Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.05.2011

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   OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10   

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https://dejure.org/2011,28118
OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10 (https://dejure.org/2011,28118)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2011 - 1 U 3579/10 (https://dejure.org/2011,28118)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 1 U 3579/10 (https://dejure.org/2011,28118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Verteilung der Beweislast bei einem Glatteisunfall auf einem Gehweg; Mitverschulden des geschädigten Fußgängers

  • rabüro.de

    Zur Beweislast bei einem Glatteisunfall auf einem Gehweg

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - Beweislastverteilung bei einem Glatteisunfall auf einem Gehweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
    44 Als Geschädigten trifft den Kläger die Beweislast dafür, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen bestand und er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (vgl. BGH VersR 1966, 90; BGH VersR 1984, 40).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
    44 Als Geschädigten trifft den Kläger die Beweislast dafür, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen bestand und er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (vgl. BGH VersR 1966, 90; BGH VersR 1984, 40).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
    Der Bundesgerichtshof verlangt vielmehr, dass in einem solchen Fall der Verkehrssicherungspflichtige im einzelnen vorträgt und beweist, warum das Streuen keinen Erfolg gehabt hätte und gegebenenfalls angegeben werden muss, welche Niederschlagsmenge am Unfalltag pro Quadratmeter gefallen ist (BGH NJW 1985, 484).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
    Dies ergibt sich daraus, dass der Verkehrssicherungspflichtige sich auf eine Ausnahmesituation beruft (BGH NJW-RR 2005, 1185).
  • OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
    Allerdings indiziert ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht (vgl. BGH NZV 2001, 78).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 202/00

    Sturz auf schneebedecktem Gehweg begründet keinen Anscheinsbeweis für Verletzung

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
    Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d. h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Er muss deshalb den Sachverhalt dartun und gegebenenfalls beweisen, aus dem sich ergibt, dass zur Zeit des Unfalls aufgrund der Wetter-, Straßen- oder Wegelage bereits oder noch eine Streupflicht bestand und diese schuldhaft verletzt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2012, VI ZR 138/11, in VersR 2012, 1050, zitiert nach juris Tz 8-im Folgenden: juris Tz),während der Streupflichtige für das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar machte, beweispflichtig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. November 2012, 7 U 32/12, juris Tz 13; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011, 1 U 3579/10, juris Tz 44).
  • OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 134/13

    Amtshaftung der Gemeinde bei Sturzunfall wegen Eisglätte: Satzungsmäßige Befugnis

    Die Klägerin muss sich jedoch ein Mitverschulden (§ 254 BGB) der Geschädigten von 50 % anrechnen lassen (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - 1 U 3579/10, zitiert nach juris).
  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

    Vielmehr kommen je nach Einzelfall Mitverschuldensquoten zwischen 0% (vgl. z. B. OLG München, Urt. v. 13.03.2018 - 1 U 4314/07) über 40% (OLG München VersR 2003, 518 f.) in Bereiche auch darüber in Betracht (vgl. z. B. OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - 1 U 3579/10).
  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

    Dem Gericht erscheint es zutreffend, die Mitverschuldensquote insoweit auf 25 % zu bemessen (vgl. zu Mitverschuldensquoten etwa OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237 für Ausrutschen auf Obst-/Gemüseblatt; OLG Bremen, NZV 2014, 181 beim Winterglätteunfall; OLG München, Urteil vom 28.07.2011 - 1 U 3579/10 zum Glatteisunfall).
  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 36/13

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Firmenparkplatzes bei winterlichen

    Dass generell in vergleichbaren Fällen von einer hälftigen Verursachungsquote auszugehen sei (vgl. etwa OLG München Urt. v. 28.07.2011 - 1 U 3579/10, BeckRS 2011, 22233; auch Urt. v. 30.07.2009 - 1 U 1815/09, BeckRS 2009, 25279; OLG Celle NJW-RR 1989, 1419, 1420), kann weder der an Einzelfällen orientierten Rechtsprechung, noch vorliegend dem Vortrag der Beklagten zwingend entnommen werden, da gerade die Kenntnis des Klägers von der konkret vorhandenen Eisschicht nicht nachgewiesen ist.
  • OLG Koblenz, 17.01.2012 - 1 U 1181/11

    Amtshaftung einer Gemeinde bei Glatteisunfall eines Fußgängers

    Den Geschädigten trifft die Beweislast für einen Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen (Streupflicht auslösende Glätte) und dass er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (vgl. aus der aktuellen Rspr.: OLG München, Urteil vom 28.07.2011, 1 U 3579/10 m.w.N., zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35040
OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10 (https://dejure.org/2011,35040)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2011 - 1 U 3579/10 (https://dejure.org/2011,35040)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 1 U 3579/10 (https://dejure.org/2011,35040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls; Bestehen einer Streupflicht bei plötzlich auftretendem Blitzeis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls; Bestehen einer Streupflicht bei plötzlich auftretendem Blitzeis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
    Als Geschädigten trifft den Kläger die Beweislast dafür, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen bestand und er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (vgl. BGH VersR 1966, 90 ; BGH VersR 1984, 40).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
    Als Geschädigten trifft den Kläger die Beweislast dafür, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen bestand und er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (vgl. BGH VersR 1966, 90 ; BGH VersR 1984, 40).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
    Der Bundesgerichtshof verlangt vielmehr, dass in einem solchen Fall der Verkehrssicherungspflichtige im einzelnen vorträgt und beweist, warum das Streuen keinen Erfolg gehabt hätte und gegebenenfalls angegeben werden muss, welche Niederschlagsmenge am Unfalltag pro Quadratmeter gefallen ist (BGH NJW 1985, 484).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
    Dies ergibt sich daraus, dass der Verkehrssicherungspflichtige sich auf eine Ausnahmesituation beruft (BGH NJW-RR 2005, 1185 ).
  • OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des

    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
    Allerdings indiziert ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht (vgl. BGH NZV 2001, 78).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 202/00

    Sturz auf schneebedecktem Gehweg begründet keinen Anscheinsbeweis für Verletzung

    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
    Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d.h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 m.w.N.).
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