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   OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16   

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https://dejure.org/2017,27041
OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16 (https://dejure.org/2017,27041)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.03.2017 - 1 U 493/16 (https://dejure.org/2017,27041)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. März 2017 - 1 U 493/16 (https://dejure.org/2017,27041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall eines Fahrzeugs mit einer individuellen Lackierung (Airbrushlackierung)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensabwicklung gem. § 249 ff. BGB, wenn der Lack teurer ist als das Auto

  • Justiz Thüringen

    § 249 Abs 2 BGB, § 251 Abs 2 S 1 BGB
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Ersatzfähigkeit der Kosten der Umlackierung eines Ersatzfahrzeuges in Airbrush-Technik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 ; BGB § 251 Abs. 2 S. 1
    Umfang des Schadensersatzes bei Totalschaden eines Fahrzeugs mit individueller Airbrushlackierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Totalschaden und der Wertersatz für eine Airbrushlackierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3008
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.Von der Möglichkeit, tatbestandliche Feststellungen wegzulassen, darf ein Berufungsgericht nur dann Gebrauch machen, wenn es sich zuvor vergewissert hat, dass ein Rechtsmittel gegen sein Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (BGH, Beschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Ob diese für die Klägerin günstige Annahme angesichts der in der im Hinweisbeschluss des Senats angesprochenen Entscheidung BGH, Urteil vom 09.12.1986 - VI ZR 138/85 - zutreffend ist, kann vorliegend dahinstehen, weil die Beklagten Berufung nicht eingelegt haben.
  • LG Essen, 23.12.1999 - 1 S 193/99
    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Dies ist nicht der Fall, weil jedenfalls bei einem älteren Fahrzeug mit einer hohen Laufleistung eine Werterhöhung durch eine Neulackierung nicht eintritt (LG Essen, Urteil vom 23. Dezember 1999 - 1 S 193/99 -, juris).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Gefordert wird zwar nicht die absolute Unvermeidbarkeit, jedoch ein an durchschnittlichen Anforderungen gemessen ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH, Urteil vom 28. Mai 1985 - VI ZR 258/83 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Bevor eine Haftung als solche und eine Ausgleichspflicht grundsätzlich in Betracht kommen, hat der jeweils andere Teil einen als Verschulden zurechenbaren Umstand oder andere, dessen Betriebsgefahr begründende oder erhöhende Tatsachen, zu beweisen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Die Frage, ob Unverhältnismäßigkeit vorliegt, ist im Einzelfall aufgrund einer Gegenüberstellung des für die Restitution erforderlichen Aufwands unter Berücksichtigung einer Wertsteigerung durch die Restitution und des nach § 251 BGB geschuldeten Geldersatzes zu bestimmen (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1987 - VI ZR 53/87-, BGHZ 102, 322-332, Rn. 25; Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 -, BGHZ 162, 161-169, Rn. 6).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Dazu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Bei der Abwägung dürfen nur feststehende, das heißt unstreitige, zugestandene oder erwiesene Umstände, die sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben, berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Die Frage, ob Unverhältnismäßigkeit vorliegt, ist im Einzelfall aufgrund einer Gegenüberstellung des für die Restitution erforderlichen Aufwands unter Berücksichtigung einer Wertsteigerung durch die Restitution und des nach § 251 BGB geschuldeten Geldersatzes zu bestimmen (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1987 - VI ZR 53/87-, BGHZ 102, 322-332, Rn. 25; Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 -, BGHZ 162, 161-169, Rn. 6).
  • OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 103/92

    Haftungsverteilung bei Auffahren in ein auf der Autobahn querstehendes Fahrzeug

    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
    Eine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Pkw der Klägerin mit 40 % angemessen, weil durch das Stehen des Pkw auf der mittleren Spur der Autobahn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Klägerin erheblich erhöht war und die erhöhte Gefahr sich im Unfall ausgewirkt hat (OLG Köln, Urteil vom 06. November 1992 - 19 U 103/92 -, Rn. 33, juris).
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