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   OLG Oldenburg, 12.10.1972 - 1 U 57/72   

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https://dejure.org/1972,5493
OLG Oldenburg, 12.10.1972 - 1 U 57/72 (https://dejure.org/1972,5493)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.10.1972 - 1 U 57/72 (https://dejure.org/1972,5493)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1972 - 1 U 57/72 (https://dejure.org/1972,5493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MVV -, AA des HV, Prognosezeitraum 3 Jahre, Abzinsung bei hinausgeschobener Fälligkeit des AA, Raten, Ratenzahlung, Unabdingbarkeitsgrundsatz, Unabdingbarkeit des AA, Unternehmervorteile bei Umsatzrückgang, Vertreterwechsel, nachvertragliche Umsatzentwicklung, ...

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Da die Klägerin mit dem Ausgleich, der an die Stelle künftiger, mit der Vertragsbeendigung aber entfallender Provisionseinnahmen tritt, eine Zahlung erhält, die sich bei einer Fortsetzung des Vertrages auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Abzinsung des für den als Provisionsverlust angenommenen Betrages ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (so auch OLG Köln, HVR 388; OLG Frankfurt, HVR 428; OLG Celle, BB 1970, 227; OLG Bamberg, HVR 450; OLG Oldenburg BB 1973, 1281; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts Bd. II, 4. Aufl. Rdn. 224; Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl. § 89 b Rdn. 88).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85

    Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines

    Da der Kläger mit dem Ausgleich, der an die Stelle künftiger, mit der Vertragsbeendigung aber entfallender Provisionseinnahmen tritt, eine Zahlung erhält, die sich bei einer Fortsetzung des Vertrages auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Abzinsung des für den als Provisionsverlust angenommenen Betrages ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (so auch OLG Köln, HVR 388; OLG Frankfurt, HVR 428; OLG Celle, BB 1970, 227; OLG Bamberg HVR 450; OLG Oldenburg BB 1973, 1281; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. II, 4. Aufl., Rdn. 244; Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl. § 89 b Rdn. 88).
  • OLG Frankfurt, 22.10.1985 - 5 U 247/84

    AA des VV, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA, Berechnungsschema zur

    Dieses Ergebnis läßt sich nicht dadurch umgehen, daß die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Versicherungsvertreters nach den »Grundsätzen« als Handelsbrauch qualifiziert wird (so [aber] z. B. OLG München, VersR 74, 288; LG Hamburg, VersR 72, 742; Martin, VersR 70, 796).
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