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   OLG Naumburg, 20.08.2009 - 1 U 86/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5286
OLG Naumburg, 20.08.2009 - 1 U 86/08 (https://dejure.org/2009,5286)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.08.2009 - 1 U 86/08 (https://dejure.org/2009,5286)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. August 2009 - 1 U 86/08 (https://dejure.org/2009,5286)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Arztes vor einer Injektion im Hals-Schulter-Bereich; Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Blutvergiftung aufgrund unterbliebener Desinfektion vor einer Injektion

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Injektion Hygiene

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Desinfektion bei einer Injektion

  • Judicialis
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 611; BGB § 823
    Unterlassen einer Desinfektion vor Injektionen ist ein grober Behandlungsfehler

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arzthaftung wegen versäumter Desinfektion vor Setzen einer Injektion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten des Arztes vor einer Injektion im Hals-Schulter-Bereich; Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Blutvergiftung aufgrund unterbliebener Desinfektion vor einer Injektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Desinfektion - hohes Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein (BGH VersR 2010, 216 Rn.16 m.w.N.).
  • SG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - S 46 KR 524/20
    Dieses Fehlen kann vielfältige Ursachen haben, von denen die bedeutsamste schon der erhebliche Aufwand zur Erstellung jeder einzelnen Leitlinie ist (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 2009 - 1 U 86/08 -, Rn. 37, juris).
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