Weitere Entscheidungen unten: OLG Bamberg, 30.04.2015 | OLG Saarbrücken, 06.07.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - I-1 U 87/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6615
OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - I-1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,6615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2015 - I-1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,6615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2015 - I-1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,6615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Fahrzeugführers wegen Verletzung des Pannenhelfers durch Sturz

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 18; StVG § 8 Nr. 2; SGB VII § 2; SGB VII § 104; BGB § 670; BGB § 689; BGB § 823; VVG § 115
    Ausschluss der Halterhaftung bei Sturz auf schneeglatter Fahrbahn bei Anschieben eines Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung bei Sturz des Pannenhelfers beim Anschieben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wagen bleibt im Schnee stecken - Hilfsbereiter Autofahrer schiebt ihn an und stürzt auf der glatten Straße: kein Schadenersatz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sturz beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs unterfällt dem Ausschlussgrund des § 8 Nr. 2 StVG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung bei Verletzung des Pannenhelfers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auto-Anschieben durch freundliche Helfer: Unfälle und Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch des Helfers aufgrund Sturzes beim heimlichen Anschieben eines im Schnee steckengebliebenen Autos - Keine Haftung des Fahrzeughalters sowie Fahrers des Autos

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sturz beim Anschieben eines Kfz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 508
  • NZV 2015, 383
  • VersR 2015, 1577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Liegt einer Hilfeleistung auch ein eigenes Interesse zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie allein der Förderung der eigenen Belange gedient hat (BGH, Urteil vom 28.10.1986 - VI ZR 181/85, Rn. 11 zitiert nach juris).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Erfasst sind Personen, die durch die unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zum Betrieb des Kraftfahrzeugs den von ihm ausgehenden besonderen Gefahren stärker ausgesetzt sind als die Allgemeinheit, auch wenn sie nur aus Gefälligkeit beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig geworden sind (BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09, NZV 2010, 609).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 12/09

    Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert für ein Unternehmen als Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    § 2 Abs. 2 SGB VII setzt eine Tätigkeit voraus, die nicht nur objektiv einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen nützlich ist, sondern der Handelnde muss auch subjektiv ein Geschäft eines anderen besorgen, d.h. fremdnützig tätig sein wollen (Senat, Urteil vom 17.11.2009 - I-1 U 12/09 m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.02.1999 - 1 U 425/98

    Anspruch der Eltern auf Geldrente wegen des für ihren Sohn tödlich verlaufenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Das Thüringer Oberlandesgericht hat im Übrigen den umgekehrten Fall, nämlich dass sich ein Helfer während des Betriebes eines Fahrzeuges vor dieses stellt und versucht, es mit den Händen aufzuhalten, als Tätigkeit im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG angesehen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 04.02.1999 - 1 U 425/98).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Tatbestand des § 8 Nr. 2 StVG als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist - wobei übersteigerte Anforderungen an die Intensität der Mitwirkung beim Betrieb nicht zu stellen sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2008 - 15 U 110/08) - ist der Senat daher der Ansicht, dass die von dem Landgericht vertretene Auffassung zutreffend ist und das Anschieben eines liegen gebliebenen Fahrzeugs dem Gesetz unterfällt (in diesem Sinne auch Greger in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Auflage 2014, § 19 Rn. 11).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Voraussetzung für eine deliktische Haftung ist in solchen Fällen aber stets, dass der in Anspruch Genommene den Geschädigten in vorwerfbarer Weise zu der selbstgefährdenden Reaktion herausgefordert hat (BGH, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 43/11, BGHZ 192, 261-269, Rn. 8).
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 618/89

    Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Der Befund wird durch das Urteil des OLG München vom 25.01.1990 (24 U 618/89, NZV 1990, 393) nicht infrage gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10

    Ansprüche unter anlässlich einer Notbremsung gestürzten Fahrgästen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Zwar kann im Straßenverkehr ein sich einsetzender Pannenhelfer als "Wie Beschäftigter" des hilfebedürftigen Dritten Versicherter aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII sein (Senat, Urteil vom 30.11.2010 - I-1 U 31/10).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Zwar kann jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, diesem anderen dann, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGH, Urteil vom 12.03.1996 - VI ZR 12/95, BGHZ 132, 164-175, Rn. 8).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Insbesondere kann es genügen, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2015 - 5 U 46/15

    Haftung des Fahrers eines angeschobenen Pkw für Schäden anschiebender Personen

    Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn die Tätigkeit in erster Linie im Interesse des Unterstützenden liegt (vgl. BGH, a. a. O., S. 1644 mit Blick auf § 539 RVO a. F.; OLG Jena, a. a. O., S. 468; OLG München, r+s 2015, S. 256 f.).
  • LG Aachen, 12.09.2019 - 12 O 153/19

    Geschäftsführung bei Gewässerunterhaltung

    Bei körperlichem Einsatz zur Rettung gefährdeter Personen oder Sachen ist im Einzelfall eine Abwägung zwischen der Höhe des eingegangenen Risikos und der Größe des drohenden Verlustes erforderlich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - I-1 U 87/14).
  • LG Münster, 31.07.2019 - 4 O 534/16

    Zur Haftung für Verletzung durch Pferdetritt und zum Mitverschulden des

    Fehlt es an einer Dauerbeziehung, wie es bei gelegentlichen Hilfeleistungen an dem Betriebe unbeteiligter Personen der Fall ist, so kann eine den Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG herbeiführende Tätigkeit nach Sinn und Zweck des Gesetzes nur angenommen werden, wenn sie in einer so nahen und unmittelbaren Beziehung zu den Triebkräften des Kfz steht, dass der Tätige nach der Art seiner Tätigkeit den besonderen Gefahren des Kfz-Betriebs mehr ausgesetzt ist als die Allgemeinheit (BGH, Urteil vom 5.10.2010 - VI ZR 286/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - I-1 U 87/14; MüKoStVR/Engel, 1. Aufl. 2017, StVG § 8 Rn. 9 f.; BHHJ/Heß, 25. Aufl. 2018, StVG § 8 Rn. 7 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13454
OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,13454)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,13454)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,13454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 1
    Begriff des Überschwemmungs- und Rückstauschadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Begriff der Überflutung des Versicherungsortes und Rückstau

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Kiel, 24.04.2008 - 10 S 40/07
    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Eine Anreicherung des Erdbodens mit Niederschlagsund Grundwasser bis zur Sättigungsgrenze genügt demgegenüber nicht (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 24.04.2008 - 10 S 40/07 - juris Tz. 2; ferner OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2005 - 20 U 103/05 -juris Tz. 4).
  • OLG Hamburg, 14.04.2014 - 9 U 201/13

    Elementarschadenversicherung: Rückstauschaden bei Gebäudeeintritt von

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Ein bedingungsgemäßer Rückstauschaden liegt nur dann vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.03.2014 - 9 U 201/13 - juris Tz. 3; Beschluss vom 14.04.2014 - 9 U 201/13 - juris Tz. 22; ferner OLG Nürnberg a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 18.06.2007 - 8 U 2837/06
    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Für die - oftmals synonym verwandten - Begriffe "Überschwemmung" und "Überflutung" ist nach der Rechtsprechung ein Hinaustreten des Wassers über die Erdoberfläche kennzeichnend, so dass das Wasser nicht mehr "erdgebunden" ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001 - 19 U 19/01 - juris Tz. 11; OLG Nürnberg, Urt. v. 18.06.2007 - 8 U 2837/06 = r+s 2007, 329, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Für die - oftmals synonym verwandten - Begriffe "Überschwemmung" und "Überflutung" ist nach der Rechtsprechung ein Hinaustreten des Wassers über die Erdoberfläche kennzeichnend, so dass das Wasser nicht mehr "erdgebunden" ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001 - 19 U 19/01 - juris Tz. 11; OLG Nürnberg, Urt. v. 18.06.2007 - 8 U 2837/06 = r+s 2007, 329, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Denn in die Abwägung mit einzubeziehen ist das Interesse der Beklagten als Versicherer und der Versichertengemeinschaft, dass ein möglichst fest umrissener Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken auf der Grundlage einer angemessenen und zuverlässigen Tarifkalkulation geboten wird (vgl. - freilich in anderem Zusammenhang - OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2007 - 19 U 57/07 - juris Tz. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.11.2006 - 8 O 6517/05
    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Ein solcher ist typischerweise gegeben, wenn sich Wasser in der Kanalisation rückstaut (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 04.03.2004 - 7 U 183/03 - juris Tz. 29; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 15.11.2006 - 8 O 6517/05 = r+s 2007, 327, 329).
  • OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05

    Begriff der Überschwemmung L

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Eine Anreicherung des Erdbodens mit Niederschlagsund Grundwasser bis zur Sättigungsgrenze genügt demgegenüber nicht (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 24.04.2008 - 10 S 40/07 - juris Tz. 2; ferner OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2005 - 20 U 103/05 -juris Tz. 4).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 7 U 183/03

    Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken: Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Ein solcher ist typischerweise gegeben, wenn sich Wasser in der Kanalisation rückstaut (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 04.03.2004 - 7 U 183/03 - juris Tz. 29; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 15.11.2006 - 8 O 6517/05 = r+s 2007, 327, 329).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
    Für das Verständnis einer Regelung in Versicherungsbedingungen ist auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abzustellen, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (BGH, Urt. v. 20.04.2005 - IV ZR 252/03 -juris Tz. 21).
  • OLG Hamm, 26.04.2017 - 20 U 23/17

    Versicherungsfall "Rückstau" nur bei austretendem Wasser

    Diese Art des Schadenseintritts ist vom Wortlaut der Klausel nicht gedeckt, da es gerade auf eine bestimmungswidrigen Austritt und nicht auf einen bestimmungswidrigen Nichteintritt ankommt (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015, 1 U 87/14, juris, Rn. 46, VersR 2016, 1247 bei sinngemäßer Bedingung; OLG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2014, 9 U 201/13, juris, Rn. 22, VersR 2014, 1454 und Beschl. v. 17.03.2014, 9 U 201/13, juris, Rn. 3 f., VersR 2014, 1454 bei leicht abweichender Bedingung; nur scheinbar anders LG Dortmund, Urt. v. 17.12.2015, 2 O 263/14, juris, Rn. 22 f., RuS 2017, 78, das aber zuvor gerade - abweichend vom vorliegenden Fall - festgestellt hatte, dass "Wasser aus dem Regenfallrohr gedrückt worden sei" [Rn. 21], bezüglich dieser Feststellungen mit kritischer Anm. Günther, jurisPR-VersR 9/2016 unter C.II; siehe auch Jula, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 5 VHB Rn. 18, 20) .
  • OLG München, 13.07.2017 - 14 U 3092/15

    Versicherungsbedingungen, Einholung eines Sachverständigengutachtens,

    1) Zwar lassen sich im Streitfall die Drainageleitungen durchaus als gebäudeeigene Ableitungsrohre einordnen, da sie unstreitig die Lichtschächte entwässern und die Lichtschächte bei dieser Bauweise zwingend einen Entwässerungsanschluss haben müssen (anders wohl der OLG Bamberg, VersR 2016, 1247, zit. nach juris zugrunde liegende Sachverhalt).

    Denn dafür ist nicht ausreichend, dass ein Drainagesystem überlastet ist und es infolgedessen zu einem bestimmungswidrigen Nichteintritt von Wasser kommt, also das Drainagesystem schlicht nicht in der Lage ist, das sich ansammelnde Wasser abzuleiten (s. dazu näher OLG Bamberg, VersR 2016, 1247, zit. nach juris Rn. 46).

  • LG Münster, 22.08.2017 - 115 O 212/15

    Elementarschadenversicherung - Voraussetzungen einer Überschwemmung

    Die Überlastung des Drainagesystems infolge Starkregens stellt keinen bedingungsgemäßen Überschwemmungsschaden dar (OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 - 1 U 87/14).

    Kennzeichnend ist nach der Rechtsprechung ein Hinaustreten des Wassers über die Erdoberfläche, sodass das Wasser nicht mehr "erdgebunden" ist (OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001 - 19 U 19/01 - juris; OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 - 1 U 87/14, BeckRS 2015, 113383 jew. m. w. N.).

    Eine Anreicherung des Erdbodens mit Niederschlags- und Grundwasser bis zur Sättigungsgrenze genügt demgegenüber nicht (LG Kiel, Beschl. v. 24.04.2008 - 10 S 40/07, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2005 - 20 U 103/05, juris; OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 - 1 U 87/14, BeckRS 2015, 113383).

    Die Überlastung des Drainagesystems und die damit bedingte Anreicherung des Erdreichs mit Schichtenwasser, das dann durch die Wände in den Keller eindringt, stellt aber gerade keine Überflutung von Grund und Boden über die Sättigungsgrenze hinaus dar (OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 - 1 U 87/14).

    Die Art der Abdichtung des versicherten Gebäudes, insbesondere auch die Leistungsfähigkeit eines Drainagesystems, ist demgegenüber ein Umstand, auf den der Versicherungsnehmer im Allgemeinen effektiv Einfluss nehmen kann (OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 - 1 U 87/14, BeckRS 2015, 113383).

  • KG, 18.05.2018 - 6 U 162/17

    Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenzusatzversicherung: Vorliegen eines

    Eine solche Art des Schadenseintritts ist vom Wortlaut der Klausel nicht gedeckt, da es gerade auf einen bestimmungswidrigen Austritt und nicht auf einen bestimmungswidrigen Nichteintritt ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.4.2017 - 20 U 23/17, VersR 2017, 1200-1202, Rn. 16 ff. zitiert nach Juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Bamberg, Urteil vom 30.4.2015 - 1 U 87/14, VersR 2016, 1247-1248, Rn. 44 bis 46; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 17.3.2014 und 14.4.2014 - 9 U 201/13; nur scheinbar anders das von der Klägerin zitierte Urteil des LG Dortmund vom 17.12.2015 - 2 O 263/14, RuS 2017, 78 f., das - abweichend vom vorliegenden Fall auf der Grundlage der dortigen klägerischen Angaben (Rn. 21) - festgestellt hatte, dass sich das Wasser von der Grundleitung bis in das Regenfallrohr angestaut hat und sodann über die Dachrinne ausgetreten ist, wobei es die Dachrinne als eine mit einem gebäudeeigenen Ableitungsrohr verbundene Einrichtung angesehen hat (Rn. 24), über die das Wasser sodann - mittelbar, was es als ausreichend angesehen hat - in das Gebäude eingedrungen ist (Rn. 28)).
  • OLG Dresden, 21.11.2017 - 4 U 1178/17

    Eintrittspflicht der Hausratversicherung bei Schäden aufgrund Schimmelbildung

    Im Übrigen handelt sich bei einer Überschwemmung nach einem allgemeinen Begriffsverständnis um einen zeitlich begrenzten Sachverhalt (OLG Bamberg, Urteil vom 30.04.2015, 1 U 87/14, juris Ls. 3).
  • OLG München, 24.04.2017 - 25 U 843/17

    Schadensersatz wegen Zusammenbruchs der Stützmauer

    Eine Überflutung eines Grundstücks setzt nach allgemeinem Verständnis voraus, dass sich erhebliche Mengen Wasser auf der Grundstücksoberfläche angesammelt haben; eine nur punktuelle Wasseransammlung beispielsweise in Lichtschächten, einem Kellerniedergang oder Ähnlichem oder auch in Pfützen genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 20.4.2005 - Az. IV ZR 252/03, NZM 2005, 798; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - Az. 12 U 92/11; OLG Bamberg, Urteil vom 30.04.2015 - Az. 1 U 87/14; LG Kiel, Beschluss vom 24.04.2008, Az. 10 S 40/07).

    Damit genügt es für die Annahme einer Überschwemmung nicht, wenn nur der Erdboden bis zur Sättigungsgrenze mit Wasser angereichert ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2005 - Az. 20 U 103/05; OLG Bamberg, Urteil vom 30.04.2015 -Az. 1 U 87/14) Bei einem Hanggrundstück liegt nur dann eine Überschwemmung vor, wenn erhebliche Wassermengen sturzbachartig über das Grundstück fließen (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2006 - Az. IV ZR 154/05 zu § 12 AKB).

  • OLG München, 07.11.2017 - 25 U 1125/17

    Deckungsumfang einer Gebäudeversicherung; Begriff der "Überschwemmung" in der

    Die Art der Abdichtung des versicherten Gebäudes, insbesondere auch die Leistungsfähigkeit eines Drainagesystems, ist demgegenüber ein Umstand, auf den der Versicherungsnehmer im Allgemeinen effektiv Einfluss nehmen kann." (Urteil vom 30.04.2015 - 1 U 87/14, VersR 2016, 1247; Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen durch BGH, 01.06.2016-IV ZR 294/15).
  • KG, 03.09.2021 - 6 U 70/21

    Elementarschadenversicherung in der Hausrat- und Gebäudeversicherung;

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn das Erdreich bis zur Sättigungsgrenze Wasser aufnimmt, ohne dass dieses über der Erdoberfläche steht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 3.8. 2005 - 20 U 103/05 - juris, Rn. 4; OLG Bamberg, Urt. v. 30.4.2015 - 1 U 87/14 - juris, Rn. 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 5.7.2001 - 19 U 19/01 - juris, Rn. 11).
  • LG Münster, 15.05.2018 - 115 O 257/16

    Ansprüche gegenüber Gebäudeversicherung wegen Überschwemmungsschaden

    Die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung (z.B. OLG Bamberg, Urteil vom 30.04.2015 - 1 U 87/14) trägt die Auffassung des Beklagten nicht, denn in den dortigen Fällen hatte sich das Wasser gerade nicht auf der das Gebäude umgebenden Geländefläche angesammelt, sondern es ging um die Frage, ob eine Wasseransammlung auf Gebäudeteilen wie im Keller, ein Versicherungsfall der Elementarschadensversicherung ist.
  • LG München I, 16.07.2020 - 26 O 14155/19

    Versicherungsfall "Überschwemmung" in der Elementarschadenversicherung

    In diesem Sinne hat auch das OLG Bamberg in seiner von der Beklagten selbst zitierten Entscheidung vom 30.04.2015 (Az. 1 U 87/14 - Rz. 38) als maßgeblich für die Annahme einer "Überschwemmung" angesehen, "dass sich erhebliche Wassermengen auf dem das versicherte Gebäude umgebenden Gelände befinden, die auf das Gebäude einwirken.", im konkreten Fall dann allerdings eine Überschwemmung deshalb verneint, weil das Wasser aus einem Drainagesystem ausgetreten war.
  • LG Frankfurt/Main, 05.07.2019 - 8 O 18/17

    Kein Rückstauschaden durch auf dem Dach wegen verstopfter Dachentwässerung

  • LG Freiburg, 24.02.2017 - 14 O 275/16

    Wohngebäudeversicherung - Überschwemmung des versicherten Grundstücks

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23514
OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2016,23514)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2016 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2016,23514)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2016,23514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 280 Abs 1 BGB, § 630a BGB, § 630c Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Pflicht zur Ergänzung der therapeutischen Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die therapeutische Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage zum Nachteil des Patienten

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die therapeutische Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage zum Nachteil des Patienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08

    Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Eine nicht hinreichende therapeutische Aufklärung kann einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 9).

    Eine Beweislastumkehr ist hier, wie in anderen Fällen auch, nur im Falle eines groben Behandlungsfehlers angezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 15).

    (1.) Dem Patienten kann die Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen oder Empfehlungen mit Rücksicht auf den Wissens- und Informationsvorsprung des Arztes gegenüber dem medizinischen Laien generell nur dann als Obliegenheitsverletzung oder Mitverschulden angelastet werden, wenn er diese Anweisungen oder Empfehlungen auch verstanden hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 14).

    (2.) Da nach dem zuvor Ausgeführten kein Behandlungsfehler vorliegt, stellt sich die Frage einer Beweislastumkehr im Falle eines groben Behandlungsfehlers nicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 9).

  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Die Weigerung des Patienten, eine Untersuchung vornehmen zu lassen, die zur Abklärung einer Verdachtsdiagnose erforderlich ist, ist rechtlich nur dann beachtlich, wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Untersuchung hingewiesen hat und ihm eindringlich vor Augen geführt hat, welche Folgen mit dem Unterbleiben der Untersuchung verbunden sein können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1997 - VI ZR 94/96 -, juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 -, juris Rn. 26).

    Dass der Patient sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung "aufklärungsrichtig" verhalten, vorliegend somit die weitere Diagnostik hätte vornehmen lassen, ist grundsätzlich zu vermuten (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 -, juris Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 03.03.1995 - 24 U 311/93

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei unterlassener Kenntnisnahme eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Die Frage, ob eine Diagnose als sicher einzustufen ist oder ob diesbezüglich nur ein Verdacht und wenn ja, in welchem Grade, besteht, ist für die Entscheidung des Patienten in die Einwilligung zu weiterem ärztlichem Vorgehen von wesentlicher Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 3. März 1995 - 24 U 311/93 -, juris Rn. 5, zur Frage der Einwilligung in eine Operation).

    (1.) Der Arzt hat durch eine geeignete Büroorganisation sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit hinzugezogenen Ärzten nicht beeinträchtigt wird, etwa Befunde verloren gehen oder verspätet übermittelt werden (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, B Rn. 138; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 3. März 1995 - 24 U 311/93 -, juris Rn. 19 bezüglich einer "strikten Fristenkontrolle" hinsichtlich des Rücklaufs histologischer Befunde).

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14

    Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    In diesen Fällen liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens regelmäßig nicht in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14 -, juris Rn. 18, NJW 2016, S. 563, 564).

    Nur hierdurch kann dem Patienten das Risiko bewusst gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14 - juris Rn. 17 f., NJW 2016, S. 563).

  • OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07

    Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    therapeutische Schlussfolgerungen abzuleiten (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Januar 2008 - 1 U 77/07 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Keinesfalls darf ein Arzt sich damit beruhigen, dass der Patient offenbar eine weitere Behandlung nicht wünscht, wenn für ihn erkennbar dem Patienten schwere Gesundheitsgefahren drohen und er ihn nicht entsprechend informiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88 -, BGHZ 107, 222-228, juris Rn. 18).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Auf eine unterlassene Mitwirkung des Patienten, der sich nicht mehr in der Praxis meldet, kann sich der Arzt bei einer medizinisch gebotenen Behandlung dann nicht berufen, wenn er Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2013 - VI ZR 110/13 -, juris, Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 7 U 36/05

    Arzthaftung: Reichweite der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Obgleich dies nunmehr in § 630h Abs. 3 BGB kodifiziert ist, steht es der Behandlungsseite trotz unterbliebener Dokumentation durchaus offen, den Nachweis der Durchführung der Maßnahme im Sinne eines Gegenbeweises, § 292 ZPO zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1998 - VI ZR 268/97 -, Rn. 9, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2006 - 7 U 36/05 -, Rn. 12, juris).
  • OLG München, 14.07.1994 - 24 U 571/92

    Haftungsrecht; Arzthaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Der Arzt muss vielmehr den Patienten mit aller Eindringlichkeit auf die Notwendigkeit der Behandlung hinweisen sowie alles nach der konkreten Sachlage Gebotene unternehmen, damit der Patient seine Weigerung aufgibt, und die gebotenen medizinischen Maßnahmen veranlasst werden können (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Juli 1994 - 24 U 571/92 -, NJW-RR 1995, S. 85, 86).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Obgleich dies nunmehr in § 630h Abs. 3 BGB kodifiziert ist, steht es der Behandlungsseite trotz unterbliebener Dokumentation durchaus offen, den Nachweis der Durchführung der Maßnahme im Sinne eines Gegenbeweises, § 292 ZPO zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1998 - VI ZR 268/97 -, Rn. 9, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2006 - 7 U 36/05 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BGH, 24.06.1997 - VI ZR 94/96

    Beachtlichkeit der Weigerung eines Patienten zur Vornahme diagnostischer

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Eine mangelnde Mitwirkung des Patienten bei einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler dann nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist (BGH, NJW 2014, 74 ff., Tz. 15, juris; BGH, NJW 2009, 2820 ff., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 52 ff.; vgl. auch: Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., M3 f.) .
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19

    Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes;

    Der Klägerin war auch hinreichend die Bedeutung und Schwere eines möglichen pathologischen Befundes und damit die Bedeutung der histologischen Untersuchung bekannt (vgl. auch: BGH, VersR 1989, 702; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris tz. 50).

    Es mag zwar sein, dass in diesem Fall - anders, als wenn die Überweisung ausschließlich zu einer konkret benannten Diagnosemaßnahme vorgenommen wird (BGH, NJW 1994, 797 f., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 - 8 U 1/08, juris Tz. 32; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., B 124 ff.) - die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen wird (OLG Jena, GesR 2014, 348 ff., juris Tz. 49; Geß/Greiner, a.a.O., B 132 ff. bei Übernahme der Behandlung).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht