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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13   

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https://dejure.org/2014,44309
OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13 (https://dejure.org/2014,44309)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.06.2014 - 1 U 90/13 (https://dejure.org/2014,44309)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13 (https://dejure.org/2014,44309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 138 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB
    Schadensersatzklage nach Abbruch einer Internet-Auktion für einen Gebrauchtwagen auf eBay: Einwand unzulässiger Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abbruchs einer Ebay-Auktion

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzklage nach Abbruch einer Internet-Auktion für einen Gebrauchtwagen auf eBay

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abbruchs einer Ebay-Auktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abbruchs einer Ebay-Auktion

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • AG Offenbach, 17.12.2013 - 38 C 329/13

    Abbruch einer Ebay-Auktion wegen des Verdachts einer Beschädigung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Dass in dem Verhalten der vormaligen Klägerin als "Schnäppchenjägerin" auf eBay.de in keinster Weise ein Rechtsmissbrauch zu erkennen sei, sei "vor dem Hintergrund der Besonderheiten bei Internetauktionen bereits mehrfach gerichtlich bestätigt" worden (vgl. Anlage K 20 - Urteil des AG Offenbach vom 17. Dezember 2013 - 38 C 329/13 - Anlage K 21 - Beschluss des LG Freiburg vom 27. Januar 2014 - 3 S 281/13 -).

    Vielmehr ist dem Handeln des Klägers in der Gesamtschau zu entnehmen, dass er systematisch nach Fehlern und Irrtümern von Anbietern auf der eBay-Plattform sucht bzw. gesucht hat, um diesen Umstand für die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen in der Absicht der Gewinnerzielung auszunutzen (siehe zu Annahme des § 242 BGB in einem ähnlich gelagerten Fall AG Alzey, Urteil vom 26.06.2013 - 28 C 165/12 -, K&R 2013, 684, Tz. 16 und 17, zitiert nach juris; ablehnend zur vorbezeichneten Entscheidung AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013 - 38 C 329/13 -, zitiert nach juris, wo jedoch bereits der dort gegenständliche Sachverhalt anders gewürdigt wurde).

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Voraussetzung für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Allgemeinen, dass der Berufung auf ein (formal durchaus gegebenes) Recht kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (BGHZ 29, 113, 117 f.) oder dass das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (BGHZ 107, 296, 310 f.; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 50 f.).

    Die Geltendmachung einer Forderung "in strafrechtlich erheblicher Weise, also im Wege der Nötigung oder Erpressung", ist hierbei nicht zwingende Voraussetzung zur Erhebung des Einwandes eines Rechtsmißbrauchs (vgl. insoweit zum Fall einer gesellschaftsrechtlichen Anfechtungsklage BGH, Urteil vom 22.05.1989 - II ZR 206/88 -, BGHZ 107, 296, Tz. 30, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 204/07

    Unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Ein Rechtsmissbrauch kann sich aus dem Gesichtspunkt des Verleitens zum Vertragsbruch oder auch des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 204/07 -, NJW 2008, 3438, Tz. 7, zitiert nach juris; Erman/Palm, BGB 13. Aufl. § 138 Rn. 85).

    Revisionsrechtlich kann nur überprüft werden, ob der Tatrichter den Sachverhalt zutreffend festgestellt hat, ob er den Rechtsbegriff der unzulässigen Rechtsausübung zutreffend erfasst hat und ob seine Wertung gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 204/07 -, a.a.O., Tz. 7).

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Dies muss umso mehr gelten, wenn beiden Seiten ein Rechtsverstoß zur Last fällt (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 28.10.2009 - IV ZR 140/08 -, NJW 2010, 289, Tz. 21, zitiert nach juris).

    Dieser Grundsatz erfährt aber Einschränkungen, wenn sich ein zielgerichtetes treuwidriges Verhalten feststellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2009 - IV ZR 140/08 -, a.a.O., Tz. 21, zitiert nach juris).

  • LG Paderborn, 25.04.2013 - 3 O 44/13

    Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    So sei etwa das zitierte Urteil des Landgerichts Paderborn vom 25. April 2013 - 3 O 44/13 - (Anlage B 2 = GA 9ff./III), mit dem eine gleichgerichtete Klage auf Schadensersatz ob des Einwands des Rechtsmissbrauchs abgewiesen wurde, nicht rechtskräftig geworden; der Berufungssenat des OLG Hamm habe den Vorwurf nicht bestätigt.

    Unter anderem ist von ihr zur Gerichtsakte das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 24.04.2013 - 3 O 44/13 - (Anlage B 2, GA 9ff./III) gereicht worden.

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Dabei sind im Rahmen der Auslegung der jeweiligen Erklärungen die von den Parteien anerkannten AGB der Internetplattform eBay mit einzubeziehen; § 156 BGB ist nicht anwendbar (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 63/13 -, NJW 2014, 1292, Tz. 18 und 19, zitiert nach juris).

    Insofern musste ein objektiver und mit den Umständen vertrauter Empfänger die Erklärung der Beklagten dahingehend verstehen, dass ihr Angebot unter dem Vorbehalt der berechtigten Rücknahme stand (vgl. eingehend BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 63/13 -, a.a.O., Tz. 20).

  • AG Alzey, 26.06.2013 - 28 C 165/12

    Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden bei eBay nach Abbruch einer Auktion

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Vielmehr ist dem Handeln des Klägers in der Gesamtschau zu entnehmen, dass er systematisch nach Fehlern und Irrtümern von Anbietern auf der eBay-Plattform sucht bzw. gesucht hat, um diesen Umstand für die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen in der Absicht der Gewinnerzielung auszunutzen (siehe zu Annahme des § 242 BGB in einem ähnlich gelagerten Fall AG Alzey, Urteil vom 26.06.2013 - 28 C 165/12 -, K&R 2013, 684, Tz. 16 und 17, zitiert nach juris; ablehnend zur vorbezeichneten Entscheidung AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013 - 38 C 329/13 -, zitiert nach juris, wo jedoch bereits der dort gegenständliche Sachverhalt anders gewürdigt wurde).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich hierbei nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles bestimmen (vgl. allgemein und statt vieler BAG, Urteil vom 30.09.2004 - 8 AZR 462/03 -, BAGE 112, 124, Tz. 41, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 38, 40 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Voraussetzung für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Allgemeinen, dass der Berufung auf ein (formal durchaus gegebenes) Recht kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (BGHZ 29, 113, 117 f.) oder dass das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (BGHZ 107, 296, 310 f.; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 50 f.).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13
    Lässt sich ein solches zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (vgl. BGHZ 68, 299, 304; 55, 274, 279 f.).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

  • BGH, 13.01.1999 - IV ZR 7/98

    Würdigung von Parteierklärungen bei Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 14/09

    Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei

  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

  • LG Lüneburg, 16.05.2013 - 7 O 18/13

    Die Zugabe einer "kostenlosen Zweitbrille" durch einen Optiker ist unzulässig

  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 2 U 94/13

    Wegen Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion führt nicht

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Insbesondere hat sein Auftreten unter verschiedenen Benutzernamen die einem wirksamen Vertragsschluss entgegenstehende Identität von Anbieter und Bieter nicht beseitigen können, so dass es auch keiner Entscheidung der Frage bedarf, ob die Eigengebote ansonsten, wie das Landgericht im Einklang mit der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 51 ff.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 19 ff.) angenommen hat, als nach § 117 BGB nichtig hätten beurteilt werden müssen.
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Nicht mehr erheblich ist daher die zwischen den Parteien ausgefochtene Frage, ob es sich bei den Geboten mit dem Benutzerkonto "k...k" um Willenserklärungen gehandelt hat, die im Sinne von § 117 BGB nur zum Schein abgegeben wurden und aus diesem Grunde nichtig sind (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2-07 O 269/13, Anlage K 21 S. 9, Bl. 116; darauf folgend OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO vom 22. September 2014 - 6 U 7/14, Anlage K 43, Bl. 399; gegen die Anwendung von § 117 BGB: LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 28).

    Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Fall des Klägers Geboten, die allein zur Preismanipulation abgegeben wurden, jede rechtliche Wirkung abgesprochen (Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52 = Anlage K 6 S. 12, Bl. 219R).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18

    Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen

    (3) Sollte das Gebot vom Konto "c" dagegen im Zusammenwirken mit einem Dritten abgegeben worden sein, um den Preis in die Höhe zu treiben, wäre eine solche Willenserklärung gemäß § 117 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie im Einverständnis mit dem Beklagten nur zum Schein abgegeben worden wäre und die Beteiligten die mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen tatsächlich nicht eintreten lassen wollten (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13 -, juris, Rn. 52 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13 -, juris, Rn. 17 ff.; OLG München, Urteil vom 26. September 2018 - 20 U 749/18 -, juris, Rn. 5).
  • KG, 14.04.2020 - 18 U 19/19

    Kaufvertrag auf eBay: Feststellung des Höchstgebots bei Einsatz eines

    Solches kann der Fall sein, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles - insbesondere durch die in einer unbekannten Vielzahl von Fällen geübte Rechtsverfolgung gegenüber "eBay-Anbietern" nach einem Auktionsabbruch - der Eindruck aufdrängt, dass es an einem ehrlichen Kaufinteresse mangelt und stattdessen systematisch nach Fehlern und Irrtümern von Anbietern gesucht wird, um deren Verhalten in der Absicht der Gewinnerzielung auszunutzen (OLG Rostock, Urt. v. 11. Juni 2014 - 1 U 90/13 -, Rn. 89 und 143, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35024
OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13 (https://dejure.org/2014,35024)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.11.2014 - 1 U 90/13 (https://dejure.org/2014,35024)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. November 2014 - 1 U 90/13 (https://dejure.org/2014,35024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • christmann-law.de

    ASR-Hüftprothese: Einbau 2006 ist nicht fehlerhaft

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Krankenhauses wegen Einbaus einer sog. ASR-Hüftprothese mit erhöhtem Kobalt- und Chromabrieb

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung eines Krankenhauses wegen Einbaus einer sog. ASR-Hüftprothese mit erhöhtem Kobalt- und Chromabrieb

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung eines Krankenhauses wegen Einbaus einer sog. ASR-Hüftprothese mit erhöhtem Kobalt- und Chromabrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche wegen eines schadhaften Hüftgelenksimplantats zurückgewiesen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 79 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Einbau einer sog. ASR-Hüftprothese im Jahr 2006

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Patientin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für schadhaftes Hüftgelenksimplantat - Implantat entsprach zum Zeitpunkt der Hüftgelenksoperation dem zu fordernden Facharztanspruch

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um schadhafte Hüftgelenksimplantate

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau einer sog. ASR-Hüftprothese im Jahr 2006 ist nicht behandlungsfehlerhaft

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Grundsätzlich muss sich die Aufklärung auf typische Risiken einer Operation erstrecken, mögen sie auch selten auftreten, insbesondere soweit die Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und der medizinische Laie mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - NJW 2007, 217 ff., juris Rn. 12; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 349 mwN).
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89

    Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Das gilt allerdings nur, soweit nach dem medizinischen Erfahrungsstand im Behandlungszeitpunkt ein solches Risiko bekannt und mit seinem Eintritt zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 12.12.1989 - VI ZR 83/89 - NJW 1990, 1528 f., juris Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 13.01.1995 - 4 U 243/86

    Arzthaftung bei mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Grundsätzlich muss sich die Aufklärung auf typische Risiken einer Operation erstrecken, mögen sie auch selten auftreten, insbesondere soweit die Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und der medizinische Laie mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - NJW 2007, 217 ff., juris Rn. 12; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 349 mwN).
  • OLG Köln, 04.04.2012 - 5 U 99/11

    Haftung des Herstellers eines künstlichen Hüftgelenks; Abweisung der Klage wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Nur wenn es mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit besteht, muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103 ff., juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012 - 5 U 99/11 -, GesR 2012, 507 ff., juris 53).
  • BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86

    Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Denn den die Klägerin im Krankenhaus der Beklagten behandelnden Ärzten, für deren Sorgfaltspflichtverletzung die Beklagte gemäß § 278 BGB und - da es sich zugleich um Verrichtungsgehilfen der Beklagten handelt (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 -, NJW 1988, 2298, 2300) - nach § 831 BGB einzustehen hätte, ist kein Behandlungsfehler vorzuwerfen (I.).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Nur wenn es mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit besteht, muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103 ff., juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012 - 5 U 99/11 -, GesR 2012, 507 ff., juris 53).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 88/86

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei Verletzung der ärztlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich somit danach, ob der Arzt unter Einsatz der von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese Maßnahmen sorgfältig durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86 -, NJW 1987, 2291, 2292).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Der Arzt muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 -, NJW 1999, 1778, 1779).
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Sie richteten sich auf eine den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Versorgung des Patienten mit dem Ziel der Wiederherstellung seiner körperlichen und gesundheitlichen Integrität (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1988 - VI ZR 37/88 -, NJW 1989, 767, 768 176, 177).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13
    Auch wenn im Arzthaftungsprozess an die Substantiierungspflicht der Partei nur maßvolle Anforderungen gestellt werden dürfen, weil vom Patienten regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - BGHZ 159, 245 ff., juris Rn. 22), fehlt es hier an einem substantiierten Vortrag, der auch nur die Vermutung eines fehlerhaften ärztlichen Verhaltens nahelegt.
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

  • LG Freiburg, 25.02.2019 - 6 O 83/12

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer

    Derart konkrete Vermutungen sind zum Zeitpunkt der Erstimplantation im Jahr 2004 aber nicht erkennbar (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04 -, BGHZ 168, 103-112, Rn. 16 - 17; OLG Saarbrücken Urt. v. 12.11.2014 - 1 U 90/13, BeckRS 2014, 22384, beck-online).
  • LG Aurich, 26.02.2019 - 5 O 1141/16

    Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz und

    Dabei besteht regelmäßig auch keine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Materials der zum Einsatz kommenden Prothesen (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., "Aufklärung (Nicht echte Behandlungsalternative)", Rn. A 1586 ff.; ders., MDR 2015, 429, 432; Saarländisches OLG, Urt. v. 12.11.2014, Az. 1 U 90/13, Rn. 32 ff., zit. n. Juris).
  • LG Aurich, 05.02.2019 - 5 O 606/17
    Dabei besteht regelmäßig auch keine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Materials der zum Einsatz kommenden Prothesen (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., "Aufklärung (Nicht echte Behandlungsalternative)", Rn. A 1586 ff.; ders. MDR 2015, 429, 432; Saarländisches OLG, Urteil vom 12.11.2014 - 1 U 90/13 -, Rn. 32 ff., juris).
  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

    Dabei besteht regelmäßig auch keine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Materials der zum Einsatz kommenden Prothesen (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., "Aufklärung (Nicht echte Behandlungsalternative)", Rn. A 1586 ff; ders. MDR 2015, 429, 432; Saarländisches OLG, Urteil vom 12.11.2014 - 1 U 90/13 -, Rn. 32 ff. juris).
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