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   OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10   

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https://dejure.org/2010,28019
OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10 (https://dejure.org/2010,28019)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2010 - 1 U 475/10 (https://dejure.org/2010,28019)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 1 U 475/10 (https://dejure.org/2010,28019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung

  • zvi-online.de

    ZPO § 840
    Zur Haftung des Drittschuldners nach § 840 Abs. 2 ZPO auch für Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Aufforderung zur Zahlung der gepfändeten Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 840 Abs. 2 S. 2
    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 924
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10
    Unterlässt der Drittschuldner die in § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Angaben, so kann der Pfändungsgläubiger von der Beitreibbarkeit des gepfändeten Anspruchs ausgehen und diesen ohne Kostenrisiko einklagen (BGHZ 91, 126 , zit. nach juris Rz. 13).

    Auch insoweit gilt, dass der Gläubiger von der Beitreibbarkeit des gepfändeten Anspruchs ausgehen und diesen ohne Kostenrisiko einklagen kann, wenn der Drittschuldner die geforderten Angaben nicht macht (BGHZ 91, 126 , zit. nach juris Rz. 13).

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 79/09

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Festsetzbarkeit der dem Gläubiger in Vorbereitung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10
    Die Kosten der letzteren sind nicht von der Ersatzpflicht des § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO umfasst, weil der Gläubiger keinen Anspruch auf Abgabe der Erklärung hat, sondern es sich lediglich um eine schadensersatzbewehrte Obliegenheit des Drittschuldners handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 2006, 1566 ; BGH NJW 2010, 1674 , zit. nach juris Rz. 14).

    Die Ursächlichkeit der verspäteten Erklärung des Drittschuldners für den Schaden als Voraussetzung seiner Haftung (BGH NJW 2010, 1674 , zit. nach juris Rz. 13) liegt damit vor.

  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt nämlich trotz der grundsätzlich fehlenden Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die erste Instanz in der Beiziehung eines Rechtsanwaltes durch den Pfändungsgläubiger keine den Schadensersatzanspruch nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO einschränkende Pflichtverletzung des Pfändungsgläubigers (BAG NJW 1990, 2643 , zit. nach juris Rn. 24).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZB 154/93

    Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10
    Da der Beklagte selbst mangels Verfügungsbefugnis über den Streitgegenstand nicht für erledigt erklären kann (BGH NJW 1994, 2364 ), kommt seiner Erklärung im Schriftsatz vom 22.10.2009, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 02.10.2008 habe sich durch weitere Zahlung in Höhe von 2.000,00 EUR erledigt, bei isolierter Betrachtung keine Bedeutung zu.
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10
    Eine Verpflichtung auf Ersatz auch anderer Schäden als der durch den Entschluss des Gläubigers verursachten, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen, begründet § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht (BGHZ 98, 291 , zit. nach juris Rz. 15 unter Hinweis auf LG Detmold, ZIP 1980, 1080; Thomas/Putzo, ZPO , 27. Aufl., § 840 Rn. 18).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04

    Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10
    Die Kosten der letzteren sind nicht von der Ersatzpflicht des § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO umfasst, weil der Gläubiger keinen Anspruch auf Abgabe der Erklärung hat, sondern es sich lediglich um eine schadensersatzbewehrte Obliegenheit des Drittschuldners handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 2006, 1566 ; BGH NJW 2010, 1674 , zit. nach juris Rz. 14).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Sie würde im Falle eines Erfolges das gerichtliche Verfahren unnötig machen (OLG Dresden Urteil vom 01.12.2010 - 1 U 475/10, juris, Rn. 27 ff.; LG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2015 - 13 S 66/14, Leitsatz 1; AG Bremen, Urteil vom 07.02.2012 - 18 C 262/11, Rn. 155 f., alle juris).
  • LG Stuttgart, 25.03.2015 - 13 S 66/14

    Drittschuldnerklage: Ersatz der Anwaltskosten für die vorgerichtliche

    Die Kammer teilt in diesem Zusammenhang nicht die Ansicht des OLG Dresden (Urteil vom 01.12.2010, Az. 1 U 475/10, Rz. 29, zitiert nach juris), nach der sich die Ursächlichkeit der verspäteten Abgabe einer Drittschuldnererklärung für die Entstehung der Kosten einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung (die den nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu ersetzenden Schaden darstellen) bereits daraus ergibt, dass eine Veranlassung zur außergerichtlichen Zahlungsaufforderung nicht bestehen würde, wenn sich der Drittschuldner rechtzeitig über eine bestehende Leistungsbereitschaft erklärt hätte.

    (4) Anlass, die Revision gem. § 543 Abs. 2 ZPO zuzulassen besteht nicht, nachdem es für die Frage der Begründetheit der Klage nicht auf die Frage einer möglichen Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Dresden (Urteil vom 01.12.2010, Az. 1 U 475/10, Rz. 29, zitiert nach juris), nach der eine Begründetheit der Klage ebenfalls anzunehmen wäre, ankommt.

  • AG Wuppertal, 28.11.2012 - 36 C 256/12

    Anspruch eines Gläubigers auf einen titulierten Zahlungsanspruch aus einem

    Von der Ersatzpflicht werden auch vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren erfasst (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2011, 924).
  • AG Dortmund, 07.04.2016 - 419 C 1190/16

    Haften des Drittschuldners gegenüber dem Gläubiger für die Kosten einer

    Entsprechend ist diese Tätigkeit auch nicht durch die Vollstreckungsgebühr (mit-)abgegolten (vgl. Zöller/ Stöber , 31. Auflage, § 840 Rn. 17; vgl. OLG Dresden, Urteil vom 01. Dezember 2010 - 1 U 475/10, 1 U #####/#### -, juris ).
  • LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15

    Erstattungsanspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf vorgerichtliche

    Das OLG Dresden meint, die Haftung aus der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfasse zwar nur die Schäden, die durch den Entschluss des Gläubigers verursacht würden, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner (klageweise) geltend zu machen oder davon abzusehen ( OLG Dresden, Urteil vom 01. Dezember 2010- 1 U 475/10, 1 U 0475/10).
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