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   OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - I-1 U 34/13   

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https://dejure.org/2014,35479
OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - I-1 U 34/13 (https://dejure.org/2014,35479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2014 - I-1 U 34/13 (https://dejure.org/2014,35479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - I-1 U 34/13 (https://dejure.org/2014,35479)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur der Autobahn fahrenden Fahrzeugs auf ein dort liegen gebliebenes verunfalltes Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur der Autobahn fahrenden Fahrzeugs auf ein dort liegen gebliebenes verunfalltes Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur der Autobahn fahrenden Fahrzeugs auf ein dort liegen gebliebenes verunfalltes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
    Werden - wie im vorliegenden Fall - im Wege der Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche geltend gemacht, ist eine entsprechende Begründung für jeden Anspruch erforderlich (Zöller/Heßler, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl., § 520, Rdnr. 27 mit Hinweis auf BAG NJW 2008, 3372 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
    An einer " fühlbaren Beeinträchtigung" des Geschädigten fehlt es regelmäßig, wenn der Fahrbedarf anderweitig gedeckt werden konnte, etwa durch einen zum "Freundschaftspreis" überlassenen Ersatzwagen oder dem Geschädigten während der Dauer der Reparatur des Unfallwagens von der Werkstatt oder dem Hersteller ein Mietwagen kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde (OLG Thüringen NZV 2009, 388; anders wiederum, wenn dadurch der Schädiger nicht entlastet werden soll: BGH NJW 1970, 1120).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
    Eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines gewerblich Kraftfahrzeuges wird dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 353; 89, 60, 62; BGH NJW 2008, 913), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
    Eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines gewerblich Kraftfahrzeuges wird dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 353; 89, 60, 62; BGH NJW 2008, 913), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers.
  • OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08

    Umsatzsteuer auf Restwert der beschädigten Sache bei Schadensberechnung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
    Da das geschädigte Leasingunternehmen unstreitig vorsteuerabzugsberechtigt ist, errechnet sich der Wiederbeschaffungsaufwand aus der Differenz von Netto-Wiederbeschaffungswert minus Netto-Restwert (OLG Jena Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 711/08, SVR 2010, 340 zitiert nach Juris Rdn. 20 ff.; s. auch Lemcke in van Bühren/Lemcke//Jahnke, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2. Aufl., Teil 3 Rdn. 78).
  • OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08

    Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
    An einer " fühlbaren Beeinträchtigung" des Geschädigten fehlt es regelmäßig, wenn der Fahrbedarf anderweitig gedeckt werden konnte, etwa durch einen zum "Freundschaftspreis" überlassenen Ersatzwagen oder dem Geschädigten während der Dauer der Reparatur des Unfallwagens von der Werkstatt oder dem Hersteller ein Mietwagen kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde (OLG Thüringen NZV 2009, 388; anders wiederum, wenn dadurch der Schädiger nicht entlastet werden soll: BGH NJW 1970, 1120).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei einzelnen Schadensersatzpositionen - wie die streitgegenständlichen aufgrund eines Verkehrsunfalls; die Einheitlichkeit des Anspruchs steht dem nicht entgegen (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21935; OLG Brandenburg NZV 2009, 497).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19

    1. Sehen die Bedingungen eines Kaskoversicherers die Verpflichtung des

    Dieser anzurechnende Vorteil entspricht hier in erster Linie dem sachverständig ermittelten Fahrzeugrestwert in Höhe von 11.941,18 Euro (netto); der von der Beklagten angesetzte Brutto-Betrag, der erstinstanzlich ebenfalls unstreitig war und vom Kläger erstmals mit der Berufung verspätet (§ 531 Abs. 2 ZPO) und ohne nähere Substanz in Abrede gestellt wird, ist mit Blick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Klägers nicht maßgeblich (Koch in: Bruck/Möller, a.a.O. A.2 Rn. 567; Meinecke, in: Stiefel/Maier a.a.O. A.2 AKB 2015 Rn. 667; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2014 - I-1 U 34/13, juris).
  • LG Berlin, 01.04.2020 - 54 S 2/20

    Unbeachtlichkeit widersprüchlichen Bestreitens aufgrund Wahrheitspflicht

    Zwar fehlt es regelmäßig an einer "fühlbaren Beeinträchtigung" des Geschädigten, wenn der Fahrbedarf anderweitig gedeckt werden konnte, etwa durch einen zum "Freundschaftspreis" überlassenen Ersatzwagen oder dem Geschädigten während der Dauer der Reparatur des Unfallwagens von der Werkstatt oder dem Hersteller ein Mietwagen kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014 - 1 U 34/13 -, juris Rn. 15).
  • LG Aachen, 23.05.2017 - 11 O 386/16

    Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei "fühlbarer"

    An einer "fühlbaren Beeinträchtigung" des Geschädigten fehlt es regelmäßig, wenn der Fahrbedarf anderweitig gedeckt werden konnte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. Mai 2014 - I-1 U 34/13, juris).
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