Rechtsprechung
OLG München, 03.11.2011 - 1 U 879/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Zulässige Höhe von Unebenheiten auf Fußgängerwegen
- rabüro.de
Zur zulässigen Höhe von Unebenheiten auf Fußgängerwegen
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde - Zulässige Höhe von Unebenheiten auf Fußgängerwegen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unebenheiten auf Fußgängerwegen und die Verkehrssicherungspflicht
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 23.12.1997 - 9 U 120/97
Auszug aus OLG München, 03.11.2011 - 1 U 879/11
Im Allgemeinen wird ein Höhenunterschied auf Gehwegen von 2 cm noch nicht zu den Gefahren gezählt, mit denen ein Fußgänger nicht zu rechnen braucht (vergleiche nur OLG Celle MDR 1998, 1031).Der Bundesgerichtshof hat jedoch ausgesprochen, dass ein für sich allein unerheblicher Höhenunterschied durch das Zusammenwirken mit anderen Umständen von Bedeutung werden kann und damit eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auslösen kann (vergleiche BGH MDR 1967, 387).
- AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf …
Nach den durch die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte entwickelten Grundsätzen muss ein Fußgänger grundsätzlich mit kleinen Unebenheiten auch auf Fußgängerwegen rechnen (vgl. OLG München, Urteil vom 03.11.2011, Az. 1 U 879/11).Sie müssen zudem stets mit typischen Gefahrenquellen wie etwa Unebenheiten rechnen (vgl. OLG München, Urteil vom 03.11.2011, Az. 1 U 879/11).
- LG Köln, 10.11.2017 - 16 O 12/16
Schadensersatzanspruch eines Fußgängers durch einen Sturz mit Unfallfolgen wegen …
Die schlechten Lichtverhältnisse vor Ort begründen zudem grundsätzlich eine erhöhte Sorgfaltsanforderung (vgl. OLG München, BeckRS 2011, 25816), womit die Ausleuchtung und die Uhrzeit des Unfalls keine besondere Gewichtung erfahren. - AG München, 21.12.2021 - 182 C 8281/21
Kein Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Sturz über Gullydeckel
Das OLG München nahm mit Urteil vom 03.11.2011 - 1 U 879/11 - sogar bei Vertiefungen von 3 - 4 cm im Bodenbelag eines Dorfplatzes noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an und stellte sich auf den Standpunkt, dass ein Straßenbenutzer solche Höhendifferenzen hinzunehmen und sich auf derartige Unebenheiten einzustellen habe.