Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.05.2012

Rechtsprechung
   OLG München, 31.07.2012 - 1 U 899/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24876
OLG München, 31.07.2012 - 1 U 899/12 (https://dejure.org/2012,24876)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2012 - 1 U 899/12 (https://dejure.org/2012,24876)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 1 U 899/12 (https://dejure.org/2012,24876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellungen amtspflichtwidrigen Mobbings

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Feststellungen amtspflichtwidrigen Mobbings

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellungen amtspflichtwidrigen Mobbings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus OLG München, 31.07.2012 - 1 U 899/12
    Eine haftungspflichtige Amtspflichtverletzung ergibt sich jedoch auch dann, wenn ein Beamter durch fortgesetzte, systematisch durchgeführte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen von Kollegen und/oder Vorgesetzten am Arbeitsplatz zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind, und die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen, geschädigt wird (vgl. auch BAG NJW 1997, 2542).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 30.05.2012 - 1 U 899/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28775
OLG München, 30.05.2012 - 1 U 899/12 (https://dejure.org/2012,28775)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 U 899/12 (https://dejure.org/2012,28775)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 U 899/12 (https://dejure.org/2012,28775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungspflichtiges Mobbing erfordert zielgerichtete, systematische Kampagne

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus OLG München, 30.05.2012 - 1 U 899/12
    Eine haftungspflichtige Amtspflichtverletzung ergibt sich jedoch auch dann, wenn ein Beamter durch fortgesetzte, systematisch durchgeführte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen von Kollegen und/oder Vorgesetzten am Arbeitsplatz zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind, und die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen, geschädigt wird (vgl. auch BAG NJW 1997, 2542).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht