Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 1 U 549/03 - 141 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Unzulässige Werbung für den Verkauf von Parfümerieartikeln
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Fassadenwerbung ; Schaffung eines ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprungs durch planmäßigen Rechtsbruch ; Angebot von Arzneimitteln und sogenannter "apothekenüblicher Waren" in einer Apotheke; Auslegung des Begriffs ...
- Judicialis
UWG § 1; ; ApothekenbetriebsO § 25
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; ApothekenbetriebsO § 25
Wettbewerbswidrige Werbung mit Parfums durch Apotheker - Parfums und Eau de Parfüms keine "apothekenüblichen Waren" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Eine Apotheke darf sich nicht als Parfümerie bezeichnen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.08.2003 - 7III O 10/03
- OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 1 U 549/03 - 141
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 366
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 15.12.1989 - 2 U 145/89
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 1 U 549/03
Dahinstehen mag ferner, ob bestimmte Kosmetika wie etwa Liquid Make-up, Eye Shadow, Mascara; Nagellacke und farbige Lippenstifte als apothekenübliche Kosmetika i.S.v. § 25 Nr. 4 Apothekenbetriebsordnung a.F. anzusehen waren oder nicht (so OVG NRW DAZ 1988, 444;… Pfeil / Pieck / Blume a.a.O. Rdn. 33; a.A. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1990, 430).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 13 A 2774/08
Angebot von Magnetschmuck zum Verkauf in einer Apotheke als apothekenübliche Ware
Diese Feststellung setzt voraus, dass die gesundheitsdienliche oder -fördernde Wirkung ohne Weiteres erkennbar, vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. März 2004 - 1 U 549/03-141 -, DAZ 2004, 4106 (verneinend für Parfums und Eau de Parfums); OLG Naumburg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 10 U. - LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07
Weihnachtsengel in der Apotheke
Die Kammer schließt sich hierzu der Auffassung des OLG Saarbrücken in dem von der Klägerin angeführten Urteil 24.03.2004 (WRP 2004, 785) an, das nach der Gesetzesänderung ergangen ist und in dem ausdrücklich klargestellt wird, dass sich an der Unzulässigkeit des Vertriebs eines Parfums durch eine Apotheke durch die Neufassung des § 25 ApBetrO nichts geändert hat und dass das In-Verkehrbringen nicht apothekenüblicher Waren weiterhin vollständig untersagt ist. - VG Arnsberg, 15.09.2008 - 3 K 1275/07
Verkauf von Magnetschmuck in einer Apotheke
vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1986 - 3 C 21.85 - in: BVerwGE 74, 54 zu § 12 Nr. 4 ApBetrO; ähnlich OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. März 2004 - 1 U 549/03 u.a. - und OLG Naumburg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 10 U 37/05 -, jeweils zit. nach juris. - LG Oldenburg, 19.09.2007 - 5 O 663/07 Die Kammer schließt sich hierzu der Auffassung des OLG Saarbrücken in dem von der Klägerin angeführten Urteil 24.03.2004 ( WRP 2004, 785) an, das nach der Gesetzesänderung ergangen ist und in dem ausdrücklich klargestellt wird, dass sich an der Unzulässigkeit des Vertriebs eines Parfüms durch eine Apotheke durch die Neufassung des § 25 ApBetrO nichts geändert hat und dass das In-Verkehr-bringen nicht apothekenüblicher Waren weiterhin vollständig untersagt ist.
- LG Düsseldorf, 03.07.2013 - 12 O 227/12
Zulässige Werbung und Verkauf von Nicht-Arzneimitteln in einer Apotheke (hier: …
Demgegenüber genügt die bloße Möglichkeit, dass die entsprechenden Mittel, Gegenstände oder Informationsträger das subjektive Wohlbefinden von Menschen in irgendeiner Weise fördern können, für sich allein nicht (vgl. OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2004, 366, 367).