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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01   

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https://dejure.org/2005,10031
OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01 (https://dejure.org/2005,10031)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2005 - 1 U 54/01 (https://dejure.org/2005,10031)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 1 U 54/01 (https://dejure.org/2005,10031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Bearbeitung eines Bauvorbescheidsantrags; Bewusste Nichtbescheidung eines entscheidungsreifen Baugesuchs mit dem Ziel der In-Funktion-Setzung von planerischem Instrumentarium zur Verhinderung einer positiven Bescheidung; Bindungswirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichten der Bediensteten der Baugenehmigungsbehörde; Herauszögerung der Erteilung eines positiven Vorbescheides zur Ermöglichung einer Änderung des Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerte Erteilung eines positiven Bauvorbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 28.12.1992 - 1 U 126/91

    Reichweite der Erkundigungspflicht nach der Kabelschutzanweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Der Senat sieht sich an dieser Einschätzung der Rechtslage auch nicht durch seine - vom Landgericht in Bezug genommene - Entscheidung vom 27. März 1992 (Az. 1 U 126/91) gehindert.

    In der vom Landgericht in diesem Zusammenhang ebenfalls angesprochenen, in jenem Verfahren zum Az 1 U 126/91 ergangenen und zur Aufhebung des Berufungsurteils führenden Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.9.1993 heißt es hierzu nämlich: "Die Regelung des § 71 Abs. 1 Satz 3 HBauO ... rechtfertigt seinem Wortlaut nach nicht den Erlass eines Zurückstellungsbescheids, bevor die genannten Voraussetzungen gegeben sind.

    Selbst wenn aber die Entscheidung des Senats vom 27. März 1992 (Az. 1 U 126/91) anders zu verstehen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest, sondern beschränkt die Anwendbarkeit von § 71 Abs. 1 Satz 3 HBauO auf die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen.

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Der Anspruch der Klägerin auf einen positiven Bauvorbescheid durfte nicht dadurch vereitelt werden, dass die Entscheidung bis zum Wirksamwerden eines Aufstellungsbeschlusses hinausgeschoben wurde (vgl. hierzu BGH v. 12.7.2001 - III ZR 282/00, WM 2001, 1959, 1960, und BGH v. 23.1.1992 - III ZR 191/90, NVwZ 1993, 299, 300).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 12.7.2001 - III ZR 282/00, WM 2001, 1959, 1960; BGH v. 3.2.2000 - II ZR 296/98, BGHZ 143, 362, 365), der sich der Senat anschließt, ist rechtmäßiges Alternativverhalten dann zu berücksichtigen, wenn der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen war und sie bei einem ordnungsgemäßen Verhalten zu der gleichen Entscheidung hätte kommen können oder wenn sie sie selbst eine fehlende Rechtsgrundlage hätte schaffen müssen.

  • OLG Jena, 08.02.2000 - 3 U 443/99

    Anspruch auf Schadensersatz aus Staatshaftung, Amtshaftung oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Die Beklagte beruft sich für ihre abweichende Rechtsansicht zu Unrecht auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.2.2000 - 3 U 443/99 (NVwZ-RR 2001, 702 ff. und Anl. BG 8).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Zwar ist diese von den anderen Landesbauordnungen abweichende spezialgesetzliche Regelung unter bundesrechtlichen Aspekten nicht rechtsunwirksam, weil sich Art und Umfang der Bindungswirkung eines Vorbescheids nach Landesrecht bestimmen (vgl. BVerwG v. 4.3.1983 - 4 C 69.79, Baurechtssammlung - BRS - Bd. 40 Nr. 71).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Auszugehen ist, wie auch das Landgericht nicht verkennt, davon, dass ein landesgesetzlich vorgesehener Vorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt ("Bebauungsgenehmigung")), als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung eine die Verwaltung grundsätzlich bindende Vorabentscheidung darstellt (vgl. BVerwG v. 23.5.1975 - IV C 28.72, BVerwGE 48, 242; BGH v. 17.5.1984 - III ZR 86/83, NJW 1985, 1335).
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 263/83

    Objektive Unmöglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte grundsätzlich auch für Veränderungssperren (vgl. BVerwG v. 4.2.1984 - 4 C 39.82, BVerwGE 69, 1 = NVwZ 1985, 183; BGH v. 20.12.1985 - V ZR 263/83, BGHZ 96, 385, 389).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Insoweit ist der Beklagten zwar einzuräumen, dass es in dem ursprünglichen Antrag vom 5. Februar 1998 (Anl. K 1) hieß, im westlichen Teil solle ein Einzelhandelsfläche in einer Größe von 850 qm mit dazugehörigen Nebenräumen entstehen, was bedeutete, dass das Vorhaben bei Zugrundelegung einer Nettoverkaufsfläche von 850 qm im Grenzbereich zur Großflächigkeit eines Einzelhandelsunternehmens lag und damit nicht "unproblematisch" genehmigungsfähig war (vgl. zur Großflächigkeit eines Einzelhandels BVerwG v. 22.5.187 - 4 C 19.85, NVwZ 1987, 1976 sowie BVerwG v. 22.7.2004 - 4 B 29.04, BauR 2004, 1735).
  • BGH, 17.05.1984 - III ZR 86/83

    Amtspflichtverletzung durch Erteilung eines Bauvorbescheids für ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Auszugehen ist, wie auch das Landgericht nicht verkennt, davon, dass ein landesgesetzlich vorgesehener Vorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt ("Bebauungsgenehmigung")), als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung eine die Verwaltung grundsätzlich bindende Vorabentscheidung darstellt (vgl. BVerwG v. 23.5.1975 - IV C 28.72, BVerwGE 48, 242; BGH v. 17.5.1984 - III ZR 86/83, NJW 1985, 1335).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Insoweit ist der Beklagten zwar einzuräumen, dass es in dem ursprünglichen Antrag vom 5. Februar 1998 (Anl. K 1) hieß, im westlichen Teil solle ein Einzelhandelsfläche in einer Größe von 850 qm mit dazugehörigen Nebenräumen entstehen, was bedeutete, dass das Vorhaben bei Zugrundelegung einer Nettoverkaufsfläche von 850 qm im Grenzbereich zur Großflächigkeit eines Einzelhandelsunternehmens lag und damit nicht "unproblematisch" genehmigungsfähig war (vgl. zur Großflächigkeit eines Einzelhandels BVerwG v. 22.5.187 - 4 C 19.85, NVwZ 1987, 1976 sowie BVerwG v. 22.7.2004 - 4 B 29.04, BauR 2004, 1735).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01
    Auch die Umstellung der Klage dahin, dass statt des ursprünglich als Antrag zu 2) gestellten Feststellungsantrages nunmehr von der Klägerin ein einheitlicher den Gesamtschaden erfassender Zahlungsantrag verfolgt wird, unterliegt im Hinblick auf § 264 Nr. 2 ZPO keinen Zulässigkeitsbedenken und stellt angesichts des gleich gebliebenen Klaggrundes auch keine Teilerledigung dar (vgl. BGH v. 12.5.1992 - VI ZR 118/91, NJW 1992, 2296).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

  • BGH, 23.01.1992 - III ZR 191/90

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtbearbeitung einer

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    18  zu schaffen (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 25.02.2005, Az.: 1 U 54/01, juris, für den Fall einer Veränderungssperre).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01 a   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21751
OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01 a (https://dejure.org/2001,21751)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.10.2001 - 1 U 54/01 a (https://dejure.org/2001,21751)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 1 U 54/01 a (https://dejure.org/2001,21751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 234
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterrichtung und zur Überprüfung des Büropersonals

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 1 O 2673/00
  • OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92

    Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung traf den Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung, da er die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hinaus ausschöpfen wollte (BGH VersR 94, 369; NJW 89, 2393).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Dies durfte er auch deshalb nicht, weil Voraussetzung für jede Delegation von Aufgaben an das Büropersonal dessen Zuverlässigkeit ist, von der sich der Anwalt zu überzeugen hat (BGH NJW 88, 2045), so dass immer dann, wenn ein Anwalt Tätigkeiten in Fristsachen delegiert, er sicher zu stellen hat, dass die beauftragte Person über die Bedeutung der Fristen, den bevorstehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung zuverlässig unterrichtet ist (BGH VersR 85, 668; NJW 88, 2045).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZB 140/95

    Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Überdies hat der Klägervertreter die gerichtliche Verfügung vom 12.09.2001, eine Kopie "sämtlicher Eintragungen aus seinem Fristenkalender für den 20. und 21.08.2001 vorzulegen", nicht erfüllt, sondern lediglich eine Kopie des Fristenkalenders vom 16.08.2001 zur Akte gereicht, so dass nicht einmal festgestellt werden kann, ob das Ende der Berufungsbegründungsfrist tatsächlich überhaupt auf den 21.08.2001 notiert worden ist, was unerlässlich ist (BGH NJW-RR 98, 1526).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88

    Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung traf den Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung, da er die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hinaus ausschöpfen wollte (BGH VersR 94, 369; NJW 89, 2393).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Dies durfte er auch deshalb nicht, weil Voraussetzung für jede Delegation von Aufgaben an das Büropersonal dessen Zuverlässigkeit ist, von der sich der Anwalt zu überzeugen hat (BGH NJW 88, 2045), so dass immer dann, wenn ein Anwalt Tätigkeiten in Fristsachen delegiert, er sicher zu stellen hat, dass die beauftragte Person über die Bedeutung der Fristen, den bevorstehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung zuverlässig unterrichtet ist (BGH VersR 85, 668; NJW 88, 2045).
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