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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08   

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https://dejure.org/2010,2515
OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung einer Gemeinde wegen Verzögerungen bei der Bauleitplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen Pflichtverletzungen einer Gemeinde in der Bauleitplanung; Beginn der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wg. Nichtrealisierung eines Gewerbeparks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2011, 39
  • NJ 2011, 394
  • BauR 2010, 951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    129 aa) Die Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind zwar grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen, weil die Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf das Gemeinwohl einen vermögensrechtlichen Ausgleich von Interessengegensätzen der Vertragspartner nicht ausschließt und das besondere Vertrauen desjenigen, der sich zum Zwecke von Vertragsverhandlungen in den Einflussbereich eines anderen begibt auch in diesem Bereich schützenswert ist (BGHZ 71, 386, 392 f.).

    137 aa) Ein haftungsbegründendes Verhalten einer Gemeinde bei Verhandlungen im Vorfeld des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann darin liegen, dass sie dem anderen Teil unrichtige Vorstellungen über den Stand oder die Aussichten der Verwirklichung der Bauleitplanung vermittelt oder über Umstände, die einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen können, nicht aufklärt (vgl. BGHZ 71, 386, 396 f.).

    Eine Haftung aufgrund des Eintritts von Verzögerungen aufgrund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt demgegenüber insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt (BGHZ 71, 386, 396).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    b) Der Erschließungsträger kann gegen die Gemeinde einen an die zivilrechtlichen Vorschriften des Bereicherungsrechtes angelehnten öffentlichen-rechtlichen Erstattungsanspruch haben, wenn die dem Aufgabenbereich der Gemeinde gemäß § 123 Abs. 1 BauGB unterfallene Erschließung des für eine Bebauung vorgesehenen Gebietes aufgrund eines nichtigen Erschließungsvertrages (der dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, BGHZ 61, 359) erfolgt, weil es insoweit an einem Rechtsgrund für die Leistung fehlt.
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, unwirksam sind (BGHZ 76, 16; BGH NVwZ 2006, 1207 m. w. N.; nunmehr ausdrücklich geregelt in § 1 Abs. 3 BauGB).
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    c) Entschädigungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs werden im Geltungsbereich des Staatshaftungsgesetzes von diesem verdrängt (vgl. BGH NVwZ-RR 1997, 204) und scheiden deshalb hier ebenfalls aus.
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    bb) Bei der Frage der Begründung bzw. Anbahnung einer vertraglichen Bindung ist maßgebend, ob anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille hierfür festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 88, 373, 382).
  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 37/80

    Verschulden bei Vertragsschluß - Wohlfahrtspflegeverband - Altenpflege - Gemeinde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Insoweit ist anerkannt, dass schon während der Verhandlungen über den Vertragsabschluss jeder Verhandlungspartner dem anderen Teil im Hinblick auf das durch den Eintritt in Verhandlungen begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis die zumutbare Rücksichtnahme auf dessen berechtigte Belange schuldet (vgl. BGH NVwZ 1982, 145).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07

    Maßnahmeträgervertrag: Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Entsprechendes gilt hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen zwingende Vorschriften des Raumordnungs- und Naturschutzrechtes oder der zum Schutz der Gemeinde bestehenden Kompetenzvorschriften (§ 67 Abs. 2 Satz 2, § 67 Abs. 5 GO Bbg), die ohnehin nicht zum Nachteil der Gemeinde geltend gemacht werden können, weil sie ausschließlich dem Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder dienen (BGH NJW 1980, 114, 115; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 23. Oktober 2008 - 5 U 136/07, in Juris).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Bei der Frage der Begründung bzw. Anbahnung einer vertraglichen Bindung ist maßgebend, ob anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille hierfür festgestellt werden kann (BGHZ 88, 373, 382; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08, juris Rn. 129 f.).

    bb) Eine Haftung aufgrund des Eintritts von Verzögerungen auf Grund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt demgegenüber insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt (BGHZ 71, 386, 396; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08, juris Rn. 137).

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   OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08   

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https://dejure.org/2008,13120
OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2008,13120)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.05.2008 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2008,13120)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2008,13120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Klageerhebung durch eine Sparkasse; Erfordernis der Zustimmung durch den Verwaltungsrat; Rechtsfolgen fehlender Zustimmung

  • Judicialis

    KWG § ... 10; ; KWG § 17 Abs. 1; ; KWG § 29; ; KWG § 29 Abs. 3; ; KWG § 44 Abs. 1 Satz 2; ; SpkG MV § 8; ; SpkG MV § 8 Abs. 1; ; SpkG MV § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; SpkG MV § 8 Abs. 6; ; SpkG MV § 10; ; SpkG MV § 19 Abs. 1 Satz 2; ; SpkG MV § 20 Abs. 3; ; SpkG MV § 21; ; SpkG MV § 26 Abs. 3; ; SpkG MV § 26 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 28 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 280 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ZPO § 8 Abs. 6; ; ZPO § 81; ; ZPO § 83; ; ZPO § 89; ; ZPO § 89 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 89 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 533; ; AktG § 78 Abs. 2; ; AktG § 93 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 93 Abs. 4 Satz 3; ; AktG § 112; ; AktG § 120; ; AktG § 120 Abs. 2 Satz 2; ; GmbHG § 43 Abs. 2; ; GKG § 39 Abs. 2; ; RVG § 22

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94

    Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Ebenso wurde eine Regelungslücke mit der Folge der Anwendung der Bestimmungen des § 112 AktG festgestellt für die Vertretung der Genossenschaft im Prozess gegen ein ehemaliges oder gegenwärtiges Vorstandsmitglied (BGHZ 130, 108-115).

    Dahinter steht die Besorgnis, dass der Vorstand als regelmäßiges Vertretungsorgan die erforderliche Unvoreingenommenheit nicht aufbringt, wenn einzelne seiner Mitglieder an dem jeweiligen Rechtsverhältnis selbst beteiligt sind (vgl. ganz h.M., z.B. BGHZ 103, 213, 216; BGH, NJW 1989, 2055, 2056; BGHZ 130, 108, 111f.; Hüffer, Aktiengesetz, 7. Auflage, § 112 Rn. 1 m.w.N.).

    (i) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 130, 108ff.; 131, 102 f.; BGH, NJW 1997, 2324; BAG, Urteil vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98, zitiert nach juris) ist eine erhobene Klage, wenn der Beklagte nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten ist, wobei der Kläger für eine ordnungsgemäße Klageerhebung als verantwortlich angesehen wird, als unzulässig abzuweisen.

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Eine genehmigende Nachreichung der Vollmacht für die Klage / Widerklage ist deshalb in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr möglich, wenn die Vorinstanz diese wegen des Mangels zu Recht als unzulässig abgewiesen hatte (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 89 Rn. 11; Stein/Jonas/Borg, ZPO, 22. Aufl., § 89 Rn. 13; Münchener Kommentar zur ZPO/von Mettenheim, 2. Aufl., § 90 Rn. 20 f., BGHZ 91, 111-117; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, OLGR Bremen 2006, 60-65; Oberlandesgericht Rostock, OLGR Rostock 1998, 466-468; 2000, 455-456).

    (i) Zu dieser Rechtsfrage hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seiner Grundsatzentscheidung vom 17.04.1984 - Az.: GmS-OGB 2/83 - im Einzelnen ausgeführt (vgl. BGHZ 91, 111-117, zitiert nach juris, Tz. 12ff.):.

  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    (4) Der im Kommunalrecht anerkannte Grundsatz der strikten Unterscheidung zwischen interner Willensbildung und externer Vertretungsbefugnis findet vorliegend keine Anwendung (vgl. BGH WM 1997, 2410-2412).

    Anders als bei der Gemeindeordnung lässt sich deshalb auch nicht feststellen, dass die gesetzliche Aufgabenverteilung an dem das Vertretungsrecht beherrschenden Abstraktionsgrundsatz orientiert wäre (vgl. BGH WM 1997, 2410-2412).

  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 74/88

    Anforderungen an die Form von Beschlüssen eines vom Aufsichtsrat gebildeten

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Die Rechtslage ist dann so, als wenn kein Beschluss gefasst worden wäre, weil die wesentlichen Modalitäten der Beschlussfassung (Beschlussfähigkeit, Stimmenverhältnisse, also Zustimmung, Ablehnung und Stimmenthaltungen) bei nur konkludentem Handeln nicht festgestellt werden können (allgem. Meinung, siehe BGHZ 10, 187, 194; 41, 282, 286; BGH, NJW 1989, 1928, 1929; Hüffer, a.a.O., § 108 Rn. 4).

    Möglich bleibt es hingegen, einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss dahingehend auszulegen, ob diesem eine den Wortlaut übersteigende Bedeutung zukommt und darin ein konkludentes Handeln zu erkennen (vgl. dazu BGH, NJW 1989, 1928, 1929; Hüffer, a.a.O., § 108 Rn. 4 a.E.).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    In der Rechtsprechung wurde deshalb insoweit eine gesetzliche Regelungslücke angenommen, die über eine entsprechende Anwendung des § 112 AktG zu schließen sei (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.1998, Az.: 2 AZR 12/98, zitiert nach juris).

    (i) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 130, 108ff.; 131, 102 f.; BGH, NJW 1997, 2324; BAG, Urteil vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98, zitiert nach juris) ist eine erhobene Klage, wenn der Beklagte nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten ist, wobei der Kläger für eine ordnungsgemäße Klageerhebung als verantwortlich angesehen wird, als unzulässig abzuweisen.

  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 308/99

    Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe;

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Der Bundesgerichtshof fordert für die Eingehung des mit der Kreditvergabe verbundenen Risikos eine kaufmännisch sinnvolle Interessenabwägung unter Berücksichtigung der in der Branche anerkannten Erkenntnis- und Erfahrungssätze, was für Kreditinstitute u. a. beinhalte, dass Kredite nur gegen übliche Sicherheiten vergeben werden dürfen (BGH WM 2002, 220 - 223).

    Dies wird auch ausdrücklich von der sogenannten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung anerkannt (BGH WM 2002, 220 - 223).

  • BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53

    Entlassung eines Vorstandsmitgliedes

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Bei der Übertragung der Vertretung auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder, oder generell den Vorsitzenden (z. B. durch Satzung), kann dieser deshalb nur als Erklärungs- und nicht Willensvertreter tätig werden (vgl. BGHZ 12, 327, 334ff.; Hüffer, a.a.O., § 112 Rn. 5 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Wird dagegen eine Bevollmächtigung für die Zeit nach Erlass des ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil mit nachträglicher Genehmigung der bisherigen Prozessführung, die in dieser Bevollmächtigung gesehen werden kann, durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen, kann der Mangel der Vollmacht nicht mehr behoben werden (BAGE 17, 32 = NJW 1965; 1041 ... ).
  • OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/05

    Verfahrensrecht - Zum Mahnbescheid durch vollmachtlosen Vertreter und Zustellung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Eine genehmigende Nachreichung der Vollmacht für die Klage / Widerklage ist deshalb in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr möglich, wenn die Vorinstanz diese wegen des Mangels zu Recht als unzulässig abgewiesen hatte (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 89 Rn. 11; Stein/Jonas/Borg, ZPO, 22. Aufl., § 89 Rn. 13; Münchener Kommentar zur ZPO/von Mettenheim, 2. Aufl., § 90 Rn. 20 f., BGHZ 91, 111-117; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, OLGR Bremen 2006, 60-65; Oberlandesgericht Rostock, OLGR Rostock 1998, 466-468; 2000, 455-456).
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08
    Die Rechtslage ist dann so, als wenn kein Beschluss gefasst worden wäre, weil die wesentlichen Modalitäten der Beschlussfassung (Beschlussfähigkeit, Stimmenverhältnisse, also Zustimmung, Ablehnung und Stimmenthaltungen) bei nur konkludentem Handeln nicht festgestellt werden können (allgem. Meinung, siehe BGHZ 10, 187, 194; 41, 282, 286; BGH, NJW 1989, 1928, 1929; Hüffer, a.a.O., § 108 Rn. 4).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ 29/88

    Wirkung der Entlastung

  • BGH, 19.09.1967 - VI ZR 82/66

    Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs

  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 159/87

    Vertretung einer Aktiengesellschaft in einem Rechtsstreit über den Widerruf der

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

  • BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

  • BGH, 02.07.1953 - IV ZB 49/53

    Rechtsmittelverzicht. Nachträgliche Vollmacht

  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2.

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82

    Zuziehung eines Sachverständigen zur Einsichtnahme in Abschlußprüfungsbericht

  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe:

    Die Entlastung der Vorstände von Sparkassen durch den Verwaltungsrat hat grundsätzlich Verzichtswirkung (OLG Rostock, Beschluss vom 30. Mai 2008, 1 U 36/08 - juris; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2001, II ZR 308/99 - juris; BGH Beschluss vom 04. November 1968 - II ZR 63/67, NJW 1969, 131; vom 14. November 1994 - II ZR 160/93, NJW 1995, 1353, 1355; OLG Köln Urteil vom 19. Januar 2017 28 U 35/15 - juris; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 46 Rn. 41; K.Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 46 Rn. 94 jeweils m.w.N.; Münchner Kommentar-Reuter, BGB, 7. Aufl. 2015, § 27 Rn. 46; Kurt Kiethe, Die zivil- und strafrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse für riskante Kreditgeschäfte, BKR 2005, Seite 177 ff.; Reinfrid Fischer, Entlastung des Sparkassenvorstandes und Bestätigung der Sparkassenaufsichtsbehörde, WM 2007, 1005 - 1012; Schlierbach, Das Sparkassenrecht in der Bundesrepublik, 5. Auflage 2003, Seite 271; Carsten Biesok, Kommentar zum SpkG, 2015, § 26 Rn. 599).
  • LG Bonn, 14.07.2016 - 14 O 88/14

    Schadensersatzanspruch wegen organschaftlicher Pflichtverletzung der

    Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob und inwieweit eine nachträgliche Billigung der Maßnahme durch den Aufsichtsrat - die grundsätzlich einen ausdrücklich gefassten Beschluss erfordert (vgl. hierzu BGH, U. v. 17.12.2001, ZIP 2002, 216 f.; OLG Rostock, B. v. 30.05.2008, Az.: 1 U 36/08; jeweils zitiert nach juris) - in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 25.08.2009 - S 1 U 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23501
SG Düsseldorf, 25.08.2009 - S 1 U 36/08 (https://dejure.org/2009,23501)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2009 - S 1 U 36/08 (https://dejure.org/2009,23501)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2009 - S 1 U 36/08 (https://dejure.org/2009,23501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung eines Arbeitsunfalls

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung eines Arbeitsunfalls mit der Folge einer schweren Fußverletzung und der Erforderlichkeit von orthopädischem Schuhwerk; Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Verletztengeld und einer Verletztenrente nach einer Minderung des Erwerbs von 20 Prozent

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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