Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten für ein Vorgehen gegen einen Bescheid des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen; Amtspflichtverletzung einer Behörde wegen Antragstellung auf Zuordnung verschiedener Flurstücke als kommunales Finanzvermögen; ...
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 34; ; GG Art. 34 S. 1; ; VZOG § 2; ; VZOG § 2 Abs. 1; ; VZOG § 2 Abs. 5; ; VwVfG § 24; ; VwGO § 42 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Ersatz für Anwaltskosten bei falscher Entscheidung des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.01.2008 - 4 O 335/07
- OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08
Papierfundstellen
- NJ 2009, 86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08
Die notwendige Aufklärung des Sachverhaltes, d. h. die Schaffung der tatsächlichen Beurteilungsgrundlage, hatte auch nicht gemeinsam i.S. einer Arbeitsteilung von der Beklagten und dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen zu erfolgen, etwa vergleichbar einem Gutachterausschuss und einer dessen Ergebnisse verwertenden Gemeinde (BGHZ 146, 365), sondern oblag dem Bundesamt allein.Der Antrag der Beklagten war auch nicht der Stellungnahme einer Fachbehörde vergleichbar, die die Bedeutung eines Sachverständigengutachtens, wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren, hätte gewinnen können (BGH WM 2003, 2053).Nur in einem solchen Fall hätten Amtspflichten der Beklagten in den Schutzbereich der Amtspflichten gehört, welche die zur Endentscheidung berufene Behörde wahrzunehmen hat und hätten so ihrerseits drittschützenden Gehalt erlangt (BGH MDR 2003, 628).
- BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08
Die notwendige Aufklärung des Sachverhaltes, d. h. die Schaffung der tatsächlichen Beurteilungsgrundlage, hatte auch nicht gemeinsam i.S. einer Arbeitsteilung von der Beklagten und dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen zu erfolgen, etwa vergleichbar einem Gutachterausschuss und einer dessen Ergebnisse verwertenden Gemeinde (BGHZ 146, 365), sondern oblag dem Bundesamt allein.Der Antrag der Beklagten war auch nicht der Stellungnahme einer Fachbehörde vergleichbar, die die Bedeutung eines Sachverständigengutachtens, wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren, hätte gewinnen können (BGH WM 2003, 2053). - BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93
Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08
Daher hätte dem Kläger nach § 42 Abs. 2 VwGO auch keine Klagebefugnis gegen den Antrag der Beklagten zugestanden (BGHZ 125, 258). - BGH, 19.01.2006 - III ZR 82/05
Amtshaftung wegen des Erlasses von Gebührenbescheiden aufgrund einer unwirksamen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08
Es sind aber nur solche Schadenersatzpositionen ersatzfähig, die in den Schutzbereich der verletzten Norm fallen (BGHZ 166, 22). - BGH, 11.03.2004 - III ZR 90/03
Amtspflichten der Treuhandanstalt gegenüber einer Gemeinde
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 5/08
Dies bestimmt sich grundsätzlich danach, ob die eigentliche Zielsetzung dieses Tätigwerdens hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist und ob, bejahendenfalls zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein so enger äußerer und innerer Zusammenhang besteht, dass die Handlung noch als dem Bereich hoheitlicher Betätigung zugehörig angesehen werden muss, wobei nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, d. h. auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung, die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit diente, abzustellen ist (BGHZ 158, 253).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.06.2008 - 1 U 5/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 21.12.2006 - 3 O 378/04
- OLG Karlsruhe, 24.06.2008 - 1 U 5/08
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Ein anderer Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass nur die seitens des Auffahrenden bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden gewechselt sei, den Anscheinsbeweis erschüttern könne (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteile vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08, NZV 2009, 556, 557 f. und vom 19. Juli 2005 - 9 U 290/04, MDR 2006, 329; OLG Zweibrücken, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 U 19/08, SP 2009, 175 und OLG Köln, Urteil vom 29. Juni 2004 - 9 U 176/03, RuS 2005, 127; ebenso wohl auch OLG Naumburg, Urteil vom 6. Juni 2008 - 10 U 72/07, NZV 2008, 618, 620; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juni 2008 - 1 U 5/08, SP 2009, 66, 67; OLG Frankfurt, Urteil vom 2. März 2006 - 3 U 220/05, VersR 2006, 668, 669 und OLG Koblenz, Urteil vom 3. August 1992 - 12 U 798/91, NZV 1993, 28).