Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfügbarkeit der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen unrichtiger Bestätigung der freien Verfügbarkeit des im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingezahlten Kapitals
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 37 Abs. 1 S. 3 AktG; § 188 Abs. 3 AktG
Versicherung des vollständig zur freien Verfügung stehenden Kapitals im Fall der Erhöhung des Grundkapitals; Nachweises der freien Verfügbarkeit über die noch vorhandenen Einlagen im Fall der Kapitalerhöhung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherung des vollständig zur freien Verfügung stehenden Kapitals im Fall der Erhöhung des Grundkapitals; Nachweises der freien Verfügbarkeit über die noch vorhandenen Einlagen im Fall der Kapitalerhöhung
- Judicialis
AktG § 37 Abs. 1 S. 2; ; AktG § 37 Abs. 1 S. 3; ; AktG § 37 Abs. 1 S. 4; ; AktG § 188 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den inhaltlichen Anforderungen betreffend eine Kapitalerhöhung und eine dem Registergericht vorzulegende Bankbestätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.06.2004 - 10 O 395/04
- OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.03.2002 - II ZR 363/00
Leistung der Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung auf ein debitorisch geführtes …
Auszug aus OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04
Für Kapitalerhöhungen hat der BGH (BGHZ 150, 197, 198 ff.) das Erfordernis der wertgleichen Deckung aufgegeben und ausgeführt, entscheidend komme es nur darauf an, dass die Einzahlungen der Gesellschaft ursprünglich tatsächlich werthaltig zur uneingeschränkten Verfügung gestellt und nicht etwa an den Einleger zurückgezahlt worden waren.Ob die vom BGH (BGHZ 150, 197, 201) darüber hinaus vom Geschäftsleiter geforderte Versicherung, dass ein Rückfluss an den Einleger nicht erfolgt sei, auch von einer bestätigenden Bank verlangt werden kann, mag offen bleiben.
- BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04
Für die Einzahlung ist aber anerkannt, dass Leistungen auf debitorische Konten dann nicht zu beanstanden sind, wenn sie - wie hier - bei unveränderter Kreditlinie auf Konten erfolgen, deren Debet-Saldo die Kreditlinie nicht überschreitet (BGH NJW 1991, 226. WM 1991, 454, 455. DStR 1996, 1416, 1417 m. Anm. Goette). - BGH, 10.06.1996 - II ZR 98/95
Einordnung einer Einzahlung als Voreinlage auf eine Einlageforderung aus einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04
Für die Einzahlung ist aber anerkannt, dass Leistungen auf debitorische Konten dann nicht zu beanstanden sind, wenn sie - wie hier - bei unveränderter Kreditlinie auf Konten erfolgen, deren Debet-Saldo die Kreditlinie nicht überschreitet (BGH NJW 1991, 226. WM 1991, 454, 455. DStR 1996, 1416, 1417 m. Anm. Goette). - BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91
Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04
Es ist auch nicht erforderlich, dass noch im Zeitpunkt der Anmeldung ein den für Investitionen aufgewandten Mitteln entsprechender Wert vorhanden ist (Gebot der wertgleichen Deckung - BGHZ 119, 177 ff.). - BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89
Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft
Auszug aus OLG Oldenburg, 09.12.2004 - 1 U 62/04
Für die Einzahlung ist aber anerkannt, dass Leistungen auf debitorische Konten dann nicht zu beanstanden sind, wenn sie - wie hier - bei unveränderter Kreditlinie auf Konten erfolgen, deren Debet-Saldo die Kreditlinie nicht überschreitet (BGH NJW 1991, 226. WM 1991, 454, 455. DStR 1996, 1416, 1417 m. Anm. Goette).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 62/04 |
Verfahrensgang
- LG Halle, 24.08.2004 - 9 O 54/04
- OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 62/04
- BGH, 06.12.2007 - IX ZR 19/05