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   OLG München, 24.08.2006 - 1 U 3340/06   

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OLG München, 24.08.2006 - 1 U 3340/06 (https://dejure.org/2006,66363)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.2006 - 1 U 3340/06 (https://dejure.org/2006,66363)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 2006 - 1 U 3340/06 (https://dejure.org/2006,66363)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sein plötzlicher Sturz darauf hindeute, dass die Streuung nicht erfolgt sei.Ein Sturz für sich allein begründet keinen Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Streupflicht, von der dann wiederum auf eine Kausalität zwischen Streupflicht und Rechtsgutsverletzung geschlossen werden könnte (Geigel/ Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., § 14, Rz. 147, m.w.N.; Lange/ Schmidbauer, aaO, Rz. 159, m.w.N.; BGH, NZV 2005, 578; OLG Celle, NZV 2001, 78; OLG München, Beschl. v. 24.8.2006, 1 U 3340/06; siehe auch BGH, NJW 2009, 3302 sowie BGH, Beschl. v. 19.12.1991, III ZR 2/91; OLG Koblenz, MDR 2010, 387).
  • OLG München, 19.10.2010 - 1 U 2898/10

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht der Gemeinde auf einem neben

    Davon geht auch der von der Klägerin herangezogene Senatsbeschluss vom 24.08.2006 in Sachen 1 U 3340/06 aus.
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   OLG München, 22.09.2006 - 1 U 3340/06   

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https://dejure.org/2006,53667
OLG München, 22.09.2006 - 1 U 3340/06 (https://dejure.org/2006,53667)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2006 - 1 U 3340/06 (https://dejure.org/2006,53667)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2006 - 1 U 3340/06 (https://dejure.org/2006,53667)
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Wird zitiert von ...

  • AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten des

    In derartigen Situationen, wie sie sich z.B. auch bei dem Nachweis des objektiven Verstoßes gegen Verkehrssicherungspflichten ergeben (vgl. hierzu OLG München, Beschluss v. 03.07.06, Az. 1 U 2624/06 sowie Beschluss v. 22.09.2006, Az. 1 U 3340/06), ergibt sich vielmehr lediglich eine sekundäre Darlegungslast des Beklagten, welcher zunächst substantiiert darlegen muss, welche Überprüfungen er vorgenommen hat (vgl. hierzu Zöller, ZPO, 26. A., Vor § 284 Rdnr 34).
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