Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05 a   

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https://dejure.org/2005,6144
OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05 a (https://dejure.org/2005,6144)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.09.2005 - 1 U 32/05 a (https://dejure.org/2005,6144)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. September 2005 - 1 U 32/05 a (https://dejure.org/2005,6144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Unternehmers; Regenundichtigkeit eines Wintergartens; Rücktrittsrecht auf Grund der Mangelhaftigkeit des Werks; Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche

  • Judicialis

    BGB § 636

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach drei Versuchen Nacherfüllung fehlgeschlagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Bauvertrag: Rücktritt ist möglich, wenn Mangel auch nach drei Versuchen nicht beseitigt werden kann

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    §§ 323, 346, 634, 636 BGB
    Rücktritt beim Bauvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt beim Bauvertrag möglich? (IBR 2006, 196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wieviele Nachbesserungsversuche hat der Unternehmer? (IBR 2006, 1422)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob dem Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, können auch für das seit dem 01.01.02 geltende Recht die Fallgruppen herangezogen werden, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche nach altem Recht entwickelt worden sind (vgl. BGH NJW 81, 679, 683; NJW-RR 93, 882; NJW-RR 98, 1268, 1269 rechte Spalte).

    Nach BGH NJW-RR 98, 1268, 1269 sind dem Besteller zahlreiche Nachbesserungsversuche während eines nennenswerten Zeitraums nicht zuzumuten.

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 232/79

    Geltendmachung von Wechselansprüchen - Kauf von Kies und Baumaterial - Anspruch

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob dem Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, können auch für das seit dem 01.01.02 geltende Recht die Fallgruppen herangezogen werden, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche nach altem Recht entwickelt worden sind (vgl. BGH NJW 81, 679, 683; NJW-RR 93, 882; NJW-RR 98, 1268, 1269 rechte Spalte).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob dem Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, können auch für das seit dem 01.01.02 geltende Recht die Fallgruppen herangezogen werden, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche nach altem Recht entwickelt worden sind (vgl. BGH NJW 81, 679, 683; NJW-RR 93, 882; NJW-RR 98, 1268, 1269 rechte Spalte).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Es liegt auch insbesondere keine Fallgestaltung vor, bei der bereits ein oder mehrere Nacherfüllungsversuch(e) der Klägerin als Werkunternehmerin gescheitert sind (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005, 1 U 32/05, BauR 2007, 422 mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Bauunternehmers zweifeln lassen (z. B. verschwiegener, für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbarer Einbau minderwertiger Bauteile, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 20, 21 [OLG Düsseldorf 13.08.1996 - 22 U 42/96] - dünneres, nicht bruchsicheres Glas -) oder an seiner Kompetenz (z. B. sicherheitsrelevante Mängel oder außergewöhnliche Häufung besonders schwer wiegender Mängel, vgl. BGH NZBau 2008, 576 f. [BGH 08.05.2008 - VII ZR 201/07] ; OLG Koblenz BauR 1995, 395, 396 f. - explodierter Kachelofen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06, juris, Tz. 18, 20 - "kosmetisch" reparierte, abbruchgefährdete Balkone - OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2013 - 21 U 86/12, BeckRS 2013, 16795, Tz. 91; wiederholtes Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen über längeren Zeitraum, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1268, 1269 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95] ; OLG Bremen BauR 2007, 422 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - I-1 U 32/05   

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https://dejure.org/2005,77279
OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - I-1 U 32/05 (https://dejure.org/2005,77279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2005 - I-1 U 32/05 (https://dejure.org/2005,77279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2005 - I-1 U 32/05 (https://dejure.org/2005,77279)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 171/85

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
    Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
    Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
    Ansprüche aus § 839 BGB wiederum können gemäß Art. 34 GG ausschließlich gegen die Anstellungskörperschaft des Fahrzeugführers, nicht aber gegen ihn selbst geltend gemacht werden (BGH, NJW 1992, 2882, 2884).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 114/07

    Führen eines Rettungswagens im rettungsdienstlichen Einsatz ist Ausübung eines

    Für ihn gilt das sogenannte "Beamtenprivileg" (vgl. Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05; OLG Nürnberg, DAR 2001, 512).

    Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Fall, denn nach dem "Rettungsgesetz NRW" nehmen die Kreise und Gemeinden als Träger die Aufgaben des Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 RettG NRW, siehe für NRW ausdrücklich BGH NZV 1991, 347; Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05).

  • LG Bonn, 25.01.2017 - 1 O 134/16

    Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden mit Blaulicht fahrenden

    Die Haftung der Beklagten zu 1) tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307).
  • LG Detmold, 27.01.2020 - 2 O 142/19

    Schadensersatz - Verkehrsunfall mit Einsatzfahrzeug

    Die Haftung des beklagten Landes tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307).
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