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   OLG Jena, 27.08.2009 - 1 U 635/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32519
OLG Jena, 27.08.2009 - 1 U 635/08 (https://dejure.org/2009,32519)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.08.2009 - 1 U 635/08 (https://dejure.org/2009,32519)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. August 2009 - 1 U 635/08 (https://dejure.org/2009,32519)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Geldentschädigung für Bezeichnung als "Nazi"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als Nazi unter Umständen zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Geldentschädigung für Bezeichnung als "Nazi" - Aussage ist nicht als Tatsachenbehauptung sondern als Werturteil einzustufen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    So habe das OLG Jena (BeckRS 2009, 23868) die Bezeichnung "Nazi" für eine schlagwortartige Verkürzung des Umstands gehalten, dass der Kläger mit der rechten Szene in Zusammenhang stehe.

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang angenommen, dass die (verfassungs- und obergerichtliche) Rechtsprechung die Bezeichnung einer Person als "(Neo-)Nazi" in der Regel als Meinungsäußerung einordnet (neben den vorgenannten Entscheidungen etwa OLG Jena, BeckRS 2009, 23868 und OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; ferner OLG Hamburg NJW 1992, 2035 zur Bezeichnung "Nazi-Sekte" und BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 27 zur Bezeichnung einer Person als "rechtsextrem" und "rechtsradikal"), weil dieser Begriff eindeutig Elemente eines Werturteils enthält (so zutreffend EGMR, ebenda), denn er stellt gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person dar (so auch Soehring/Hoene, a.a.O., § 14 Tz. 16 für die Bezeichnung als "Neofaschist", "rechtsradikal" oder "linksradikal").

    Insoweit ähnelt der vorliegende Fall dem Sachverhalt, den das OLG Jena in seiner Entscheidung vom 27.08.2009 (1 U 635/08, BeckRS 2009, 23868) zu beurteilen hatte und in dem die Bezeichnung als "Nazi" nach dem Gesamtzusammenhang (nur) eine schlagwortartige Verkürzung für den Umstand darstellte, dass der damalige Kläger mit der rechten Szene in Zusammenhang stand.

  • LG Kassel, 13.01.2023 - 5 O 5/22

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegen eine in der

    Die Einordnung als Meinungsäußerung (vgl. OLG Jena, Urt. v. 27.8.2009 - 1 U 635/08 = BeckRS 2009, 23868; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.12.1995 -17 U 202/94 = NJW-RR 1996, 1050, 1051; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.9.2015 - 4 U 101/15 = NJW-RR 2016, 932) begründet sich darin, dass der Begriff bereits gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person beinhaltet.
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