Hagen, 25.10.2013 - 2 O 278/13
E-Mail-Werbung
Dies wird teilweise mit der Begründung bejaht, andernfalls könne der Verpflichtete nicht überblicken, was ihm verboten sei (Kammergericht NJW-RR 2005, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013 - 1 U 314/12).