Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 796/01 - 181 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestattung als Geschäftsführung ohne Auftrag bei Unkenntnis der tatsächlichen Erblage; Angemessenheit der Kosten einer standesgemäßen Beerdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.10.2001 - 14 O 117/01
- OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 796/01 - 181
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 06.07.1993 - 27 U 63/93
Umfang eines Anspruchs auf Ersatz der Kosten für die Beerdigung des verunglückten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 13.07.1993 - 25 U 2026/93
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Wildwasserrutschbahn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 23.03.1994 - 15 U 282/92
Umfang der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91
Letzter Wille zur Totenfürsorge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
Umfang der von den Erben zu tragenden Beerdigungskosten
Auch die Begrenzung von Grabsteinkosten auf 3.000 Euro durch das Landgericht entspricht der Lebensstellung des Erblassers und genügt für eine würdige Bestattung, zumal wegen der Freiheit des Totenfürsorgeberechtigten, die Ausgaben nach seiner Sicht zu gewichten, auf die Gesamtkosten abzustellen ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228).Obwohl § 1968 BGB nicht als Anspruchsgrundlage formuliert ist, gewährt sie anerkanntermaßen demjenigen, der die Beerdigungskosten zunächst als Totenfürsorgeberechtigter getragen hat, einen Ersatzanspruch gegen den Erben (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ;… Edenhofer in Palandt, BGB , 68. Aufl., 2009, § 1968 Rdn. 1).
Die Kläger sind als Erben jedoch nur verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Kosten zu tragen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 155 ).
Der Erbe muss also über das unbedingt Notwendige hinaus die Kosten für alles das auf sich nehmen, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebrauchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228).
- OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12 Dafür zu sorgen, lag in ihrem Ermessensspielraum (vgl. dazu OLGR Saarbrücken 2002, 228) als Erbin.