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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.03.2002 - 1 U 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5510
OLG Frankfurt, 11.03.2002 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2002,5510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2002 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2002,5510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2002 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2002,5510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 S 2 BGB
    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis trotz niedrigerer Reparaturrechnung; kein Nutzungsausfallschaden beim Oldtimer-Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrkosten durch erfolglose Reparaturversuche; Schadensberechung; Umfang der Ersatzpflicht des Schädigers; Rechtfertigung der Annahme eines wirtschaftlichen Schadens; Verlust der Nutzungsmöglichkeit; Ideelles Interesse; Kosten durch die Tätigkeit eines weiteren ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Nutzausfallentschädigung bei Oldtimer, dann nicht möglich, wenn man auf Nutzung des Oldtimers nicht angewiesen ist. Hier: Oldtimerbesitzer besaß noch zwei weitere Fahrzeuge.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzausfallentschädigung bei Oldtimer

  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Haftung für Unfallschaden - Höhe des zu erstattenden Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2002 - 1 U 33/01
    Danach gilt auch bei Nutzungsausfall eines Oldtimer-Fahrzeugs, dass der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entfällt, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1976, 286; Parlandt/Heinrichs a. a. O. vor § 249 Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01   

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https://dejure.org/2002,10800
OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2002,10800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.2002 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2002,10800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 2002 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2002,10800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattung materiellen und immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall; Nichtaufklärung wesentlicher Teile des Unfallgeschehens; Beweis unfallursächlichen Verschuldens; Beweis des ersten Anscheins für Verschulden bei Schleudern infolge von Eisglätte; ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 108 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kraftfahrer muss am frühen Wintermorgen nicht mit Glatteis rechnen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Unfall bei Blitzeis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01
    Beim Schleudern eines Fahrzeugs mit nachfolgendem Abkommen von der Fahrbahn infolge Eisglätte kann allerdings unter bestimmten Umständen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers sprechen (vgl. BGH VersR 1969, 895; BGH VersR 1971, 842, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 21.03.2002 - 14 U 176/01

    Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis ; Verschulden ; Vorhersehbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01
    Dann fehlt es aber an einer entscheidenden Voraussetzung dafür, prima facie auf eine Sorgfaltswidrigkeit der Beklagten zu 1) zu schließen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 21.03.2002, 14 U 176/01 mit Hinweis auf OLG Schleswig, VersR 1999, 375 mit Nichtannahmebeschluss des BGH VI ZR 303/97).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01
    Beim Schleudern eines Fahrzeugs mit nachfolgendem Abkommen von der Fahrbahn infolge Eisglätte kann allerdings unter bestimmten Umständen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers sprechen (vgl. BGH VersR 1969, 895; BGH VersR 1971, 842, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Schleswig, 11.09.1997 - 7 U 37/96

    Anscheinsbeweis bei Abkommen von der Fahrbahn infolge Glatteises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01
    Dann fehlt es aber an einer entscheidenden Voraussetzung dafür, prima facie auf eine Sorgfaltswidrigkeit der Beklagten zu 1) zu schließen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 21.03.2002, 14 U 176/01 mit Hinweis auf OLG Schleswig, VersR 1999, 375 mit Nichtannahmebeschluss des BGH VI ZR 303/97).
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   OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01   

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https://dejure.org/2001,8384
OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2001,8384)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2001,8384)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 U 33/01 (https://dejure.org/2001,8384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geltung einer Schiedsklausel für Kapitalanleger, der einer Partenreederei beitritt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schiedsrichterliches Verfahren; Säumnis; Partenreederei; Gesellschaftsvertrag; Schiedsvereinbarung; Schiedsgerichtsvereinbarung; Publikumsgesellschaft; Auslegung; Haftung; Schadensersatz; Prospekthaftung

  • Wolters Kluwer

    Schiedsrichterliches Verfahren; Säumnis; Partenreederei; Gesellschaftsvertrag; Schiedsvereinbarung; Schiedsgerichtsvereinbarung; Publikumsgesellschaft; Auslegung; Haftung; Schadensersatz; Prospekthaftung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1979 - III ZR 184/78

    Formerfordernis eines Schiedsvertrages - Vorliegen einer Abschreibungs- und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01
    Bei einem solchen Beitritt als neuer Gesellschafter können aber die für eine Anteilsübertragung geltenden Grundsätze, die an eine Einzelrechtsnachfolge anknüpfen, nicht angewandt werden und von einer automatischen Übernahme einer im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag vorhandenen Schiedsklausel kann nicht ausgegangen werden (ebenso im Ergebnis für den Beitritt als Kommanditist zu einer KG BGH NJW 1980, 1049).

    Zur Begründung ist dabei vor allem darauf verwiesen worden, daß die Satzung auf einem Willensakt des Vereins und nicht auf einem Vertrag beruhe und daß, sobald der Verein ins Leben getreten sei, die Satzung als die von dem Wechsel seiner Mitglieder unabhängige, losgelöste Verfassung des Eigenlebens des Vereins gelte (Vgl. RGZ 153, 267,270; BGH NJW 1980, 1049).

    Diese Argumentation, die maßgebend an die körperschaftliche Struktur von Vereinen und Kapitalgesellschaften anknüpft, paßt jedoch nicht auf Personengesellschaften, etwa auf eine KG, wie in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist (vgl. BGHZ 45, 282, 286; BGH NJW 1980, 1049; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 493; zustimmend Musielak/Voit, § 1066 ZPO, Rdnr.7, m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 1066, Rdnr. 5; MKZPO/Maier, § 1048 ZPO, Rdnr.7; Schütze BB 1992, 1877, 1879; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 32, Rdnr. 3; a.A. Ebbing NZG 1999, 754, 756; K.Schmidt DB 1989, 2315).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1990 - 15 U 150/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01
    Diese Argumentation, die maßgebend an die körperschaftliche Struktur von Vereinen und Kapitalgesellschaften anknüpft, paßt jedoch nicht auf Personengesellschaften, etwa auf eine KG, wie in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist (vgl. BGHZ 45, 282, 286; BGH NJW 1980, 1049; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 493; zustimmend Musielak/Voit, § 1066 ZPO, Rdnr.7, m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 1066, Rdnr. 5; MKZPO/Maier, § 1048 ZPO, Rdnr.7; Schütze BB 1992, 1877, 1879; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 32, Rdnr. 3; a.A. Ebbing NZG 1999, 754, 756; K.Schmidt DB 1989, 2315).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 292/64

    Kaufmannseigenschaft des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01
    Diese Argumentation, die maßgebend an die körperschaftliche Struktur von Vereinen und Kapitalgesellschaften anknüpft, paßt jedoch nicht auf Personengesellschaften, etwa auf eine KG, wie in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist (vgl. BGHZ 45, 282, 286; BGH NJW 1980, 1049; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 493; zustimmend Musielak/Voit, § 1066 ZPO, Rdnr.7, m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 1066, Rdnr. 5; MKZPO/Maier, § 1048 ZPO, Rdnr.7; Schütze BB 1992, 1877, 1879; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 32, Rdnr. 3; a.A. Ebbing NZG 1999, 754, 756; K.Schmidt DB 1989, 2315).
  • BGH, 12.11.1990 - II ZR 249/89

    Bindung an eine von einer Partenreederei getroffene Schiedsabrede

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01
    Wenn hingegen der Gesellschafter nicht Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gesellschaftsrechtliche Ansprüche gegen seine Mitgesellschafter verfolgt, sondern Forderungen geltend macht, die ihm persönlich und nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied der Partenreederei zustehen, liegt dies außerhalb des Anwendungsbereichs einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel (vgl. BGH NJW-RR 1991, 423, 424).
  • BGH, 02.10.1997 - III ZR 2/96

    Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01
    Dies gilt nach der Rechtsprechung insbesondere auch bei einer Übertragung von Kommanditanteilen einer KG, auch einer PublikumsKG (vgl. BGH NJW 1998, 371; Zöller/Geimer, § 1029 ZPO, Rdnr. 61 f.; Musielak/Voit, § 1029 ZPO, Rdnr. 8), und dies muß konsequenterweise auch bei der Übertragung vorhandener Gesellschaftsanteile (Parten) einer Partenreederei durch einen bisherigen Gesellschafter an einen Erwerber gelten.
  • RG, 05.02.1937 - VII 168/36

    Finden das Gesetz über Schiedsabreden in Kartellverträgen vom 18. Dezember 1933

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2001 - 1 U 33/01
    Zur Begründung ist dabei vor allem darauf verwiesen worden, daß die Satzung auf einem Willensakt des Vereins und nicht auf einem Vertrag beruhe und daß, sobald der Verein ins Leben getreten sei, die Satzung als die von dem Wechsel seiner Mitglieder unabhängige, losgelöste Verfassung des Eigenlebens des Vereins gelte (Vgl. RGZ 153, 267,270; BGH NJW 1980, 1049).
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