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   OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12   

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https://dejure.org/2015,40983
OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12 (https://dejure.org/2015,40983)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.11.2015 - 1 U 437/12 (https://dejure.org/2015,40983)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. November 2015 - 1 U 437/12 (https://dejure.org/2015,40983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Schäden durch Inbrandsetzung durch sog. Sky-Ballons

  • rabüro.de

    Zur Haftung für einen Brandschaden infolge Steigenlassens von Himmelslaternen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830
    Zur Anwendbarkeit von § 830 Abs. 1 S. 2 BGB in einem Fall, in dem mehrere Personen in engem zeitlichen Zusammenhang an zwei benachbarten Orten unabhängig voneinander sog. Sky-Ballons gestartet haben und nicht feststeht, welcher der Sky-Ballons eine nahegelegene ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 830 Abs. 1 S. 2
    Haftung für Schäden durch Inbrandsetzung durch sog. Sky-Ballons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 51/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens; Unfall eines Krankenwagens;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    Dem Geschädigten werden hierdurch die Durchsetzung seines Anspruches gefährdende Beweisschwierigkeiten abgenommen, die sich aus der Beteiligung Mehrerer ergeben können (BGHZ 55, 86; 33, 286; Soergel-Krause, BGB, 13. Aufl. Rn. 14 zu § 830; Mü-Ko-Wagner, BGB, 6. Aufl. Rn. 44 zu § 830 mwN).

    Um eine uferlose Ausweitung der Haftung zu verhindern, verlangt die Rechtsprechung zusätzlich, dass die mehreren selbständigen Handlungen einen tatsächlich einheitlichen, örtlich und zeitlich zusammenhängenden Vorgang bilden, der insbesondere durch die Gleichartigkeit der Gefährdungshandlungen gekennzeichnet sein soll (BGHZ 72, 355, 359; BGH NJW 1971, 506, 508; offen gelassen in BGHZ 101, 106, 112).

  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    § 830 Abs. 1 S.2 BGB greift ein, wenn mindestens zwei Beteiligte unabhängig voneinander jeweils einen Haftungstatbestand - abgesehen von der Kausalität des Verhaltens für den streitgegenständlichen Schaden (OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106) - erfüllen, einer der Beteiligten den Schaden mit Sicherheit verursacht hat (OLG Hamm VersR 2000, 56), sich aber nicht feststellen lässt, welcher von ihnen den Schaden ganz oder teilweise herbeigeführt hat (BGHZ 101, 106, 108; BGH NJW 1996, 3205, 3207; Soergel-Krause a.a.O. Rn. 18 mwN).

    Um eine uferlose Ausweitung der Haftung zu verhindern, verlangt die Rechtsprechung zusätzlich, dass die mehreren selbständigen Handlungen einen tatsächlich einheitlichen, örtlich und zeitlich zusammenhängenden Vorgang bilden, der insbesondere durch die Gleichartigkeit der Gefährdungshandlungen gekennzeichnet sein soll (BGHZ 72, 355, 359; BGH NJW 1971, 506, 508; offen gelassen in BGHZ 101, 106, 112).

  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 7/60

    "Beteiligung" i. S. des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    Dem Geschädigten werden hierdurch die Durchsetzung seines Anspruches gefährdende Beweisschwierigkeiten abgenommen, die sich aus der Beteiligung Mehrerer ergeben können (BGHZ 55, 86; 33, 286; Soergel-Krause, BGB, 13. Aufl. Rn. 14 zu § 830; Mü-Ko-Wagner, BGB, 6. Aufl. Rn. 44 zu § 830 mwN).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    Der jeweilige Beitrag muss geeignet sein, den gesamten Schaden auch allein zu bewirken (BGH NJW 1996, 3205, 3207; 1994, 932, 934).
  • RG, 30.06.1904 - VI 483/03

    Beteiligung im Sinne des § 830 Abs. 1 Satzes 2 B.G.B.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    In Anwendung dieser Grundsätze und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallkonstellationen, in denen eine alternative Haftungsverantwortlichkeit angenommen wurde - mehrere Gäste einer Wirtschaft werfen Knallerbsen in die dort versammelte Gesellschaft, von denen eine den Geschädigten am Auge trifft (RGZ 58, 357); mehrere Jäger geben einen Schuss ab und ein Dritter wird von einer Kugel getroffen (BGH VersR 1962, 430); mehrere Personen werfen Steine bei einer "Steinschlacht", wobei ein Stein eine Person traf und verletzte (BGH NJW 1960, 862) - hat der Senat keine Bedenken, die Regelung des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB auch auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden.
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 128/76

    Gesamtschuldnerische Haftung zweier Unfallverursacher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    Um eine uferlose Ausweitung der Haftung zu verhindern, verlangt die Rechtsprechung zusätzlich, dass die mehreren selbständigen Handlungen einen tatsächlich einheitlichen, örtlich und zeitlich zusammenhängenden Vorgang bilden, der insbesondere durch die Gleichartigkeit der Gefährdungshandlungen gekennzeichnet sein soll (BGHZ 72, 355, 359; BGH NJW 1971, 506, 508; offen gelassen in BGHZ 101, 106, 112).
  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 55/59
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    In Anwendung dieser Grundsätze und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallkonstellationen, in denen eine alternative Haftungsverantwortlichkeit angenommen wurde - mehrere Gäste einer Wirtschaft werfen Knallerbsen in die dort versammelte Gesellschaft, von denen eine den Geschädigten am Auge trifft (RGZ 58, 357); mehrere Jäger geben einen Schuss ab und ein Dritter wird von einer Kugel getroffen (BGH VersR 1962, 430); mehrere Personen werfen Steine bei einer "Steinschlacht", wobei ein Stein eine Person traf und verletzte (BGH NJW 1960, 862) - hat der Senat keine Bedenken, die Regelung des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB auch auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 19 U 13/09

    Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    § 830 Abs. 1 S.2 BGB greift ein, wenn mindestens zwei Beteiligte unabhängig voneinander jeweils einen Haftungstatbestand - abgesehen von der Kausalität des Verhaltens für den streitgegenständlichen Schaden (OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106) - erfüllen, einer der Beteiligten den Schaden mit Sicherheit verursacht hat (OLG Hamm VersR 2000, 56), sich aber nicht feststellen lässt, welcher von ihnen den Schaden ganz oder teilweise herbeigeführt hat (BGHZ 101, 106, 108; BGH NJW 1996, 3205, 3207; Soergel-Krause a.a.O. Rn. 18 mwN).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    Wird die Berufung des Beklagten gegen ein Grundurteil in vollem Umfang zurückgewiesen, so sind dem Beklagten gemäß § 97 Abs. 1 ZPO schon in dem Zurückweisungsurteil die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, auch wenn die Klage im Schlussurteil letztlich abgewiesen werden sollte (Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 304 Rz. 26; BGHZ 20, 397; Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 304 Rz. 23).
  • BGH, 19.05.1967 - VI ZR 167/65

    Voraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer als Schädiger in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
    Eine subjektive Beziehung unter den Beteiligten, etwa die Kenntnis der jeweils anderen Verursachungsbeiträge und der Urheber wird, anders als bei § 830 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BGB, nicht vorausgesetzt (BGH VersR 1967, 999; Mü-Ko-Wagner a.a.O. Rn. 59 mwN).
  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98

    Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw.

  • BGH, 02.02.1962 - VI ZR 156/61
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