Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 08.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08   

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https://dejure.org/2008,6318
OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,6318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.08.2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,6318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. August 2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,6318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsprivileg bei Aufsichtspflichtverletzung: Mithaftung einer Mutter gegenüber ihrem bei einem Verkehrsunfall verletzten Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsprivileg der Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; Auswirkungen des Nichtvorliegens des Verstoßes eines Elternteils gegen die straßenverkehrsrechtlichen Pflichten; Bedeutung des Vorliegens eines grob fahlässigen Verhaltens des Elternteils

  • rabüro.de

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs des § 1664 BGB

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufsichtspflichtverletzung unterliegt dem Haftungsprivileg!

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendbarkeit des Haftungsprivilegs der Eltern gem. § 1664 BGB bei Aufsichtspflichtverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 511
  • FamRZ 2009, 707
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 772/68

    Haftung eines Ehegatten für die Verletzung des anderen im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    Eine - maßvolle - Einschränkung des Haftungsmaßstabes des § 1664 BGB ist nach insoweit einhelliger Rechtsprechung lediglich dort sachlich geboten, wo der aufsichtspflichtige Elternteil das Kind im Straßenverkehr bei der Führung eines Kraftfahrzeuges verletzt (vgl. Huber in Münchner Kommentar, a. a. O., § 1664 Rn. 10; vgl. dazu auch BGHZ 53, 352 ff.).

    Weiter ist wohl noch nicht abschließend geklärt, ob die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 11. März 1970 (BGHZ 53, 352 ff.) aufgestellten Erwägungen darüber, dass der - dem § 1664 BGB vergleichbare - mildere Haftungsmaßstab des § 1359 BGB allgemein bei Unfällen im Straßenverkehr nicht zur Anwendung gelangt (so wohl OLG Karlsruhe 13. Zivilsenat, a. a. O.), oder nur dann, wenn ein Beteiligter als Kraftfahrer durch Verstoß gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs einem Familienangehörigen Schaden zufügt.

  • OLG Karlsruhe, 03.06.1981 - 13 U 150/80

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn an der Hand der Mutter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    Das Haftungsprivileg des § 1664 BGB findet Anwendung, wenn die Pflichtverletzung der Eltern in einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht liegt (im Anschluss an die überwiegend vertretene Auffassung in Lit. und Rspr. und in Abgrenzung zu OLG Karlsruhe VersR 1977, 232 und 1982, 450).

    Auch den älteren Entscheidungen des 10. Zivilsenats (VersR 1977, 232) und des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 1982, 450), die - ohne weitere Begründung - davon ausgehen, dass die Haftungserleichterung des § 1664 BGB bei Verletzung der Aufsichtspflicht keine Anwendung finde, vermag der Senat sich nicht anzuschließen.

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    Dieser Gesichtspunkt käme nur dann zum Tragen, wenn die Mutter des Kindes diesem - neben den Beklagten - haften würde, da nur dann ein Gesamtschuldverhältnis vorläge, das dadurch "gestört" werden könnte, dass das Gesetz in Abweichung von dem Grundsatz des § 840 BGB den privilegierten Mitschädiger (hier: die mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Mutter) von seiner Haftung freistellt (vgl. dazu etwa BGH NJW 1988, 2667, 2669).

    Denn der Bundesgerichtshof hat bereits 1988 entschieden, er vermöge die Meinung nicht zu teilen, wonach die gesetzliche Haftungsprivilegierung nicht zu Lasten des nicht privilegierten Schädigers gehen dürfe, sondern durch eine entsprechende Kürzung der Ersatzansprüche des Geschädigten aufgefangen werden müsse (BGH NJW 1988, 2667, 2669).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.1976 - 10 U 18/76

    Eltern; Kind; Schadensersatz; Aufsichtspflicht; Fürsorge; Geltendmachung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    Das Haftungsprivileg des § 1664 BGB findet Anwendung, wenn die Pflichtverletzung der Eltern in einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht liegt (im Anschluss an die überwiegend vertretene Auffassung in Lit. und Rspr. und in Abgrenzung zu OLG Karlsruhe VersR 1977, 232 und 1982, 450).

    Auch den älteren Entscheidungen des 10. Zivilsenats (VersR 1977, 232) und des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 1982, 450), die - ohne weitere Begründung - davon ausgehen, dass die Haftungserleichterung des § 1664 BGB bei Verletzung der Aufsichtspflicht keine Anwendung finde, vermag der Senat sich nicht anzuschließen.

  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 183/91

    Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    Es ist nicht anzunehmen, dass das Gesetz in § 1664 BGB eine Haftungsmilderung für die Ausübung der elterlichen Sorge anordnet und einen zentralen Bereich dieser elterlichen Sorge, nämlich die Aufsichtspflicht, davon ausnehmen will ohne dies ausdrücklich anzuordnen (vgl. Huber in Münchner Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1664 Rn. 11, 12; so auch Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1664 Rn. 3; Wussow/Dressler, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. Kap. 72 TZ 6 am Ende; OLG Hamm, NJW 1993, 542).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 201/98

    Aufsichtspflichtverletzung bei sorgfaltswidrigkeit einer kurzfristigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    In Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1993, NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1999, NJW-RR 1999, 1042 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2001, NZV 2002, 511 f.) folgt der erkennende Senat dieser Auffassung.
  • OLG München, 15.10.1976 - 10 U 1357/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    Das Oberlandesgericht München hat in einem mit dem hier vorliegenden vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Sozialversicherungsträger wegen der Heilbehandlungskosten für ein verletztes Kind nur insoweit Rückgriff nehmen kann, als der Kraftfahrer im Verhältnis zur mitverantwortlichen Mutter des Kindes den Schaden zu tragen hat (VersR 1977, 729 f.).
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01

    Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    In Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1993, NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1999, NJW-RR 1999, 1042 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2001, NZV 2002, 511 f.) folgt der erkennende Senat dieser Auffassung.
  • OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92

    Pflege- und Betreuungsaufwand; Mutter; Querschnittsgelähmter Sohn; Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
    In Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1993, NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1999, NJW-RR 1999, 1042 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2001, NZV 2002, 511 f.) folgt der erkennende Senat dieser Auffassung.
  • OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11

    Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verletzung eines 6jährigen Kindes

    Während ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur der Ansicht ist, dass § 1664 BGB in solchen Fällen nicht gilt (OLG Stuttgart VersR 1980, 952; Staudinger-Engler, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1664 Rn. 32-34) bejaht dies die Gegenansicht jedenfalls dann, wenn ein innerer Zusammenhang mit der elterlichen Sorge gegeben ist; dies insbesondere auch in solchen Fällen, in denen Eltern ihr Kind im Straßenverkehr nicht durch ein verkehrswidriges Verhalten als Kraftfahrer schädigen (OLG Hamm NZV 1994, 68 f.; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 707 ff.; Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1664 Rn. 4; MünchKomm. BGB-Huber, 5. Aufl., § 1664 Rn. 7 ff.; Erman-Michalski/Döll, BGB, 13. Aufl., § 1664 Rn. 6; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 72 Rn. 5 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11

    Elterliche Aufsichtspflichtverletzung: Anwendbarkeit der gesetzlichen

    Es wird daran festgehalten, dass § 1664 BGB auch anzuwenden ist, wenn ein Anspruch aus einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht hergeleitet wird und es um die Teilnahme des Kindes am Straßenverkehr geht (Senatsurteil NZV 2008, 511).

    Sie ist auch dann anzuwenden, wenn der Anspruch aus einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht hergeleitet wird (Senatsurteil vom 11.08.2008 - 1 U 65/08 - = NZV 2008, 511; Palandt/Diederichsen, a. a. O. Rn. 3 ); dies zieht auch die Klägerin nicht in Zweifel.

    Die Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 BGB ist deshalb nur ausgeschlossen, wenn ein Elternteil selbst am Straßenverkehr teilnimmt und dabei das Kind verletzt (Senatsurteil vom 11.08.2008, a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10

    Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf

    Dies entspricht auch der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2008, 511 - 513; OLG Hamm NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1042; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511; MünchKomm/Huber, 5. Aufl., § 1664 BGB Rn. 12 m.w.N.; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1664 BGB Rn. 3; a. A. z.T. die ältere obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Stuttgart VersR 1980, 952; OLG Karlsruhe VersR 77, 232; Staudinger/Engler, § 1664 Rn. 33 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 22 U 50/20

    Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen Leasingnehmer und Drittschädiger

    a) Der BGH hat weiter auch die Anwendung einer gestörten Gesamtschuld verneint, weil eine solche bei Verneinung eines gleichstufigen Ersatzanspruchs der Leasinggeberin gegen den Leasingnehmer von vornherein bereits nicht vorliegt und nicht - wie die Rechtsprechung zur gestörten Gesamtschuld voraussetzen würde (vgl. nur die Rechtsprechung zu §§ 1359, 1664 BGB: BGH MDR 88, 766; OLG Hamm NJW 93, 542; OLG Celle 11.6.08 - 14 U 179/07 - NJW 08, 2353; OLG Karlsruhe 11.8.08 - 1 U 65/08 - OLG R 08, 864) -) - durch Vereinbarung oder in sonstiger Weise (z.B. §§ 104ff. SGB X) ausgeschlossen wäre (BGH 23.9.14 - VI ZR 483/12 - BGH NJW 87, 2669; OLG Köln ZfS 96, 372).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 22 U 49/21

    Zur Haftungsverteilung nach §§ 426 BGB, 17 StVG bei Sicherungsübereignung

    a) Der BGH hat weiter auch die Anwendung einer gestörten Gesamtschuld verneint, weil eine solche bei Verneinung eines gleichstufigen Ersatzanspruchs der Sicherungsnehmerin gegen den Sicherungsgeber von vornherein bereits nicht vorliegt und nicht - wie die Rechtsprechung zur gestörten Gesamtschuld voraussetzen würde (vgl. nur die Rechtsprechung zu §§ 1359, 1664 BGB: BGH MDR 88, 766; OLG Hamm NJW 93, 542; OLG Celle 11.6.08 - 14 U 179/07 - NJW 08, 2353; OLG Karlsruhe 11.8.08 - 1 U 65/08 - OLG R 08, 864) -) - durch Vereinbarung oder in sonstiger Weise (z.B. §§ 104ff. SGB X) ausgeschlossen wäre (BGH 23.9.14 - VI ZR 483/12 - BGH NJW 87, 2669; OLG Köln ZfS 96, 372).
  • KG, 08.11.2010 - 22 U 106/09

    Regress der gesetzlichen Rentenversicherung nach Verkehrsunfall mit Verletzung

    Allein in diesem Fall muss sich ein Kind ein Mitverschulden der Eltern unter dem Gesichtspunkt des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs anrechnen lassen (z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. August 2008 - 1 U 65/08 - NZV 2008, 511 - juris, Tz. 23 ff. mwN.; Palandt-Diederichsen, aaO., § 1664 BGB, Rn. 4 mwN.).
  • LG Coburg, 13.07.2011 - 21 O 757/10

    Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verkehrsunfallverletzung eines

    Die überwiegende Ansicht vertritt jedoch die Auffassung, dass bereits der Wortlaut des § 1664 BGB, der keinen Ausschluss von Aufsichtspflichtverletzungen erkennen lässt, für eine Anwendung des Haftungsprivilegs spricht (OLG Karlsruhe NZV 08, 511, OLG Hamm NJW 1993, 542, Huber in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1664 Rn. 11, 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1664 Rn. 3).
  • LG Münster, 05.06.2013 - 12 O 442/12

    Inanspruchnahme des Schädigers aus übergegangenem Recht im Wege eines

    Dieses Privileg findet Anwendung auch im Bereich von Aufsichtspflichtverletzungen durch die Eltern (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.8.2008, NZV 2008, S. 511, 512).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18738
OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,18738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.04.2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,18738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. April 2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,18738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Rücktrittsrecht des Käufers bei einem "Montags-" oder "Zitronenauto"

  • openjur.de

    Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Wohnwagen wegen einer Mehrheit von Mängeln; Anwendbarkeit der Grundsätze zum sogenannten Montagsauto

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Kauf eines Wohnwagens wegen Sachmängeln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08
    Diese Mängel erreichen sowohl in ihrer Anzahl als auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente nicht die Anforderungen, die von der Rechtsprechung an die Feststellung einer generellen Mangelanfälligkeit gestellt werden (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 405 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2006, I - 22 U 149/05 [Zitat nach JURIS]).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Regelmäßig erforderlich ist - wovon auch die Revision ausgeht -, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2008 28 U 135/07, juris Rn. 26; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Bamberg, DAR 2006, 456; LG Zweibrücken, Urteil vom 2. August 2004 - 1 O 274/03, juris Rn. 33; Reinking/Eggert, aaO Rn. 984).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Übergang von einer Minderung auf großen

    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, ein Neufahrzeug sei dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertige, es handle sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein werde (Rn. 26 des genannten Urteils; vgl. auch Erger, Der Rücktritt des Käufers beim "Montagsauto", NJW 2013, 1485, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011, I - 3 U 47/10, 3 U 47/10, insbesondere Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2008, 1 U 65/08, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11

    Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im

    Der Kläger hat allerdings darin Recht, dass im Einzelfall ein weiteres Nacherfüllungsverlangen unzumutbar (§ 440 Satz 1 BGB) bzw. aufgrund der besonderen Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen entbehrlich (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) sein kann, wenn das in Frage stehende Kraftfahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" bzw. "Zitronenauto" anzusehen ist (zuletzt OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276 m. w. N.; vgl. auch KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1147; Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 983 ff. m. w. N. ).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • LG Dortmund, 17.06.2011 - 2 O 151/10

    Kantige Abknickungen im Bereich der Eckrundungen eines Wohnwagens sind erhebliche

    Dabei hat das Gericht zum einen berücksichtigt, dass es vorliegend nicht um einen Pkw geht, so dass es nicht auf das Verhältnis der bereits zurückgelegten Kilometer zu der erwarteten Gesamtlaufleistung ankommen kann, sondern eine Bewertung pro rata temporis vorzunehmen ist, weil ein Wohnwagen nicht für den täglichen Verkehr benutzt wird, sondern um darin - gegebenenfalls nach einer Ortsveränderung - zu wohnen (OLG Rostock DAR 2009, 204).
  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

    Regelmäßig erforderlich ist, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O.; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008 - 28 U 135/07; OLG Rostock, DAR 2009, 204 OLG Bamberg, DAR 2006, 456; Reinking/Eggert, a. a. O. Rn. 984).
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