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   OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18   

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https://dejure.org/2019,47328
OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18 (https://dejure.org/2019,47328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2019 - 1 U 84/18 (https://dejure.org/2019,47328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 (https://dejure.org/2019,47328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Verkehrsunfallgeschädigten gegenüber dem Gutachter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim

    Dies dürfte als genereller Grundsatz allerdings zu weitgehend sein, da auch in diesen Fällen dem Geschädigten durch das Unfallereignis ein Schaden in tatsächlicher Hinsicht durchaus eingetreten ist, wenn auch die Bestimmung seines Umfangs gescheitert ist (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2015 - 22 U 150/14, juris Rn. 15, NZV 2016, 436; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, juris Rn. 43, NZV 2006, 261; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2019 - 4 U 56/18, juris Rn. 35, VersR 2019, 561).

    Die Kosten des vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens sind aber dann nicht zu ersetzen, wenn dieses aus vom Geschädigten zu verantwortenden Gründen nicht verwertbar ist, etwa wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden dem Sachverständigen nicht mitgeteilt hat, so dass letzterer diese im Gutachten auch nicht berücksichtigen konnte (siehe KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 46, MDR 2015, 1128; OLG Celle, Urteil vom 11.11.2020 - 14 U 119/19, juris Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2018 - 1 U 181/07, juris Rn. 35, DAR 2008, 344; Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2019 - 4 U 56/18, juris Rn. 35, VersR 2019, 561; siehe auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 04.09.2006 - 3 U 34/06, juris Rn. 5).

    Dies gilt wiederum dann nicht, wenn es keiner solchen Mitteilung bedurfte, etwa weil es sich um offensichtliche Schäden handelte (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 18) oder wenn die Schäden dem Sachverständigen bereits aus früherer Tätigkeit bekannt waren (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 19).

    Dies ist allerdings wie zu den Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens als zu weitgehend anzusehen, da es in diesen Fällen nur an der Bestimmbarkeit des Sachschadens fehlt, nicht an dessen Entstehung an sich (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 22): Das Anfallen der allgemeinen Unkostenpauschale bleibt also unberührt, auch wenn im Hinblick auf das Vorliegen von nicht abzugrenzenden Vorschäden die Bestimmung des Umfangs eines Schadensersatzanspruchs nicht möglich war.

  • OLG Dresden, 29.04.2022 - 1 U 2506/20
    Diese Obliegenheit betrifft zudem nicht nur unreparierte, sondern auch reparierte Vorschäden, weil diese regelmäßig für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes von Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2019, Az.: 1 U 84/18, juris, Rn. 17 f. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21

    1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab,

    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
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