Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Arzthaftungsprozess: Umfang der Substanziierungspflicht des Patienten bei den Behandlungsfehler negierenden Sachverständigengutachten; Indizwirkung einer unterzeichneten Patienteneinwilligung für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs; Notwendigkeit einer Beweiserhebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Substantiierungslast eines Patienten bzgl. Verwirklichung des Risikos eines Behandlungsfehlers durch den Eingriff bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Substantiierungslast eines Patienten im Arzthaftungsprozess bei vorliegendem Sachverständigengutachen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Substantiierungslast eines Patienten im Arzthaftungsprozess bei vorliegendem Sachverständigengutachen
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Darlegung eines Behandlungsfehlers
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 104 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Beweiserhebung über Aufklärungsgespräch
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 28.02.2014 - 4 O 400/13
- OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1969
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Dieser Umstand gehörte zur vollständigen ärztlichen Belehrung, weil nur hierdurch der Kläger wirklich entscheiden konnte, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen sollte und auf welches Risiko er sich einlassen wollte (BGH NJW 1989, 1538, 1539; Senat NJOZ 2009, 3230, 3233). - BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13
Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Die Unterschrift des Patienten unter den Aufklärungsbogen lässt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - gerade nicht den Schluss auf das Aufklärungsgespräch zu (BGH NJW 2014, 1527, 1528 m.w.N.). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Bestand für den Kläger eine echte Wahlmöglichkeit, wovon der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht an dieser Stelle auszugehen hat, mussten mit ihm die unterschiedlichen Behandlungsalternativen sowie dabei die voneinander abweichenden Risiken und Erfolgschancen erörtert werden; erst anschließend konnte der Kläger gemeinsam mit den Ärzten die notwendige Wahl treffen (BGH NJW 2005, 1718, 1719).
- OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06
Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Dieser Umstand gehörte zur vollständigen ärztlichen Belehrung, weil nur hierdurch der Kläger wirklich entscheiden konnte, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen sollte und auf welches Risiko er sich einlassen wollte (BGH NJW 1989, 1538, 1539; Senat NJOZ 2009, 3230, 3233). - BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Das betrifft auch gegenüber dem Hauptrisiko weniger schwere Risiken, wenn sie dem Eingriff spezifisch anhaften, für den Laien überraschend sind und ihre Verwirklichung die weitere Lebensführung des Patienten schwer belasten kann (BGH NJW 2007, 217, 218). - BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14
Die Unterzeichnung eines Formulars beweist für sich auch nicht, ob der Patient es gelesen und verstanden hat, geschweige denn, dass der Inhalt mit ihm erörtert wurde (BGH NJW 1985, 1399).
- OLG Naumburg, 29.10.2015 - 1 U 32/15
Arzt- und Krankenhaushaftung: Rechtsstellung eines operierenden Konsiliararztes; …
Liegt bereits ein Gutachten vor, das einen Behandlungsfehler verneint, muss sich der Patient mit diesem Gutachten auseinandersetzen und konkrete Behandlungsfehler des Arztes mindestens im Groben bezeichnen (Senat NJW 2015, 1969).Insgesamt hatten die Beklagten die Klägerin in die Lage zu versetzen, für sich unter Berücksichtigung des Für und Wider eine Art Nutzen-Risiko-Bilanz aufzustellen (Senat NJW 2015, 1969, 1970).
- OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das …
Das betrifft auch gegenüber dem Hauptrisiko weniger schwere Risiken, wenn sie dem Eingriff spezifisch anhaften, für den Laien überraschend sind und ihre Verwirklichung die weitere Lebensführung des Patienten schwer belasten kann (BGH NJW 2007, 217, 218; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.12.2014, Az: 1 U 34/14, Rz. 30, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
SG Gießen, 01.07.2014 - S 1 U 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Justiz Hessen
- sozialrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Anerkennung einer psychischen Schädigung als Berufskrankheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 01.07.2014 - S 1 U 34/14
- LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2009 - L 6 U 845/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Gruppentypik - …
Auszug aus SG Gießen, 01.07.2014 - S 1 U 34/14
Hiergegen legte der Kläger am 04.06.2013 Widerspruch ein und verwies auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.05.2009 - L 6 U 845/06.