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   OLG München, 22.08.2013 - 1 U 3971/12   

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https://dejure.org/2013,21123
OLG München, 22.08.2013 - 1 U 3971/12 (https://dejure.org/2013,21123)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 U 3971/12 (https://dejure.org/2013,21123)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 U 3971/12 (https://dejure.org/2013,21123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücklassen eines Bauchtuchs im Operationsraum als grober Behandlungsfehler

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung wegen Vergessen eines Bauchtuchs im Operationsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zurücklassen eines Bauchtuchs im Operationsraum als grober Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Zurücklassen eines Bauchtuches im Operationsgebiet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tupfer bei Gebärmutterspiegelung vergessen: 4.000 Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bergebeutel bei OP vergessen: 30.047,57 Euro

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zurücklassen eines Bauchtuches nach Krebsoperation kann Schmerzendgeld in Höhe von 8.500 EUR rechtfertigen - Vergessen eines Bauchtuchs stellt einfachen Behandlungsfehler dar

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 138/79

    Zurücklassen des Tupfers in einer Operationswunde als schwerer ärztlicher

    Auszug aus OLG München, 22.08.2013 - 1 U 3971/12
    Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet wird einhellig dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zugeordnet mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen (vgl. BGH vom 27.01.1981, VI ZR 138/79 - VersR 1981, 462; BGH vom 18.12.1990, VI ZR 169/90).

    Ebenso wenig indiziert die Verwirklichung eines Risikos aus dem voll beherrschbaren Bereich von vorneherein einen groben Behandlungsfehler, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 27.01.1981, VI ZR 138/79 gerade für den Fall des Zurücklassens eines Fremdkörpers im Operationsgebiet aufgezeigt hat.

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG München, 22.08.2013 - 1 U 3971/12
    Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet wird einhellig dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zugeordnet mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen (vgl. BGH vom 27.01.1981, VI ZR 138/79 - VersR 1981, 462; BGH vom 18.12.1990, VI ZR 169/90).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 187/10

    Fehlerhafte Unterfangung: Tragwerksplaner haftet ohne Vorteilsausgleichung!

    Auszug aus OLG München, 22.08.2013 - 1 U 3971/12
    Nicht abschließend entschieden hat der BGH bislang, ob insoweit die Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreicht oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss (vgl. BGH vom 09.01.2007, VI ZR 133/06; BGH vom 25.02.2010, VII ZR 187/10).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG München, 22.08.2013 - 1 U 3971/12
    Nicht abschließend entschieden hat der BGH bislang, ob insoweit die Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreicht oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss (vgl. BGH vom 09.01.2007, VI ZR 133/06; BGH vom 25.02.2010, VII ZR 187/10).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 1 U 145/17

    Schmerzensgeldanspruch wegen Zurücklassens einer OP-Nadel im Bauchraum

    Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet ist dem voll beherrschbaren Bereich der Klinik zuzuordnen (vgl. OLG München, Urt. v. 22.08.2013 - 1 U 3971/12 - GesR 2013, 620 Rn. 43; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. V 339 f.).
  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    a) Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet wird dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zugeordnet mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen (vgl. BGH vom 27.01.1981, VI ZR 138/79 - VersR 1981, 462; BGH vom 18.12.1990, VI ZR 169/90; OLG München, Urteil vom 22. August 2013 - 1 U 3971/12 -, Rn. 43, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. September 2008 - 5 U 3/07 -, Rn. 37 - 38, juris ).
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