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   OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04   

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https://dejure.org/2004,2156
OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04 (https://dejure.org/2004,2156)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.11.2004 - 1 U 73/04 (https://dejure.org/2004,2156)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. November 2004 - 1 U 73/04 (https://dejure.org/2004,2156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kinder im Verkehr: Aufsichtspflicht der Eltern über Kinder im Straßenverkehr nach neuem Recht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 832 Abs. 1 BGB; § 828 Abs. 2 BGB; § 832 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB; § 670 BGB; § 677 BGB; § 683 BGB; § 7 Abs. 2 StVG
    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit von Minderjährigen der Altersgruppe von 7 bis 10 Jahren bei Teilnahme im Straßenverkehr; Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen der aufsichtspflichtigen Eltern bei Fahrunsicherheiten des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit von Minderjährigen der Altersgruppe von 7 bis 10 Jahren bei Teilnahme im Straßenverkehr; Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen der aufsichtspflichtigen Eltern bei Fahrunsicherheiten des ...

  • Judicialis

    BGB § 1828 Abs 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 832 Abs. 1; BGB § 828 Abs. 2
    Haftungsprivilegierung des § 828 Abs. 2 BGB für noch nicht zehn Jahre alte Kinder führt nicht zu einer erhöhten Aufsichtspflicht der Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1828 Abs. 2
    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern für Kinder im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur elterlichen Aufsichtspflicht auf dem Schulweg und Weg zum Kindergarten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem 9-jährigen radfahrenden Kind

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Aufsichtspflicht der Eltern nach neuem Recht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine Verschärfung der Aufsichtspflicht durch gesetzliche Neuregelung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradfahrer weicht kleinem Radfahrer aus - Eltern des Jungen haften nicht für den Schaden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kinder im Straßenverkehr, Aufsichtspflicht, Sorgen und Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung der Eltern, wenn 9-jähriges Kind unbeaufsichtigt mit Fahrrad am Verkehr teilnimmt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auswirkungen der Neufassung von § 828 Abs. 2 BGB und § 7 Abs. 2 StVG auf die Haftung von Kindern und ihren Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 631
  • FamRZ 2005, 1834 (Ls.)
  • VersR 2005, 807
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
    Ein Kraftfahrer, der im Rahmen einer von einem anderen Verkehrsteilnehmer veranlassten Ausweichreaktion einen Schaden davonträgt, hat aber nach der Rechtsprechung jedenfalls dann keinen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683, 670 BGB, wenn der betreffende Kraftfahrer den Entlastungsbeweis nach § 7 Abs. 2 StVG nicht führen kann und damit grundsätzlich eine eigene Haftung bzw. eine Mithaftung nach § 7 StVG in Betracht kommt bzw. in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHZ 38, 270, 273; OLG Hamm DAR 2001, 127; Palandt/Sprau, § 677 BGB, Rdnr.6; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677, Rdnr. 14; MK/Seiler, BGB, 3. Aufl., § 683, Rdnr. 23, jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
    Bei Bestimmung der rechtlichen Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern ist davon auszugehen, dass sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach bestimmt, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (vgl. BGH NJW 1993, 1003; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 832, Rdnr.8).
  • LG Bielefeld, 27.04.2004 - 20 S 7/04

    Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
    Gestärkt wird damit insbesondere die Position der Kinder, der Hilfsbedürftigen und älteren Menschen im Schadensfall." (vgl. BTDrucks. 14/7752; auszugsweise abgedruckt bei Hentschel, § 7 StVG, vor Rdnr. 1 (S. 120); zur Intention des Gesetzgebers vgl. auch LG Bielefeld NJW 2004, 2245, 2246).
  • OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00

    Aufwendungsersatz wegen eines Unfalls beim Ausweichen im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
    Ein Kraftfahrer, der im Rahmen einer von einem anderen Verkehrsteilnehmer veranlassten Ausweichreaktion einen Schaden davonträgt, hat aber nach der Rechtsprechung jedenfalls dann keinen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683, 670 BGB, wenn der betreffende Kraftfahrer den Entlastungsbeweis nach § 7 Abs. 2 StVG nicht führen kann und damit grundsätzlich eine eigene Haftung bzw. eine Mithaftung nach § 7 StVG in Betracht kommt bzw. in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHZ 38, 270, 273; OLG Hamm DAR 2001, 127; Palandt/Sprau, § 677 BGB, Rdnr.6; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677, Rdnr. 14; MK/Seiler, BGB, 3. Aufl., § 683, Rdnr. 23, jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BGH, 23.03.1965 - VI ZR 271/63

    Aufsichtspflicht der Eltern in Bezug auf die Gefahren des Straßenverkehrs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
    Es entspricht daher gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein (fast) 8jähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. BGH VersR 1965, 606, 607; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Oldenburg VersR 1963, 491; OLG Nürnberg VersR 1962, 1116; Soergel/Zeuner, BGB, 12. Aufl., § 832, Rdnr. 18. - Teilnahme des Kindes als Radfahrer am Verkehr mit 7 Jahren; Staudinger/Belling/EberlBorges, BGB, Bearb. 2001, § 832, Rdnr.102 (Seite 190)).
  • OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86

    Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
    Es entspricht daher gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein (fast) 8jähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. BGH VersR 1965, 606, 607; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Oldenburg VersR 1963, 491; OLG Nürnberg VersR 1962, 1116; Soergel/Zeuner, BGB, 12. Aufl., § 832, Rdnr. 18. - Teilnahme des Kindes als Radfahrer am Verkehr mit 7 Jahren; Staudinger/Belling/EberlBorges, BGB, Bearb. 2001, § 832, Rdnr.102 (Seite 190)).
  • OLG Zweibrücken, 26.04.2021 - 1 U 141/19

    Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind

    Mangels Außergewöhnlichkeit stellen daher selbst grobe Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer, konkret auch das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch eine zuvor nicht wahrnehmbare Person, keinen Fall höhere Gewalt dar (OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2015, Az. 12 U 83/15; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004, Az. 1 U 73/04, jeweils Juris).
  • OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, daß ein 12-jähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder - wie hier - einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (OLG Oldenburg DAR 2005, 343, 344).
  • OLG Nürnberg, 16.06.2010 - 8 U 2496/09

    Unfallopfer erhält Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann,

    Dementsprechend wird allgemein davon ausgegangen, dass ein schadensauslösendes Fehlverhalten nicht deliktsfähiger Kinder, die plötzlich auf die Fahrbahn laufen, keine höhere Gewalt darstellt (OLG Oldenburg, Urteil vom 4.11.2004 - 1 U 73/04, Rdn. 40; Hentschel, aaO., Rdn.35).
  • LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17

    Teilnahme eines neunjährigen Mädchens am öffentlichen Verkehr mit Fahrrad ohne

    Denn es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass bereits ein (fast) achtjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. November 2004 - 1 U 73/04 -, Rn. 13, juris).

    Zwar darf die in § 828 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gebrachte gesetzgeberische Wertung, die mit der Teilnahme von Kindern unter zehn Jahren am Straßenverkehr verbundenen Schadensrisiken dem haftpflicht- und häufig auch kaskoversicherten Kraftfahrer zuzuweisen, nicht durch eine unbotmäßige Ausweitung der Elternhaftung gemäß § 832 BGB wieder rückgängig gemacht werden (OLG Oldenburg VersR 2005, 807; vgl. auch Steffen VersR 1998, 1449 (1451); anders Karczewski VersR 2001, 1070 (1074); MüKoBGB/Wagner BGB § 832 Rn. 32-34, beck-online).

  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18

    Aufsichtspflichtverletzung, Fahrradunfall, Achtjähriger, LG Osnabrück

    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein achtjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, beispielsweise um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten bzw. geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004 - 1 U 73/04, juris; LG Osnabrück, Urteil vom 02.07.2008 - 2 S 201/08, juris; hinsichtlich schulpflichtigen Kindern: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 832, Rn.11).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2021 - 1 U 141/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines den

    Mangels Außergewöhnlichkeit stellen daher selbst grobe Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer, konkret auch das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch eine zuvor nicht wahrnehmbare Person, keinen Fall höhere Gewalt dar ( OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2015, Az. 12 U 83/15 ; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004, Az. 1 U 73/04, jeweils Juris).
  • LG Osnabrück, 02.07.2008 - 2 S 201/08

    Beschränkte Deliktsfähigkeit von Kindern

    Üblicherweise und in diesem Sinne hat auch das Oberlandesgericht Oldenburg bereits unter Geltung der Neufassung des § 828 BGB entschieden ( OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004, 1 U 73/04 ), werden Kinder jedenfalls zu Beginn der allgemeinen Schulpflicht mit 6 Jahren an die Teilnahme im Straßenverkehr herangeführt und gewöhnt.
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