Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07   

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OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,2328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,2328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,2328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung bzw. Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Wohnhaus in Blockhausbauweise

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 UrhG; § 2 Abs. 2 UrhG; § 97 Abs. 1 UrhG; § 101a UrhG; § 3 UWG; § 4 UWG; § 4 Nr. 9a UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
    Urheberrechtlicher Schutz von Plänen für ein Wohnhaus in Blockhausbauweise; Für den Urheberrechtsschutz erforderliche eigenschöpferische Leistung des Architekten bei der Erstellung von Plänen für ein Wohnhaus; Urheberrechtlicher Schutz von Plänen für ein Wohnhaus nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Schutz von Plänen für ein Wohnhaus in Blockhausbauweise; Für den Urheberrechtsschutz erforderliche eigenschöpferische Leistung des Architekten bei der Erstellung von Plänen für ein Wohnhaus; Urheberrechtlicher Schutz von Plänen für ein Wohnhaus nach ...

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UrhG § 4 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsschutz von Plänen für ein Wohnhaus in Blockbauweise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrechtsschutz für Pläne eines Wohnhauses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommt den Plänen eines Wohnhauses Urheberrechtsschutz zu? (IBR 2008, 520)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 543
  • GRUR-RR 2009, 6
  • NZBau 2008, 715
  • BauR 2008, 1497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Urheberrechtsschutz kommt auch Bauwerken zu, die allein Gebrauchszwecken dienen (vgl. BGH GRUR 1957, 391 - "Ledigenheim". BGH GRUR 1988, 533 - "Vorentwurf II". OLG München GRUR 1987, 290 - "Wohnanlage". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, UrhG, Stand Mai 2007, § 2 UrhG Rn. 124. Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 3. Aufl., § 2 UrhG Rn. 149).

    Werke der Baukunst sind bereits als Entwürfe geschützt, so dass entsprechenden Plänen bereits Urheberrechtsschutz zukommen kann (vgl. BGH GRUR 1988, 533 - "Vorentwurf II". Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 155).

    In der Rechtsprechung, insbesondere auch in der Rechtsprechung des BGH, werden dabei Mindestanforderungen an die Gestaltungshöhe gestellt, die dahingehend umschrieben worden sind, dass sich das Bauwerk bzw. die darauf bezogene Planung nicht nur als das Ergebnis rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es sich eindeutig aus der Masse alltäglichen Bauschaffens, dem Durchschnitt architektonischer Leistung abhebt (vgl. BGH GRUR 1982, 107, 109 - "KirchenInnenraumgestaltung". BGH GRUR 1988, 533, 535 - "Vorentwurf II". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". LG Hamburg GRUR 2005, 672, 673 - "Astra-Hochhaus". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, § 2 UrhG Rn. 127. Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152. vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 2 UrhG Rn. 183, nach denen das Maß des Abstandes zur Durchschnittsleistung von der Intensität vorhandener Vorgaben technischer, funktioneller, kostenmäßiger oder sonstiger Art abhängen soll).

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 6/87

    "Bauaußenkante"; Urheberrechtsschutzfähigkeit einer als Rundbogen gestalteten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Es ist vielmehr erforderlich, dass besondere gestalterische Elemente hinzutreten, die dem Bauwerk ein eigenschöpferisches Gepräge geben, etwa durch die Größe von Bauelementen, Proportionen, Verteilung der Baumassen, Gliederung und Gestaltung der Fassaden, Einbindung in das Gelände und die Umgebungsbebauung oder andere besondere Gestaltungselemente (vgl. BGH GRUR 1989, 416 - "Bauaußenkante". Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152).

    Die danach erforderliche eigenschöpferische Leistung kann auch bei einer Verwendung allgemein bekannter, gemeinfreier Gestaltungselemente vorliegen, wenn jedenfalls durch eine schöpferische, kreative Komposition solcher Elemente eine besondere eigenschöpferische Wirkung und Gestaltung erzielt wird (vgl. BGH GRUR 1989, 416, 417 - "Bauaußenkante". BGH GRUR 1988, 690, 692 - "Kristallfiguren". Fromm/Nordemann/Vinck, Urheberrecht, 9. Aufl., § 2 UrhG Rn. 70. Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83

    Rechtliche Wirkungen der widerrechtlichen Nutzung von Bauplänen; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Übliche Wohnhäuser und vergleichbare Zweckbauten sind daher meist nicht schutzfähig (vgl. OLG München GRUR 1987, 2 190 - "Wohnanlage". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 153).

    In der Rechtsprechung, insbesondere auch in der Rechtsprechung des BGH, werden dabei Mindestanforderungen an die Gestaltungshöhe gestellt, die dahingehend umschrieben worden sind, dass sich das Bauwerk bzw. die darauf bezogene Planung nicht nur als das Ergebnis rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es sich eindeutig aus der Masse alltäglichen Bauschaffens, dem Durchschnitt architektonischer Leistung abhebt (vgl. BGH GRUR 1982, 107, 109 - "KirchenInnenraumgestaltung". BGH GRUR 1988, 533, 535 - "Vorentwurf II". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". LG Hamburg GRUR 2005, 672, 673 - "Astra-Hochhaus". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, § 2 UrhG Rn. 127. Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152. vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 2 UrhG Rn. 183, nach denen das Maß des Abstandes zur Durchschnittsleistung von der Intensität vorhandener Vorgaben technischer, funktioneller, kostenmäßiger oder sonstiger Art abhängen soll).

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    es wird lediglich die Art und Weise geschützt, wie der jeweilige Gegenstand dargestellt worden ist und nicht der Inhalt der Darstellung (vgl. BGH GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung. BGH GRUR 1979, 464, 465 - Flughafenpläne. Dreier/Schulze, § 2 UrhG Rn.223).

    Letzteres setzt dann voraus, dass die Darstellungsweise von individueller schöpferischer Art ist (vgl. BGHZ 18, 319, 322 - Bebauungsplan. BGH GRUR 1979, 464, 465 - Flughafenpläne. Dreier/Schulze, § 2 UrhG Rn.231).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Die Aufzählung der zur Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung führenden Tatbestände in § 4 Nr. 9 UWG wird allerdings nicht als abschließend angesehen (vgl. BGH GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett. GRUR 2007, 795 Tz 51 - Handtaschen).

    Eine Unlauterkeit der Nachahmung kann sich - dies allerdings wegen der grundsätzlichen Nachahmungsfreiheit nur in Ausnahmefällen - auch noch aus einer zu beanstandenden Behinderung des Anbieters des Originals ergeben (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz 49 ff).

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Für die wettbewerbsrechtlich relevante Gefahr einer Herkunftstäuschung ist nämlich grundsätzlich Voraussetzung, dass das nachgeahmte Erzeugnis bei den maßgebenden Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erreicht hat (vgl. BGH GRUR 2007, 984 Tz 34 - Gartenliege. GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen. GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattung. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 4 UWG Rn.9.41).

    Eine Herkunftstäuschung ist in aller Regel bereits begrifflich nicht möglich, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, dass es ein entsprechendes Original gibt (so BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Die Aufzählung der zur Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung führenden Tatbestände in § 4 Nr. 9 UWG wird allerdings nicht als abschließend angesehen (vgl. BGH GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett. GRUR 2007, 795 Tz 51 - Handtaschen).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    Für die wettbewerbsrechtlich relevante Gefahr einer Herkunftstäuschung ist nämlich grundsätzlich Voraussetzung, dass das nachgeahmte Erzeugnis bei den maßgebenden Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erreicht hat (vgl. BGH GRUR 2007, 984 Tz 34 - Gartenliege. GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen. GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattung. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 4 UWG Rn.9.41).
  • LG Hamburg, 03.12.2004 - 308 O 690/04

    Teilabriss muss nicht immer eine Entstellung im Sinne des § 14 UrhG sein!

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    In der Rechtsprechung, insbesondere auch in der Rechtsprechung des BGH, werden dabei Mindestanforderungen an die Gestaltungshöhe gestellt, die dahingehend umschrieben worden sind, dass sich das Bauwerk bzw. die darauf bezogene Planung nicht nur als das Ergebnis rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es sich eindeutig aus der Masse alltäglichen Bauschaffens, dem Durchschnitt architektonischer Leistung abhebt (vgl. BGH GRUR 1982, 107, 109 - "KirchenInnenraumgestaltung". BGH GRUR 1988, 533, 535 - "Vorentwurf II". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". LG Hamburg GRUR 2005, 672, 673 - "Astra-Hochhaus". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, § 2 UrhG Rn. 127. Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152. vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 2 UrhG Rn. 183, nach denen das Maß des Abstandes zur Durchschnittsleistung von der Intensität vorhandener Vorgaben technischer, funktioneller, kostenmäßiger oder sonstiger Art abhängen soll).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 1 U 50/07
    In der Rechtsprechung, insbesondere auch in der Rechtsprechung des BGH, werden dabei Mindestanforderungen an die Gestaltungshöhe gestellt, die dahingehend umschrieben worden sind, dass sich das Bauwerk bzw. die darauf bezogene Planung nicht nur als das Ergebnis rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es sich eindeutig aus der Masse alltäglichen Bauschaffens, dem Durchschnitt architektonischer Leistung abhebt (vgl. BGH GRUR 1982, 107, 109 - "KirchenInnenraumgestaltung". BGH GRUR 1988, 533, 535 - "Vorentwurf II". OLG Karlsruhe GRUR 1985, 534, 535 - "Architektenplan". LG Hamburg GRUR 2005, 672, 673 - "Astra-Hochhaus". Mestmäcker/Schulze/v.Gamm, § 2 UrhG Rn. 127. Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152. vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 2 UrhG Rn. 183, nach denen das Maß des Abstandes zur Durchschnittsleistung von der Intensität vorhandener Vorgaben technischer, funktioneller, kostenmäßiger oder sonstiger Art abhängen soll).
  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

  • OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Urheberrechts; Vorliegen des

  • BGH, 25.10.1955 - I ZR 200/53

    Urheberrecht an Bebauungsplänen

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 311/02

    Michel-Nummern

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Die für eine persönlich geistige Schöpfung notwendige Individualität erfordert, dass das Bauwerk nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH GRUR 1982, 107, 109 - Kirchen-Innenraumgestaltung; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 6 - Blockhausbauweise; OLG Hamm ZUM 2006, 641, 644).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07   

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https://dejure.org/2008,20532
OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,20532)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.07.2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,20532)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2008,20532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit eines auf einem Bahngleis Getöteten

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen getöteten Menschen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1; BGB § 827 S. 1
    Anteilige Haftung für die Tötung einer möglicherweise in ihrer Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Person durch Überrollen

  • rechtsportal.de

    HPflG § 1; HPflG § 4
    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen getöteten Menschen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00

    Verkehrssicherungspflicht bei Gleisbauarbeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Nach diesen Normen hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ).

    Bleibt der Grund für einen schweren objektiven Sorgfaltsverstoß offen, kann das subjektive Element der groben Fahrlässigkeit nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 2002, 1263 ).

  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 461/02

    Haftung des Betreibers von Bahn- und Schienenanlagen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Entscheidungen dazu betreffen stets so genannte "Trampelpfade" (vgl. OLG Naumburg, aaO.; OLG Koblenz, VersR 2003, 1449 ).

    Die Situation ist nicht mit dem von dem OLG Koblenz (VersR 2003, 1449 ) entschiedenen Fall zu vergleichen.

  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1010/97

    Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnunternehmers hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Im Regelfall hat derjenige, der den notwendigen gesetzlichen Sicherheitsstandard beachtet, damit zivilrechtlich das Höchstmaß der zur Gefahrensteuerung erforderlichen Sorgfalt gewahrt (OLG Naumburg, VersR 1999, 628 ).

    Auch der von dem OLG Naumburg (VersR 1999, 628 ) entschiedene Fall weist Besonderheiten auf, die hier nicht vorliegen.

  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03

    Haftung der Bahn für Verletzung von Reisenden aus Anlass eines Selbstmordversuchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Filthaut, aaO., Rn. 169; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 393 ; OLG München VersR 1992, 61 ).
  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 94/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Nach allgemeiner Meinung (Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., § 254 Rn. 69; Filthaut, aaO., § 4 Rn. 27; BGH NJW 1951, 110) tritt die bloße Gefährdungshaftung nicht schon bei nur leichter Fahrlässigkeit zurück.
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Hier wird vorausgesetzt, dass das geschädigte Kind sich altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar verhalten hat (BGH NJW 1990, 1483 ).
  • OLG München, 26.01.1990 - 10 U 3209/89

    Zur "höheren Gewalt" bei epileptisch begründetem Verhalten des Fahrgasts

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Filthaut, aaO., Rn. 169; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 393 ; OLG München VersR 1992, 61 ).
  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 62/99

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07
    Die Gefährdungshaftung kann allerdings bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Geschädigten entfallen (Palandt-Heinrichs, aaO.), so zum Beispiel, wenn Fußgänger einfach über die Fahrbahn laufen (OLG Hamm, NZV 2000, 371 ).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Ein Fall der bewussten Selbstschädigung, etwa in Suizidabsicht, bei dem in der Rechtsprechung höhere Gewalt bejaht wird (vgl. OLG Schleswig, VersR 2010, 258, Rn. 19 nach juris m.w.N.), ist nicht gegeben.

    Die Beweislast hierfür liegt beim Kläger (OLG Schleswig, VersR 2010, 258, Rn. 25).

  • OLG Schleswig, 11.02.2021 - 7 U 147/20

    Haftung einer Eisenbahngesellschaft bei Bahnhofsunfall eines alkoholkranken

    Im Rahmen des § 254 BGB hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur bewiesene oder unstreitige Umstände in die Abwägung einbezogen werden können (BGH Urteil v. 08.01.2002, VI ZR 364/00, NJW 2002, 1263 - 1265; OLG Schleswig, Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, SchlHA 2010, 115 bis 117).

    Bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Geschädigten kann - soweit es sich nicht um Minderjährige nach § 828 BGB geht - die Gefährdungshaftung auch ganz entfallen (OLG Schleswig, Urteil vom 04.07.2008, a.a.O., Juris Rn. 43 m. w. N.).

  • LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12

    Haftung beim Betrieb einer Schienenbahn: Ausschluss der Ersatzpflicht bei höherer

    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, Rn. 19, zitiert nach Juris).

    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 04.07.2008 einen eindeutigen Schluss auf Selbsttötungsabsichten verneint hat, weil die Getötete, die nach Verlassen der psychiatrischen Klinik auf Gleisanlagen gelaufen und durch einen Zug erfasst worden war, im Zeitpunkt des Unfalls sehr wahrscheinlich erkrankt und deshalb nicht in der Lage gewesen sei, ihr Verhalten zu steuern (Urteil vom 04.07.2008, 1 U 50/07, Rn. 21, zitiert nach Juris), ist schon nicht ersichtlich, dass der dortige Sachverständige ein auf Selbsttötung zielgerichtetes und bewusstes Verhalten der Getöteten unter Ausschluss eines Zustandes der Verwirrung ausdrücklich bejaht hatte, wie dies vorliegend der Fall ist.

  • LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12

    Geldentschädigung: Herstellung von Bildaufnahmen während gynäkologischer

    Bei einem solchen Ausschluss handelt es sich um die Ausnahme vom Regelfall uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit, so dass auch bei vorhandenen Erkrankungen keine dahingehenden Vermutungen bestehen (OLG Schleswig, VersR 2010, 258); selbst dann nicht, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BAG, NJW 2009, 3051).
  • OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14

    Haftung eines Straßenbahnbetreibers bei bewusster Selbststötung eines Fußgängers:

    Dabei liegt allerdings die Beweislast für die Selbstschädigungsabsicht beim Unternehmer, hier also der Beklagten; ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus (LG Leipzig, Urteil vom 22. Juni 2012 - 1 O 4005/11, 01 O 4005/11 -, juris, Rdnr. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Juli 2008 - 1 U 50/07 -, juris, Rdnr. 19).
  • LG Leipzig, 22.06.2012 - 1 O 4005/11

    Straßenbahnbetriebsunternehmenshaftung bei Suizidversuch eines Fußgängers

    Dabei liegt allerdings die Beweislast für die Selbstschädigungsabsicht beim Unternehmer, hier also der Beklagten; ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus (OLG Schleswig VersR 2010, 258 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.07.2007 - 1 U 50/07   

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https://dejure.org/2007,12720
OLG Zweibrücken, 24.07.2007 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2007,12720)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.07.2007 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2007,12720)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2007,12720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsstrafe im Bauwerkvertrag; Anforderungen an die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen Verzuges mit der Fertigstellung eines Bauwerks

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 5; VOB/B § 11; BGB § 133; BGB § 157
    Anforderungen an die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen Verzuges mit der Fertigstellung eines Bauwerks

  • ibr-online

    Vertragsstrafe: Fortgeltung nach verkürzter Fertigstellungsfrist?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 996
  • ZfBR 2008, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Selbst wenn eine Vertragsstrafe vereinbart worden sein sollte, hat die Klägerin eine solche Vertragsstrafe - entsprechend der zutreffenden Feststellungen des angefochtenen Urteils - nicht verwirkt, da sich auf einen einvernehmlich verschobenen Fertigstellungstermin eine Vertragsstrafe nur bezieht, wenn sie ausdrücklich auch für diesen verschobenen Termin - gesondert oder durch Bezugnahme auf den Ursprungsvertrag - vereinbart worden ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004, 16 U 111/04, IBR 2006, 245; OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2006, 6 U 946/06, IBR 2009, 574; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.07.2007,1 U 50/07, BauR 2008, 996) oder zumindest bei der Veränderung der Ausführungsfrist festgelegt worden ist, dass im Übrigen die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere zur Vertragsstrafe) gleichwohl fortgelten sollen (BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BauR 2006, 1128).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.06.2007 - 1 U 50/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19325
OLG Zweibrücken, 20.06.2007 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2007,19325)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2007 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2007,19325)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 1 U 50/07 (https://dejure.org/2007,19325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz i.R.d. Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens; Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens nach Eintritt der Fälligkeit einer Werklohnforderung

  • ibr-online

    Vertragsstrafe: Fortgeltung nach verkürzter Fertigstellungsfrist?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 996
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2007 - 1 U 50/07
    Wie bereits der Erstrichter zutreffend ausgeführt hat, folgt aus diesen Umständen des Einzelfalles ( dazu OLG Celle, Urteil vom 21.September 2004 - 16 U 111/04 - BauR 2006, 1478 ff. ), dass die einvernehmlich geänderte Fertigstellungsfrist nicht vertragsstrafenbewehrt ist, da eine erneute Abrede darüber nicht getroffen worden ist .
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 44/05

    Verwirkung einer in einem Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2007 - 1 U 50/07
    Da von der Klägerin ausdrücklich ein Verzicht auf "Beschleunigungskosten oder andere Forderungen" erklärt wurde, kann ohne besondere Vereinbarung dazu nicht angenommen werden, dass die Vertragsstrafenvereinbarung noch gelten sollte, also stillschweigend auf den am 10.Juni 2003 neu vereinbarten, verkürzten Fertigstellungstermin übertragen werden sollte (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.3.2006, VII ZR 44/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2007 - 1 U 50/07
    b) Die Vertragsstrafe gemäß Ziff 3. der Besondere Vertragsbedingungen -EVM (B) zum Auftrag vom 21.Oktober 2003 galt nach der Änderungsvereinbarung vom 10.Juni 2003 nicht ergänzend fort (zu einer solchen Ergänzung nach Sinn und Zweck der Regelung vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 432/00 - NJW 2002, 1274 ff.).
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