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OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 653/02 - 155 |
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OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 1 U 653/02 - 155 (https://dejure.org/2003,5061)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeit eines Restwerklohnes trotz berechtigter Abnahmeverweigerung; Fälligkeit, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt; Umwandlung des Werkvertragsverhältnisses in ein ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Restwerklohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.10.2002 - 15 O 32/02
- OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 653/02 - 155
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1677 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 573
- VersR 2004, 624
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16
Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung: …
Soweit die Klage hiernach zulässig ist, war auf den mit Schriftsatz vom 8. Juli 2016, dort Seite 14 (Bl. 750 GA), angekündigten Antrag (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Hs. ZPO) der Klägerin, der - wie hier geschehen - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 19. Februar 2003 - 1 U 653/02-155, VersR 2004, 624), das Urteil insoweit aufzuheben und die Sache zur Sachentscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen. - OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des …
Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen. - OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
Rückabwicklung unwirksamer Darlehensverträge: Rechtsschein einer Bevollmächtigung …
Es bedarf dennoch keiner abschließenden Entscheidung, ob deshalb nach den Änderungen der ZPO durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 grundsätzlich von der Richtigkeit des dort wiedergegeben Tatsachenvortrags ausgegangen werden muss (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 778, 779; 891, 892;… Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 529 Rn. 6; Ball, NZM 2002, 409, 411; a. A. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 573, 574; Gaier, NJW 2004, 110).
- LAG Hessen, 15.02.2007 - 11 Sa 429/06
Keine Säumnis bei Zustellung der Ladung an Wohnanschrift eines mehrjährig …
Ein solcher Antrag muss nicht bereits in der Berufungsbegründung gestellt werden, sondern er kann noch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in der Berufungsverhandlung nachgeholt werden (OLG Saarbrücken, Urt. vom 19. Februar 2003 - 1 U 653/02 - 155 - NJW-RR 2003, 573, 574, unter B.I). - OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11 Die Klägerin hat den erforderlichen Zurückverweisungsantrag (§ 538 Abs. 2 Satz 1 aE ZPO) zulässigerweise noch in der mündlichen Verhandlung gestellt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.02.2003 - 1 U 653/02 - NJW-RR 2003, 573).
- OLG Saarbrücken, 10.01.2008 - 8 U 301/07
Prozessführungsbefugnis als von Amt zu prüfende Prozessvoraussetzung
Soweit die Klage danach zulässig ist, war auf den Antrag des Beklagten hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2, Satz 1, 1etzter HS. BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), der Rechtsstreit - unter Aufhebung des Verfahrens - zur Sachentscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen, zumal sich das Landgericht darauf beschränkt hat, zur Prozessführungsbefugnis des Klägers - die es verneint hat - Stellung zu nehmen. - OLG München, 08.10.2004 - 10 U 3166/04
Voraussetzungen eines "wesentlicher Mangels" eines Verfahren über …
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