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   OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2369
OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05 (https://dejure.org/2006,2369)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2006 - 1 U 4142/05 (https://dejure.org/2006,2369)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2006 - 1 U 4142/05 (https://dejure.org/2006,2369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Arztes im Rahmen Erster Hilfe Leistungen bei zufälliger Anwesenheit am Unfallort; Rettung und Versuch der Reanimation eines bewusstlosen Kindes; Zustandekommen eines Behandlungsvertrages durch die Erste Hilfe Leistung oder Handeln auf Grund eines ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 2

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hilfeleistung in Freizeit: Kommt ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten zustande

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Auch Arzt kommt Haftungsprivileg zugute, wenn er als Privatperson Erste Hilfe leistet

  • Judicialis

    BGB § 680

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 680
    Abschluss eines Behandlungsvertrages - Haftungsprivileg des § 680 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt erklärt ertrunkenes Kind irrtümlich für tot - Haftet der zufällig am Unfallort anwesende Mediziner für diesen Fehler?

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Haftung eines zufällig anwesenden Arztes

  • 123recht.net (Zusammenfassung, 29.6.2007)

    § 680 BGB
    Arzthaftungsrecht: Haftung für Fehler eines zufällig Erste Hilfe leistenden Arztes // Grundsätzlich führen Behandlungsfehler eines Arztes zu einer Beweislastumkehr

Besprechungen u.ä.

  • bda-hausaerzteverband.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Arzt als Ersthelfer am Notfallort: Sorgfaltspflichten und Haftung (Dr. Christian Jäkel)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 3 O 667/03
  • OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1883
  • NZV 2006, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 3 U 131/98

    Schadensersatz wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation durch den Arzt;

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Halte ein Arzt, der zu einem Notfallpatienten gerufen werde, diesen irrtümlich für tot und unterlasse er deshalb Wiederbelebungsversuche, müsse entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 11.1.1999, VersR 2000, 1373) zudem dieser Fehler nicht so schwer wiegen, dass dem Patienten für den Nachweis der Kausalität des Fehlverhaltens Beweiserleichterungen zugute kämen.

    Es erscheint dem Senat nicht schlechthin unverständlich, dass der Beklagte - wie er bei seiner Anhörung glaubhaft bekundete - aus diesen Anzeichen den falschen Rückschluss gezogen hat, die Klägerin habe bereits so lange im Wasser gelegen, dass sie ertrunken sei (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2000, 1373, 1374, das die Annahme eines Internisten aufgrund klinischer - und damit unsicherer - Todeszeichen, der Notfallpatient sei tot und nicht mehr reanimierbar, nicht schlechthin für grob fehlerhaft beurteilte).

  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 3 U 229/99

    Fehlbeurteilung eines Phlebographiebefundes

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Ein fundamentaler Diagnosefehler bzw. Diagnoseirrtum liegt regelmäßig vor, wenn eine Krankheitserscheinung in völlig unvertretbarer Weise gedeutet, elementare Kontrollbefunde nicht erhoben werden oder das diagnostische Vorgehen des Arztes als nicht mehr vertretbar und unverständlich bewertet wird (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 315, 316).
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Ein grober Behandlungsfehler ist gegeben, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 2002, 1026, 1027).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
    Die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, ist dabei hoch anzusetzen (BGH NJW 1981, 2360).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    (2) Dagegen wird überwiegend eine Anwendbarkeit des Haftungsmaßstabes aus § 680 BGB in Fällen der Gefahrenabwehr durch professionelle Nothelfer verneint (OLG München, NJW 2006, 1883, 1885; für die Gefahrenabwehr durch Behörden und Amtspersonen: BeckOGK/Thole, BGB, § 680 Rn. 21 [Stand: 1. Oktober 2017]; für die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr: Wollschläger, Die Geschäftsführung ohne Auftrag, S. 283 f; für den Bereich des staatlich organisierten Rettungsdienstes: Loyal, Die "entgeltliche" Geschäftsführung ohne Auftrag, S. 259; verneinend auch MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 680 Rn. 9; Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearbeitung 2015, § 680 Rn. 15; Soergel/Beuthin, BGB, 13. Aufl., § 680 Rn. 5; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 680 Rn. 1; Jauernig/Mansel, BGB, 16. Aufl., § 680 Rn. 1; Gregor in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 680 Rn. 7; Erman/Dornis, BGB, 15. Aufl., § 680 Rn. 2; Roth, NJW 2006, 2814, 2816).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14

    Der Einsatz von umweltschädlichem Löschschaum

    (b) Als damit beruflichem Nothelfer kommt dem Einsatzleiter der Feuerwehr der Beklagten trotz seines vorliegend gegebenen Tätigwerdens zur Abwendung einer - auch - der Klägerin drohenden dringenden Gefahr kein Haftungsprivileg zugute, das seine Einstandspflicht - und damit auch die der Beklagten - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken würde (§ 680 BGB; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.08.2011 - 2 U 55/10 [juris Tz. 23]; OLG München, Urt. v. 06.04.2006 - 1 U 4142/05 [juris Tz. 47]; Palandt Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 680 Rn. 1; Jauernig - Mansel, BGB, 16. Aufl. 2015, § 680 Rn. 1; Staudinger - Bergmann, BGB, 2006, § 839 Rn. 15 und Soergel - Beuthien, BGB, § 680 Rn. 5; offen BGH, Urt. v. 24.10.1974 - VII ZR 223/72 [juris Tz. 23]).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unerlaubter Handlung;

    Diese Frage kann indessen zuverlässig nur dann beantwortet werden, wenn bekannt ist, über welchen Zeitraum hinweg der Kläger unter Sauerstoffmangel gelitten hat, wann genau der Herz-Kreislaufstillstand eingetreten ist und ob bzw. in welchem Umfang das Gehirn des Klägers zum Zeitpunkt der ersten möglichen Reanimation durch die Beklagten bereits geschädigt war (vgl. OLG München, Urteil vom 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05, zitiert nach juris, Rn. 39, in einem insoweit vergleichbaren Fall).
  • OLG Dresden, 07.03.2017 - 4 U 929/16

    Ärztliche Standards bei Behandlung von Sportlern in einem Wettkampf durch einen

    Er war nach dem Vortrag der Beklagten vom Deutschen Leichtathletik Verband als Sportarzt zur Betreuung des Sportwettkampfes eingesetzt und befand sich nicht nur zufällig vor Ort (vgl. zur Abgrenzung OLG München Urt. v. 06.04.2006, - 1 U 4142/05 -, juris).
  • OLG Jena, 06.03.2012 - 4 U 26/11

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über die Behandlung und deren Risiken sowie

    Mit Blick auf die in der Praxis wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus und der Mehrdeutigkeit von vielen Krankheitssymptomen häufig vorkommenden Irrtümer bei der Diagnosestellung wertet die Rechtsprechung objektiv fehlerhafte Interpretationen erhobener Befunde nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler (BGH VersR 2003, 1256; NJW 1992, 2962; 1988, 1513; OLG Koblenz VersR 2006, 1547; OLG München NJW 2006, 1883; OLG Hamm OLGR 2002, 217; OLG Naumburg OLGR 2002, 39; OLG Stuttgart OLGR 2002, 251; 404; OLG Frankfurt VersR 1997, 1358).
  • OLG München, 19.05.2008 - 1 W 996/08

    Richterablehnung: Reichweite der richterlichen Verfahrensführung und Annahme der

    Die vom Kläger herangezogene Senatsentscheidung vom 06.04.2006 (NJW 2006, 1883, 1885) befasst sich demgegenüber weder mit Aufzeichnungen eines Arztes noch mit deren rechtlicher Qualifikation, ebenso wenig wie die weiteren vom Kläger zitierten Entscheidungen in diesem Punkt eine eindeutige und bindende Vorgabe für den streitgegenständlichen Fall enthalten.
  • OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
    1 U 4142/05.
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