Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 06.03.2014

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34244
OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13 (https://dejure.org/2013,34244)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2013 - 1 U 74/13 (https://dejure.org/2013,34244)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 1 U 74/13 (https://dejure.org/2013,34244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Zurechnung der Betriebsgefahr eines KFZ an den Eigentümer, der nicht Halter ist.

  • verkehrslexikon.de

    Keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr zu Lasten des Eigentümers, der nicht Halter des Fahrzeugs ist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des nicht haltenden Eigentümers eines Kfz; Berücksichtigung der Betriebsgefahr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsgefahr - Keine Anrechnung wenn Fahrzeugeigentümer nicht Halter ist

  • rabüro.de

    Zur Zurechnung der Betriebsgefahr eines KFZ an den Eigentümer, der nicht Halter ist

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 823 Abs 1 BGB
    Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den Kfz-Halter: Zurechnung der Betriebsgefahr des Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des nicht haltenden Eigentümers eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den Kfz-Halter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leasinggeber kann in aller Regel nicht die einfache Betriebsgefahr des KFZ entgegengehalten werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leasinggeber kann in aller Regel nicht die einfache Betriebsgefahr des KFZ entgegengehalten werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall mit Leasingfahrzeug - Umfang des Anspruches des Leasinggebers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1392
  • MDR 2014, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
    Die Leasinggeberin, deren Ansprüche die Klägerin vorliegend geltend macht, muss sich weder ihrem Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingter Verletzung ihres Eigentums am Leasingfahrzeug aus § 823 BGB noch aus § 7 StVG dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen, da es hierfür keine Zurechnungsnorm gibt (vgl. BGHZ 173, 182 ff; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2010, StVG § 9 Rn. 9b; Lemcke, r+s 2011, 134, ders., aaO. S. 373).

    Die Haftungserweiterung des § 9 StVG gegenüber § 254 BGB durch die Zurechnung des Verschuldens dessen, der die tatsächliche Gewalt über die geschädigte Sache ausübt, dient gerade dem Ausgleich für die schärfere Gefährdungshaftung des Schädigers nach StVG gegenüber der Verschuldenshaftung des allgemeinen Deliktsrechts (vgl. BGHZ 173, 182, 186 und BGH NJW 2013, 3235).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
    Die Leasinggeberin, deren Ansprüche die Klägerin vorliegend geltend macht, muss sich weder ihrem Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingter Verletzung ihres Eigentums am Leasingfahrzeug aus § 823 BGB noch aus § 7 StVG dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen, da es hierfür keine Zurechnungsnorm gibt (vgl. BGHZ 173, 182 ff; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2010, StVG § 9 Rn. 9b; Lemcke, r+s 2011, 134, ders., aaO. S. 373).

    Die Entscheidung, ob - de lege ferenda - eine haftungsrechtliche Gleichstellung des geschädigten Eigentümers, der nicht zugleich Halter ist, mit dem Eigentümer, der auch Halter des Kraftfahrzeugs ist, vorzugswürdig wäre (so die Empfehlung der Arbeitskreise II und IV des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2011 sowie Lemcke, r+s 2011, 134; r+s 2011, 373ff), ist dem Gesetzgeber vorbehalten.

  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 150/12

    Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
    Die Haftungserweiterung des § 9 StVG gegenüber § 254 BGB durch die Zurechnung des Verschuldens dessen, der die tatsächliche Gewalt über die geschädigte Sache ausübt, dient gerade dem Ausgleich für die schärfere Gefährdungshaftung des Schädigers nach StVG gegenüber der Verschuldenshaftung des allgemeinen Deliktsrechts (vgl. BGHZ 173, 182, 186 und BGH NJW 2013, 3235).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
    Bei üblicher Gestaltung des Leasingvertrags ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH der Leasingnehmer, nicht jedoch der Leasinggeber Halter des Leasingfahrzeugs (vgl. BGHZ 87, 133, 135 f.; BGH VersR 1986, 169).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
    Bei üblicher Gestaltung des Leasingvertrags ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH der Leasingnehmer, nicht jedoch der Leasinggeber Halter des Leasingfahrzeugs (vgl. BGHZ 87, 133, 135 f.; BGH VersR 1986, 169).
  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten

    Für die Klage des Sicherungsgebers wird ein solches in der Rechtsprechung bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 - VIII ZR 251/84, BGHZ 96, 182, 185; vgl. zum Vorbehaltskäufer BGH, Urteil vom 5. Februar 1964 - VIII ZR 156/62, LM Nr. 24 zu § 985 BGB; vgl. für den Leasingnehmer OLG Karlsruhe, r+s 2014, 577, 578).
  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Stützung des Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen

    aa) Teilweise wird dies befürwortet, weil der Sicherungsgeber (oder Leasingnehmer) nach Erhalt der Schadensersatzzahlung sogleich gemäß § 426 Abs. 2 BGB zur (teilweisen) Rückzahlung bzw. schon vorher gemäß § 426 Abs. 1 BGB zur (teilweisen) Freistellung verpflichtet wäre (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 19. Juli 2017 - 13 U 45/16, juris Rn. 6 ff.; LG Nürnberg-Fürth, r+s 2021, 413, juris Rn. 53 f.; Pardey, SVR 2019, 7, 9 f.; Nugel, NZV 2009, 313, 316; Lemcke, r+s 2014, 577, 579; Schöller, jurisPR-VerkR 18/2018 Anm. 2).

    Eine Änderung dieser Rechtslage könnte nur der Gesetzgeber herbeiführen (vgl. zu diesbezüglichen Forderungen z.B. Looschelders, VersR 2019, 513, 518, 519; Schiemann, NZV 2019, 5, 9; Pardey, SVR 2019, 7, 10; Schwartz, jurisPR-VerkR 9/2018 Anm. 1; Lemcke, r+s 2014, 577, 580).

  • OLG Nürnberg, 19.04.2017 - 4 U 2292/16

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Schwarzfahrt des Hotelportiers mit dem

    Die Klägerin hat demnach ein eigenes wirtschaftliches Interesse an einer Verurteilung der Beklagten zu 2) zur Erstattung des vollständigen Schadens (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2016, NJW 2017, 486; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, NJW 2014, 1392).
  • LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines unfallbeschädigten Fahrzeugs:

    Der Eigentümerin könne bei den fahrzeugbezogenen Schadenspositionen die Betriebsgefahr nicht zugerechnet werden, da eine Zurechnungsnorm nicht existiere (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, 1 U 74/13).

    Die Sicherungsnehmerin muss sich als Eigentümerin des Fahrzeugs, deren Ansprüche der Kläger vorliegend geltend macht, die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs, mangels anwendbarer Zurechnungsnorm, nicht zurechnen lassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 199/06; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, 1 U 74/13).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Für die Klage des Leasingnehmers ist auch ein schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen anerkannt (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Juni 2022 - 10 U 8722/21 -, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 1 U 74/13 -, Rn. 20, juris; s.a. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 21, juris, zum Sicherungsgeber).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2017 - 13 U 45/16

    Verfahren wegen Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall

    Auch bei einer Haftung des Unfallgegners nur aus der Betriebsgefahr nach § 7 StVG hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Leasinggeber ein Verschulden des Fahrers seines Fahrzeugs nicht zurechnen lassen muss (BGH, NJW 1983, 1492; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.12.2013 - 1 U 74/13, r + s 2014, 577).

    Es spricht einiges dafür, dass in einer solchen Sachverhaltskonstellation schon die prozessuale Ermächtigung der Leasinggeberin wegen entgegenstehender schutzwürdiger Belange des Beklagten zumindest insoweit unwirksam ist, als sie den Leasingnehmer in die Lage versetzt, einen Quotenabzug unter Umgehung der Ausgleichsregelungen der § 426 BGB, § 17 StVG zu vermeiden (vgl. Lemnke, r + s 2014, 577 für Nichtigkeit der Ermächtigung wegen nach §§ 134, 138 BGB).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den

    Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse der Klägerin zu 1 als nach dem Leasingvertrag Berechtigte und Verpflichtete zur Schadensabwicklung, sind hier zu bejahen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2014, 577; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92; LG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 8 O 96/06, juris).

    Die "eigenen" Ansprüche der BMW-Bank wären damit grundsätzlich "ohne Quote" ungekürzt zuzusprechen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2014, 577).

  • OLG Nürnberg, 15.08.2017 - 13 U 45/16

    Kein Erfolg der Berufung wegen Entscheidungserheblichkeit

    Auch bei einer Haftung des Unfallgegners nur aus der Betriebsgefahr nach § 7 StVG hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Leasinggeber ein Verschulden des Fahrers seines Fahrzeugs nicht zurechnen lassen muss (BGH, NJW 1983, 1492; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.12.2013 - 1 U 74/13, r + s 2014, 577).

    unter Umgehung der Ausgleichsregelungen der § 426 BGB, 8 17 StVG zu vermeiden (vgl. Lemnke, r + s 2014, 577 für Nichtigkeit der Ermächtigung wegen nach 88 134, 138 BGB).

  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 854/18

    Regress der Kaskoversicherung bei Unfall eines Leasingfahrzeuges

    [...] Es spricht einiges dafür, dass in einer solchen Sachverhaltskonstellation schon die prozessuale Ermächtigung der Leasinggeberin wegen entgegenstehender schutzwürdiger Belange des Beklagten zumindest insoweit unwirksam ist, als sie den Leasingnehmer in die Lage versetzt, einen Quotenabzug unter Umgehung der Ausgleichsregelungen der § 426 BGB, § 17 StVG zu vermeiden (vgl. Lemke, r + s 2014, 577 für Nichtigkeit der Ermächtigung wegen nach §§ 134, 138 BGB).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2021 - 13 U 45/16

    Schadensersatzklage des Leasingnehmers nach Verkehrsunfall mit dem

    Auch bei einer Haftung des Unfallgegners nur aus der Betriebsgefahr nach § 7 StVG hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Leasinggeber ein Verschulden des Fahrers seines Fahrzeugs nicht zurechnen lassen muss (BGH, NJW 1983, 1492; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.12.2013 - 1 U 74/13, r + s 2014, 577).

    Es spricht einiges dafür, dass in einer solchen Sachverhaltskonstellation schon die prozessuale Ermächtigung der Leasinggeberin wegen entgegenstehender schutzwürdiger Belange des Beklagten zumindest insoweit unwirksam ist, als sie den Leasingnehmer in die Lage versetzt, einen Quotenabzug unter Umgehung der Ausgleichsregelungen der § 426 BGB, § 17 StVG zu vermeiden (vgl. Lemke, r + s 2014, 577 für Nichtigkeit der Ermächtigung wegen nach §§ 134, 138 BGB).

  • OLG München, 28.10.2016 - 10 U 2602/16

    Geltendmachung von unfallbedingten Fahrzeugschäden durch den Leasinggeber

  • LG Bayreuth, 01.06.2022 - 13 S 69/21

    Geltung der besonderen Sorgfaltspflichten auf Parkplätzen ohne eindeutigen

  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 8722/21

    Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers nach Verkehrsunfall

  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 25 O 35/20
  • LG München I, 09.10.2017 - 19 O 18193/16

    Verkehrsunfall - Keine Anspruchskürzung für nichthaltenden Leasinggeber wegen

  • LG Heilbronn, 16.03.2015 - 5 S 38/14

    Haftung für Verkehrsverstöße: Leasingnehmer & Fahrzeugführer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.03.2014 - 1 U 74/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31661
OLG Schleswig, 06.03.2014 - 1 U 74/13 (https://dejure.org/2014,31661)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2014 - 1 U 74/13 (https://dejure.org/2014,31661)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2014 - 1 U 74/13 (https://dejure.org/2014,31661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsunfall: Wann steht der Berufsgenossenschaft ein Erstattungsanspruch zu?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2014 - 1 U 74/13
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH NJW 1988, 1265 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2014 - 1 U 74/13
    Im letzteren Fall kann der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungspflichten ein solches Gewicht haben, daß der Schluß auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00, Rn.14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht