Rechtsprechung
OLG München, 04.04.2013 - 1 U 4266/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Pflicht der Behörde zur Vorfahrtregelung bei Kreuzung eines Radweges mit einer Schnellstraße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Pflicht einer Gemeinde zur Anordnung einer Vorfahrtsregelung an einer potentiellen Unfallstelle
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beschilderungspflicht verletzt - Amtshaftung Behörde
- rabüro.de
Zur Amtshaftung wegen fehlender Verkehrsschilder an einer Kreuzung mit unklarer Vorfahrtsregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht einer Gemeinde zur Anordnung einer Verkehrsregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadenersatzpflicht einer Behörde nach Verkehrsunfall wegen unterlassenen Aufstellens eines Vorfahrtsschildes - Erhöhte Unfallgefahr begründet Amtspflicht zum Einschreiten
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 05.10.2012 - 12 O 639/12
- OLG München, 04.04.2013 - 1 U 4266/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 286
- NZV 2014, 221
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 03.03.2011 - 24 U 384/10
Haftung bei Vorfahrtverletzung: Begriff des Feld- oder Waldweges; Mitverschulden …
Auszug aus OLG München, 04.04.2013 - 1 U 4266/12
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden, die dieser aus dem Verkehrsunfallereignis vom 13.07.2007 in Verbindung mit dem Berufungsurteil des Oberlandesgerichts München, Zivilsenat Augsburg, Az.: 24 U 384/10, entstehen, hälftig zu ersetzen.Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (24 U 384/10) wurde die Haftungsquote der beklagten Versicherung auf 60 % ermäßigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden, die ihr aus dem Verkehrsunfallereignis vom 13.07.2007 in Verbindung mit dem Berufungsurteil des Oberlandesgerichts München, Zivilsenate in Augsburg, Az.: 24 U 384/10, entstehen, mit einer Quote von 2/3 zu ersetzen.
Unter Abänderung des am 05.10.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Memmingen, Az.: 12 O 639/12, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden, die ihr aus dem Verkehrsunfallereignis vom 13.07.2007 in Verbindung mit dem Berufungsurteil des Oberlandesgerichts München, Zivilsenate in Augsburg, Az.: 24 U 384/10, entstehen, mit einer Quote von 2/3 zu ersetzen.
- LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15
Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn
Ein ausufernder Schilderwald ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Rechtfertigungsgrund für unterlassene Warnungen von Verkehrsteilnehmern nicht anerkannt (vgl. OLG München, Urt. vom 4.4.2013, 1 U 4266/12, zit. nach juris.).