Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47328
OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18 (https://dejure.org/2019,47328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2019 - 1 U 84/18 (https://dejure.org/2019,47328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 (https://dejure.org/2019,47328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,47328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Verkehrsunfallgeschädigten gegenüber dem Gutachter

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
    Letzteres kommt insbesondere in Betracht, wenn der Geschädigte einen erkennbar ungeeigneten Sachverständigen mit der Begutachtung betraut (Auswahlverschulden; vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004 - 12 U 96/03, juris Rdn. 5) oder wenn der Geschädigte gegenüber dem von ihm beauftragten Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt und dieser deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 - 14 U 64/16, juris Rdn 9; Senat, a.a.O. juris Rdn. 18; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris-PK Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB Rdn. 224 m.w.Nw.).

    Diese Obliegenheit betrifft zudem grundsätzlich nicht nur unreparierte, sondern auch reparierte Vorschäden (KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004 - 12 U 96/03, juris Rdn. 5), weil diese regelmäßig für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes von Bedeutung sind.

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
    Die durch die Begutachtung verursachten Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, ebenso zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11, juris Rdn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
    Die in ständiger Rechtsprechung bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden zuerkannte Kostenpauschale in Höhe von 25, 00 EUR (so jedenfalls die vom Senat zuerkannte Höhe, vgl. nur, Urteil vom 19.06.2018 - I-1 U 164/17, juris Rn. 29; Urteil vom 13.10.2015 - I-1 U 179/14, juris Rn. 24) verfolgt den Zweck, dem Geschädigten die bei der Abwicklung des Hauptschadens regelmäßig entstehenden Nebenkosten zu ersetzen (vgl. BHHJ/Jahnke, 25. Aufl. 2018, BGB § 249 Rn. 249-269).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
    Erweist sich das Gutachten nachträglich als ungeeignet, beeinträchtigt dies den Erstattungsanspruch des Geschädigten nur, wenn er die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat (Senat, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rdn. 18; stdge. Rspr.).
  • OLG Celle, 13.07.2016 - 14 U 64/16

    Haftung des Schädigers für ein objektiv unbrauchbares Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
    Letzteres kommt insbesondere in Betracht, wenn der Geschädigte einen erkennbar ungeeigneten Sachverständigen mit der Begutachtung betraut (Auswahlverschulden; vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004 - 12 U 96/03, juris Rdn. 5) oder wenn der Geschädigte gegenüber dem von ihm beauftragten Privatsachverständigen erhebliche Vorschäden verschweigt und dieser deshalb zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangt (OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 - 14 U 64/16, juris Rdn 9; Senat, a.a.O. juris Rdn. 18; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris-PK Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB Rdn. 224 m.w.Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2018 - 1 U 164/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eigentums an einem unfallgeschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18
    Die in ständiger Rechtsprechung bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden zuerkannte Kostenpauschale in Höhe von 25, 00 EUR (so jedenfalls die vom Senat zuerkannte Höhe, vgl. nur, Urteil vom 19.06.2018 - I-1 U 164/17, juris Rn. 29; Urteil vom 13.10.2015 - I-1 U 179/14, juris Rn. 24) verfolgt den Zweck, dem Geschädigten die bei der Abwicklung des Hauptschadens regelmäßig entstehenden Nebenkosten zu ersetzen (vgl. BHHJ/Jahnke, 25. Aufl. 2018, BGB § 249 Rn. 249-269).
  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Dies dürfte als genereller Grundsatz allerdings zu weitgehend sein, da auch in diesen Fällen dem Geschädigten durch das Unfallereignis ein Schaden in tatsächlicher Hinsicht durchaus eingetreten ist, wenn auch die Bestimmung seines Umfangs gescheitert ist (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2015 - 22 U 150/14, juris Rn. 15, NZV 2016, 436; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, juris Rn. 43, NZV 2006, 261; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2019 - 4 U 56/18, juris Rn. 35, VersR 2019, 561).

    Die Kosten des vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens sind aber dann nicht zu ersetzen, wenn dieses aus vom Geschädigten zu verantwortenden Gründen nicht verwertbar ist, etwa wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden dem Sachverständigen nicht mitgeteilt hat, so dass letzterer diese im Gutachten auch nicht berücksichtigen konnte (siehe KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 46, MDR 2015, 1128; OLG Celle, Urteil vom 11.11.2020 - 14 U 119/19, juris Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2018 - 1 U 181/07, juris Rn. 35, DAR 2008, 344; Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2019 - 4 U 56/18, juris Rn. 35, VersR 2019, 561; siehe auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 04.09.2006 - 3 U 34/06, juris Rn. 5).

    Dies gilt wiederum dann nicht, wenn es keiner solchen Mitteilung bedurfte, etwa weil es sich um offensichtliche Schäden handelte (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 18) oder wenn die Schäden dem Sachverständigen bereits aus früherer Tätigkeit bekannt waren (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 19).

    Dies ist allerdings wie zu den Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens als zu weitgehend anzusehen, da es in diesen Fällen nur an der Bestimmbarkeit des Sachschadens fehlt, nicht an dessen Entstehung an sich (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 22): Das Anfallen der allgemeinen Unkostenpauschale bleibt also unberührt, auch wenn im Hinblick auf das Vorliegen von nicht abzugrenzenden Vorschäden die Bestimmung des Umfangs eines Schadensersatzanspruchs nicht möglich war.

  • OLG Dresden, 29.04.2022 - 1 U 2506/20
    Diese Obliegenheit betrifft zudem nicht nur unreparierte, sondern auch reparierte Vorschäden, weil diese regelmäßig für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes von Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2019, Az.: 1 U 84/18, juris, Rn. 17 f. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21

    1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab,

    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht