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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.08.2018 - 1 U 71/17   

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https://dejure.org/2018,51598
OLG Celle, 10.08.2018 - 1 U 71/17 (https://dejure.org/2018,51598)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.08.2018 - 1 U 71/17 (https://dejure.org/2018,51598)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. August 2018 - 1 U 71/17 (https://dejure.org/2018,51598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    EUR 500.000 Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Blutvergiftung durch riskante Schmerzspritzen - Hausarzt muss den Hinterbliebenen eines Patienten 500.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.04.2019)

    Wegen fehlerhafter Behandlung akuter Rückenschmerzen mit Diclofenac und Prednisolon muss ein Hausarzt eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zahlen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Intramuskuläre Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac ist grob fehlerhaft - EUR 500.000 Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    500.000 Euro Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler nach intramuskulärer Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac - Injektion der Medikamente ist als grober Behandlungsfehler zu werten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Celle, 10.08.2018 - 1 U 71/17
    Selbst wenn, so der Beklagte, allein auf die Medikamentengabe abgestellt wird, war diese zumindest geeignet, die Infektion mitzuverursachen, was ausreicht, um (gemäß der Beweislastregel des § 630h Abs. 5 S. 1 BGB) die Kausalität zu bejahen (vgl. hierzu Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rn. K 32; BGH, Urteil vom 19. April 2005 ­ VI ZR 175/04 ­, juris, Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Zum Vergleich zieht er die Entscheidung des OLG Celle vom 10.8.2018 (Az. 1 U 71/17) heran.

    Soweit der Kläger sich für derartige Beträge noch auf die Entscheidung des OLG Celle vom 5. Juni 2018 (1 U 71/17) berufen will, ist offensichtlich, dass bei dieser Entscheidung besondere Umstände eine zentrale Rolle gespielt haben, die dem Leiden des dortigen Opfers ein besonderes Gepräge gegeben haben.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58489
OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17 (https://dejure.org/2018,58489)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2018 - 1 U 71/17 (https://dejure.org/2018,58489)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 1 U 71/17 (https://dejure.org/2018,58489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Einwilligung eines Patienten in eine fehlerhafte Behandlung; Kriterien für die Schmerzensgeldbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Einwilligung eines Patienten in eine fehlerhafte Behandlung; Kriterien für die Schmerzensgeldbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Insbesondere ist hier von Bedeutung, dass der Verletzte sich seiner Beeinträchtigungen bewusst war und deshalb in besonderem Maße unter ihnen litt (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91 -, juris Rn. 29).

    Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich die Dauer der Lebensbeeinträchtigung eine wesentliche Grundlage bei der Bemessung der Entschädigung bildet (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91 -, juris Rn. 30).

  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95

    Mitverschulden des Beifahrers, der sich während der Fahrt unter Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    So lag dem Urteil des OLG Hamm vom 26.11.1996 (Az. 9 U 174/95 ; Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 36. Auflage 2018, Lfd. Nummer: 36.1996 = 35.2071, zitiert nach juris), bei der ein Schmerzensgeld von 160.000,00 EUR (indexangepasst 213.464,00 EUR) bei einer Mithaftung von 20 % als angemessen erachtet wurde, zwar auch ein Fall einer Querschnittslähmung zugrunde; der 24-Jährige Geschädigte konnte aber, wenn auch auf einen Rollstuhl angewiesen, an einer Umschulung zum Industriekaufmann teilnehmen (Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 36. Auflage 2018, Lfd. Nr. 36.1996 = 35.2071, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 17.05.2013 - 5 U 173/10

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines konkludenten Abschlusses; wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Auch die weiteren vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Bamberg vom 31.05.2011 (Az. 5 U 173/10 - lfd. Nr. 35.2074, 36.1999: 165.000,00 EUR bei Mithaftung von 40 % bei kompletter Querschnittlähmung mit lebenslanger Abhängigkeit vom Rollstuhl und voraussichtlich lebenslangem Auftreten von Infektionen der Harnwege und des Mastdarms), OLG Frankfurt am Main vom 22.09.1993 (Az. 9 U 75/92 - Lfd. Nummer 35.2076: indexangepasst 281.654,00 EUR für einen 24-Jährigen, der sich im Rollstuhl fortbewegen und für sein weiteres Leben auf fremde Hilfe angewiesen ist, jedoch einige Tätigkeiten in rollstuhlgerechter Umgebung selbstständig ausführen kann) sowie OLG Nürnberg vom 27.04.2001 (Az. 6 U 1812/00 , lfd. Nr. 35.2078 = 36.2002: 200.000,00 EUR/indexangepasst 249.714,00 EUR für 30-Jährigen Querschnittsgelähmten, der sich im Rollstuhl mit Armkraft bei eingeschränkter Fingerbeugung fortbewegen kann, in der Lage ist, sich mit wenig Hilfe anzukleiden und sich häufig ohne Hilfe umzusetzen), sind nicht mit den vorliegenden besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Auch die weiteren vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Bamberg vom 31.05.2011 (Az. 5 U 173/10 - lfd. Nr. 35.2074, 36.1999: 165.000,00 EUR bei Mithaftung von 40 % bei kompletter Querschnittlähmung mit lebenslanger Abhängigkeit vom Rollstuhl und voraussichtlich lebenslangem Auftreten von Infektionen der Harnwege und des Mastdarms), OLG Frankfurt am Main vom 22.09.1993 (Az. 9 U 75/92 - Lfd. Nummer 35.2076: indexangepasst 281.654,00 EUR für einen 24-Jährigen, der sich im Rollstuhl fortbewegen und für sein weiteres Leben auf fremde Hilfe angewiesen ist, jedoch einige Tätigkeiten in rollstuhlgerechter Umgebung selbstständig ausführen kann) sowie OLG Nürnberg vom 27.04.2001 (Az. 6 U 1812/00 , lfd. Nr. 35.2078 = 36.2002: 200.000,00 EUR/indexangepasst 249.714,00 EUR für 30-Jährigen Querschnittsgelähmten, der sich im Rollstuhl mit Armkraft bei eingeschränkter Fingerbeugung fortbewegen kann, in der Lage ist, sich mit wenig Hilfe anzukleiden und sich häufig ohne Hilfe umzusetzen), sind nicht mit den vorliegenden besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen vergleichbar.
  • OLG Köln, 10.12.2014 - 5 U 75/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei zögerlichem Prozessverhalten des Gegners im

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Bei dieser Beurteilung ist zu beachten, dass es eine absolut angemessene Entschädigung für nicht vermögensrechtliche Nachteile nicht geben kann, weil diese letztlich in Geld nicht messbar sind, dass der Tatrichter bei der Schmerzensgeldbemessung von Gesetzes wegen keinen betragsmäßigen Beschränkungen unterliegt, dass auch Präjudizien keine verbindlichen Vorgaben darstellen, sowie der Umstand zu berücksichtigen ist, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen inzwischen großzügiger verfährt als früher (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - I-5 U 75/14 -, juris Rn. 3).
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01

    Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Der angefochtenen Entscheidung entsprechend hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 20.12.2006 (Az. 5 U 130/01 -, juris Rn. 15) ausgeführt, dass in der neueren Rechtsprechung allgemein und zu Recht in Fällen einer Schwerstschädigung bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit ein Betrag von 500.000,00 EUR zuerkannt werde.
  • OLG Nürnberg, 27.04.2001 - 6 U 1812/00

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Rodelwiese

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Auch die weiteren vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Bamberg vom 31.05.2011 (Az. 5 U 173/10 - lfd. Nr. 35.2074, 36.1999: 165.000,00 EUR bei Mithaftung von 40 % bei kompletter Querschnittlähmung mit lebenslanger Abhängigkeit vom Rollstuhl und voraussichtlich lebenslangem Auftreten von Infektionen der Harnwege und des Mastdarms), OLG Frankfurt am Main vom 22.09.1993 (Az. 9 U 75/92 - Lfd. Nummer 35.2076: indexangepasst 281.654,00 EUR für einen 24-Jährigen, der sich im Rollstuhl fortbewegen und für sein weiteres Leben auf fremde Hilfe angewiesen ist, jedoch einige Tätigkeiten in rollstuhlgerechter Umgebung selbstständig ausführen kann) sowie OLG Nürnberg vom 27.04.2001 (Az. 6 U 1812/00 , lfd. Nr. 35.2078 = 36.2002: 200.000,00 EUR/indexangepasst 249.714,00 EUR für 30-Jährigen Querschnittsgelähmten, der sich im Rollstuhl mit Armkraft bei eingeschränkter Fingerbeugung fortbewegen kann, in der Lage ist, sich mit wenig Hilfe anzukleiden und sich häufig ohne Hilfe umzusetzen), sind nicht mit den vorliegenden besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen vergleichbar.
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Als Ausgangspunkt ist es daher erforderlich, sich an in anderen Fällen von der Rechtsprechung zugebilligten Beträgen zu orientieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 -, juris Rn. 13).
  • LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Das Landgericht hat sich ausdrücklich und rechtsfehlerfrei an den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.03.2017 (Az. I-26 U 122/09, vom Landgericht zitierte Fundstelle: VersR 2017, 1017 ) und am Urteil des Landgerichts Kiel vom 11.07.2003 - 6 O 13/03 - juris) orientiert, mit denen jeweils ein Betrag von 500.000,00 EUR zugesprochen wurde.
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2002 - 7 U 102/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17
    Auch ein nachhaltiges Verlangen des Patienten nach einer Injektionsbehandlung darf den Arzt nämlich nicht veranlassen, eine nicht sachgemäße Injektionsbehandlung vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2000 - 8 U 101/99 -, juris Rn. 34; siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. September 2002 - 7 U 102/01 -, juris-LS: Der Arzt darf auch dann kann keine kontraindizierte Behandlung durchführen, wenn der Patient dies nachhaltig wünscht).
  • OLG München, 04.10.1995 - 24 U 265/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2000 - 8 U 101/99

    Kontraindizierte Behandlung darf auch nicht auf nachhaltigen Wunsch des Patienten

  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97

    Eingliedern einer Prothese bei fortgeschrittenem Knochenabbau des Kiefers

  • OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 26 U 122/09

    Unterlassen einer Bluttransfusion bei einer reanimierten Patientin als grober

  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Dies widerspräche aber dem grundsätzlichen Erfordernis, sich bei der Schmerzensgeldbemessung an in anderen Fällen von der Rechtsprechung zugebilligten Beträgen zu orientieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 -, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 05. Juni 2018 - 1 U 71/17 -, Rn. 33, juris).
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