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   OLG Braunschweig, 06.11.2008 - 1 U 48/07   

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https://dejure.org/2008,21477
OLG Braunschweig, 06.11.2008 - 1 U 48/07 (https://dejure.org/2008,21477)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.11.2008 - 1 U 48/07 (https://dejure.org/2008,21477)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. November 2008 - 1 U 48/07 (https://dejure.org/2008,21477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang der ärztliche Sicherungsaufklärungspflicht nach Implantierung eines Defibrillators zur Verhinderung von Kammerflimmern; überwiegendes Mitverschulden an Todeseintritt bei Ablehnung einer Krankenhauseinweisung trotz lebensbedrohlichen Zustands

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Sicherungsaufklärung nach Implantation eines Defibrillators

  • OLG Braunschweig
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sicherungsaufklärung nach Implantation eines Defibrillators

  • Judicialis

    BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Sicherungsaufklärung nach Implantation eines Defibrillators

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02

    Arzthaftung: Nachweis ordnungsgemäßer Operationsaufklärung; Beeinträchtigung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.11.2008 - 1 U 48/07
    Die Ergiebigkeit ihrer Aussagen folgt daraus, dass sie nachvollziehbar und vereinzelt darzulegen vermochten, mit welchem Inhalt sie ihre Gespräche mit ICD-Patienten wie Herrn D. im fraglichen Zeitraum stets geführt haben (vgl. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 208; BGH NJW 1985, 1399, 1400f. Rn. 10-12 zit. n. juris; OLGR Karlsruhe 2004, 520f.).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.11.2008 - 1 U 48/07
    Die Ergiebigkeit ihrer Aussagen folgt daraus, dass sie nachvollziehbar und vereinzelt darzulegen vermochten, mit welchem Inhalt sie ihre Gespräche mit ICD-Patienten wie Herrn D. im fraglichen Zeitraum stets geführt haben (vgl. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 208; BGH NJW 1985, 1399, 1400f. Rn. 10-12 zit. n. juris; OLGR Karlsruhe 2004, 520f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 9 U 1779/08
    Am 4. Januar 2007 begehrte der Kläger beim Sozialgericht Mannheim (SG), die BG und die Beklagte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verpflichten, für die Unfälle am 5. September 2006, 17. November 2006 und 20. Dezember 2006 Behandlungskosten, Verletztengeld und Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen (S 1 U 48/07 ER und S 1 U 246/07 ER).
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