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   OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11   

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https://dejure.org/2013,1897
OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11 (https://dejure.org/2013,1897)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.01.2013 - 1 U 75/11 (https://dejure.org/2013,1897)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 1 U 75/11 (https://dejure.org/2013,1897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 33 Abs 2 GmbHG, § 3 ZPO
    GmbH-Recht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantwortung der Frage zum ausreichend freien Vermögen bei Erwerb eigener Geschäftsanteile; Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Geschäftsanteilsübertragungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 33 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Vermögenslage einer GmbH beim Ankauf eigener Geschäftsanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Eigener Anteil, Eigener Geschäftsanteil und Alleingesellschafter, Eigener Geschäftsanteil und Gewinnanspruch, Einlagenrückgewähr, Erwerb eigener Geschäftsanteile, Erwerb von Geschäftsanteilen, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Kapitalherabsetzung, Maßgeblicher ...

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Erwerb eigener Geschäftsanteile durch GmbH

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erwerb eigener Anteile durch GmbH bei Ratenzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 676 (Ls.)
  • NZG 2013, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1998 - II ZR 353/97

    Rechtsschutzinteresse für Feststellung einer Forderung zum Vermögensverzeichnis;

    Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11
    Da die gesamte Vorschrift des § 33 GmbHG der Kapitalaufbringung (Abs. 1) und der Kapitalerhaltung sowie dem Kapitalschutz (Abs. 2) dient (BGH, Urteil vom 29.06.1998 - II ZR 253/97, NJW 1998, 3121 [3122], Tz. 9 nach juris; Löwisch, a.a.O., Rn. 39; Lutter, a.a.O., Rn. 2; Sosnitza, a.a.O., Rn. 21), ist § 33 GmbHG zwingend (Haag, a.a.O., Rn. 2; Löwisch, a.a.O., Rn. 10; Sosnitza, a.a.O., Rn. 4).
  • BGH, 09.06.2004 - VIII ZB 124/03

    Streitwert für Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11
    Der Wert einer Klage - und damit auch der entsprechenden Berufung - auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels ist gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu bestimmen, und zwar unabhängig davon, ob die Herausgabeklage erst nach Erlass eines Urteils, durch das die Vollstreckung für unzulässig erklärt worden ist, oder gleichzeitig mit der Vollstreckungsabwehrklage erhoben wird (BGH, Beschluss vom 09.06.2004 - VIII ZB 124/03, MDR 2004, 1253, Tz. 5 nach juris).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146; Herget in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage", jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 23 U 30/07

    Streitwert einer gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde über

    Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Vollstreckung aus einem Zahlungstitel in Form einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2008 - 23 U 30/07, JurBüro 2008, 315 [316]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 6 E 68/08

    Bemessung des Streitwerts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Vollstreckung aus einem Zahlungstitel in Form einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2008 - 23 U 30/07, JurBüro 2008, 315 [316]).
  • BFH, 20.01.2015 - II R 8/13

    Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

    Ein Verstoß dagegen führt gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Nichtigkeit sowohl des schuldrechtlichen Vertrags als auch der Anteilsübertragung (Teilurteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 30. Januar 2013  1 U 75/11, Deutsches Steuerrecht 2013, 1554, m.w.N.; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 33 Rz 6).
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