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   OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15   

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https://dejure.org/2015,39163
OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15 (https://dejure.org/2015,39163)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2015 - 1 U 34/15 (https://dejure.org/2015,39163)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - 1 U 34/15 (https://dejure.org/2015,39163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 531 Abs 2 S 1 ZPO
    Glatteisunfall eines Fußgängers im Bereich einer Toreinfahrt zu einem Betriebsgelände: Mitverschulden bei Betreten einer erkannt glatten Eisfläche; Zulassung neuen Sachvortags im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer erkennbar vereisten Fläche; Mitverschulden des Geschädigten

  • rabüro.de

    Zur Frage des Haftungsausschlusses des Streupflichtigen wegen Leichtsinnigkeit des Geschädigten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Keine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen bei grundlosem Betreten einer spiegelglatten Eisfläche durch den Geschädigten

  • RA Kotz

    Räumpflicht - anspruchsausschließendes Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer erkennbar vereisten Fläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räum- und Streupflicht zweifelhaft: Geschädigter muss Schaden selbst tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Glatteisunfall eines Fußgängers im Bereich einer Toreinfahrt zu einem Betriebsgelände: Mitverschulden bei Betreten einer erkannt glatten Eisfläche

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz auf bekannter Eisfläche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unnötiges Betreten einer erkennbaren, einzelnen Glatteisstelle begründet haftungsausschließendes Mitverschulden an glättebedingtem Sturz - Vereinzelte Glatteisstelle begründet keine Streupflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 661
  • NZM 2016, 587
  • VersR 2017, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass nur der Umstand der Kenntnis des Geschädigten von der Gefahrenlage für sich keinen Verursachungsbeitrag begründet, dem gegenüber die Pflichtverletzung des Schädigers stets zurücktreten oder auch nur weniger schwer wiegen müsste (BGH NZV 2013, 534, 535).

    Eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn das Handeln des Geschädigten von ganz besonderer schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit gekennzeichnet ist, etwa wenn sich der Fußgänger grundlos auf eine spiegelglatte Eisfläche begibt (BGH NZV 2013, 534, 536; NJW 1985, 482, 483).

  • OLG München, 14.03.2013 - 1 U 3769/11

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich Gefahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Es sind nur die Gefahren zu beseitigen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die man sich nicht rechtzeitig einstellen kann; jedem vor Augen stehende Gefahren, vor denen sich der Benutzer ohne weiteres selbst schützen kann, lösen keine Verkehrssicherungspflichten aus (BGH NJW 1985, 1076 f.; MDR 2015, 1001 f.; OLG München NJW-RR 2013, 856, 857 m.w.N.; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 51; Mergner/Matz, NJW 2014, 186, 188).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Es sind nur die Gefahren zu beseitigen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die man sich nicht rechtzeitig einstellen kann; jedem vor Augen stehende Gefahren, vor denen sich der Benutzer ohne weiteres selbst schützen kann, lösen keine Verkehrssicherungspflichten aus (BGH NJW 1985, 1076 f.; MDR 2015, 1001 f.; OLG München NJW-RR 2013, 856, 857 m.w.N.; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 51; Mergner/Matz, NJW 2014, 186, 188).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn das Handeln des Geschädigten von ganz besonderer schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit gekennzeichnet ist, etwa wenn sich der Fußgänger grundlos auf eine spiegelglatte Eisfläche begibt (BGH NZV 2013, 534, 536; NJW 1985, 482, 483).
  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03

    Muß vorbeugend gestreut werden?

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Unter Umständen kann den Verkehrssicherungspflichtigen eine schwerer wiegende gesteigerte Sorgfaltspflicht treffen (OLG Naumburg NZV 2014, 269, 271; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2004, 386).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Der Winterdienst gehört zur Gewährung und Erhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs im Sinne von § 535 I 1, 2 BGB (BGH VersR 1965, 364; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1997, 68).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Der Winterdienst gehört zur Gewährung und Erhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs im Sinne von § 535 I 1, 2 BGB (BGH VersR 1965, 364; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1997, 68).
  • OLG Naumburg, 10.05.2013 - 10 U 54/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht eines Gastwirts und

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
    Unter Umständen kann den Verkehrssicherungspflichtigen eine schwerer wiegende gesteigerte Sorgfaltspflicht treffen (OLG Naumburg NZV 2014, 269, 271; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2004, 386).
  • LG Hamburg, 10.11.2017 - 302 O 233/16

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadensersatzklage nach Glatteisunfall;

    Es sind nur die Gefahren zu beseitigen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die man sich nicht rechtzeitig einstellen kann; jedem vor Augen stehende Gefahren, vor denen sich der Benutzer ohne Weiteres selbst schützen kann, lösen keine Verkehrssicherungspflichten aus (OLG Naumburg Urteil vom 19.10.2015, 1 U 34/15, VersR 2017, 113-115).
  • OLG Naumburg, 09.05.2022 - 12 U 233/21

    Verkehrssicherungspflicht von Hausgrundstückseigentümern in der Region

    Danach muss der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenigen Gefahren ausräumen oder vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. OLG München, Urteil vom 14. März 2013, 1 U 3769/11; OLG Naumburg, Urteil vom 19. Oktober 2015, 1 U 34/15; beide zitiert nach Juris).
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