Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.01.2009 - 1 U 584/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36986
OLG Koblenz, 07.01.2009 - 1 U 584/08 (https://dejure.org/2009,36986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.2009 - 1 U 584/08 (https://dejure.org/2009,36986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 1 U 584/08 (https://dejure.org/2009,36986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2009 - 1 U 584/08
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO (vgl. OLG München NZM 2002, 1032; Heßler a.a.O. § 538 Rn. 59 - unter Hinweis auf §§ 775 Nr. 1, 776 Satz 1 ZPO ); des Ausspruchs einer Abwendungsbefugnis der Klägerin bedarf es nicht (arg. e § 717 Abs. 1 ZPO ).
  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2009 - 1 U 584/08
    Ein Urteil über einen Teil des Streitstoffs i.S.d. § 301 Abs. 1 ZPO darf, was im Berufungsverfahren von Amts wegen nachzuprüfen ist, nur ergehen, wenn der betreffende - teilbare - Streitgegenstand (selbständiger prozessualer Anspruch oder abgrenzbarer Teil eines einheitlichen Klageanspruchs) zur Endentscheidung reif und das Teilurteil von der Entscheidung über den noch ausstehenden (in der ersten Instanz verbliebenen) Rest der Klageforderung(en) unabhängig ist, mit anderen Worten die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2000, 958 ff. [BGH 27.10.1999 - VIII ZR 184/98] ; Vollkommer in: Zöller a.a.O. § 301 Rn. 2 ff.; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO , 28. Auflage 2007, § 301 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2009 - 1 U 584/08
    Die Beklagte hat indessen auf Nachfrage des Senats ausdrücklich klargestellt (Bestimmtheitsgrundsatz; vgl. BGH NJW 2002, 2182, 2183 [BGH 07.11.2001 - VIII ZR 263/00] ; Reichold a.a.O. § 145 Rn. 14), dass sie die hilfsweise Aufrechnung nicht etwa auf die (sachlich "anerkannte") Klageforderung zu c) beschränken will, sondern diese sich vielmehr - vorrangig - gegen die (im zweiten Rechtszug weiter streitige) Klageforderung zu b) und - nachrangig - gegen die (noch im ersten Rechtszug anhängige) Klageforderung zu a) richten soll.
  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10 ZPO (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 538 Rn. 59), des Ausspruchs einer Abwendungsbefugnis bedarf es nicht (OLG Koblenz, Urteil vom 07.01.2009 -1 U 584/08, OLGR 2009, 802, 803).
  • OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23

    Werklieferungsvertrag; VOB/B; Kündigung; Kündigungsvergütung

    So ist ein Teil-Urteil unzulässig, wenn zwei selbständige Klageforderungen durch eine Hilfsaufrechnung des Beklagten in nicht mehr auflösbarer Weise verknüpft werden (vgl. Feskorn in Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 301 Rn. 14 ; Musielak in MüKo ZPO, 6. Aufl., § 301 Rn. 22; OLG Koblenz, BeckRS 2009, 29676; OLG Brandenburg, NJW-RR 2017, 399 Rn. 19; Sacher in Kniffka/Koeble/ Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 20 Rn. 58a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht