Rechtsprechung
OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05 a |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Unternehmers; Regenundichtigkeit eines Wintergartens; Rücktrittsrecht auf Grund der Mangelhaftigkeit des Werks; Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche
- Judicialis
BGB § 636
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nach drei Versuchen Nacherfüllung fehlgeschlagen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rücktritt beim Bauvertrag möglich? (IBR 2006, 196)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wieviele Nachbesserungsversuche hat der Unternehmer? (IBR 2006, 1422)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 14.04.2005 - 6 O 2423/02
- OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
Papierfundstellen
- BauR 2007, 422
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95
Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!
Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
Für die Beantwortung der Frage, ob dem Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, können auch für das seit dem 01.01.02 geltende Recht die Fallgruppen herangezogen werden, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche nach altem Recht entwickelt worden sind (vgl. BGH NJW 81, 679, 683; NJW-RR 93, 882; NJW-RR 98, 1268, 1269 rechte Spalte).Nach BGH NJW-RR 98, 1268, 1269 sind dem Besteller zahlreiche Nachbesserungsversuche während eines nennenswerten Zeitraums nicht zuzumuten.
- BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 232/79
Geltendmachung von Wechselansprüchen - Kauf von Kies und Baumaterial - Anspruch …
Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
Für die Beantwortung der Frage, ob dem Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, können auch für das seit dem 01.01.02 geltende Recht die Fallgruppen herangezogen werden, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche nach altem Recht entwickelt worden sind (vgl. BGH NJW 81, 679, 683; NJW-RR 93, 882; NJW-RR 98, 1268, 1269 rechte Spalte). - BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91
Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher …
Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
Für die Beantwortung der Frage, ob dem Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, können auch für das seit dem 01.01.02 geltende Recht die Fallgruppen herangezogen werden, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungsversuche nach altem Recht entwickelt worden sind (vgl. BGH NJW 81, 679, 683; NJW-RR 93, 882; NJW-RR 98, 1268, 1269 rechte Spalte).
- OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11
Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!
Es liegt auch insbesondere keine Fallgestaltung vor, bei der bereits ein oder mehrere Nacherfüllungsversuch(e) der Klägerin als Werkunternehmerin gescheitert sind (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005, 1 U 32/05, BauR 2007, 422 mwN). - OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Bauunternehmers zweifeln lassen (z. B. verschwiegener, für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbarer Einbau minderwertiger Bauteile, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 20, 21 [OLG Düsseldorf 13.08.1996 - 22 U 42/96] - dünneres, nicht bruchsicheres Glas -) oder an seiner Kompetenz (z. B. sicherheitsrelevante Mängel oder außergewöhnliche Häufung besonders schwer wiegender Mängel, vgl. BGH NZBau 2008, 576 f. [BGH 08.05.2008 - VII ZR 201/07] ; OLG Koblenz BauR 1995, 395, 396 f. - explodierter Kachelofen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06, juris, Tz. 18, 20 - "kosmetisch" reparierte, abbruchgefährdete Balkone - OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2013 - 21 U 86/12, BeckRS 2013, 16795, Tz. 91; wiederholtes Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen über längeren Zeitraum, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1268, 1269 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95] ; OLG Bremen BauR 2007, 422 f.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - I-1 U 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Verdrängung der Fahrerhaftung durch die Amtshaftung der Anstellungskörperschaft
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 14.01.2005 - 1 O 372/04
- OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - I-1 U 32/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 171/85
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489). - OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489). - BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91
Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Ansprüche aus § 839 BGB wiederum können gemäß Art. 34 GG ausschließlich gegen die Anstellungskörperschaft des Fahrzeugführers, nicht aber gegen ihn selbst geltend gemacht werden (BGH, NJW 1992, 2882, 2884).
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 114/07
Führen eines Rettungswagens im rettungsdienstlichen Einsatz ist Ausübung eines …
Für ihn gilt das sogenannte "Beamtenprivileg" (vgl. Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05; OLG Nürnberg, DAR 2001, 512).Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Fall, denn nach dem "Rettungsgesetz NRW" nehmen die Kreise und Gemeinden als Träger die Aufgaben des Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 RettG NRW, siehe für NRW ausdrücklich BGH NZV 1991, 347; Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05).
- LG Bonn, 25.01.2017 - 1 O 134/16
Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden mit Blaulicht fahrenden …
Die Haftung der Beklagten zu 1) tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307). - LG Detmold, 27.01.2020 - 2 O 142/19
Schadensersatz - Verkehrsunfall mit Einsatzfahrzeug
Die Haftung des beklagten Landes tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307).