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   OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 91/05   

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https://dejure.org/2005,8376
OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 91/05 (https://dejure.org/2005,8376)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2005 - I-1 U 91/05 (https://dejure.org/2005,8376)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - I-1 U 91/05 (https://dejure.org/2005,8376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für die Schadensfolgen eines vorsätzlich herbeigeführten Auffahrunfalles; Beweislastregelung im Rahmen eines provozierten Kollisionsereignisses; Anforderungen an die glaubhafte Darstellung einer Zeugenaussage; Haftungsrechtliche Einordnung von Akten der ...

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Schuldfrage bei Auffahrunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 1
    Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05
    Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436).
  • LG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - 15 O 431/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05
    Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436).
  • AG Solingen, 06.01.2017 - 13 C 427/15

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grün und

    Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 12.12.2005 - I-1 U 91/05, juris, Rndnr. 17 f.), von der abzuweichen im vorliegenden Fall keine Veranlassung besteht, können Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hingenommen werden.
  • LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16

    Disziplinierendes Bremsen, Alleinhaftung

    Denn das Verhalten des Klägers hat als Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr zur Folge, dass seine Haftung selbst dann mit 100 % zu bewerten ist, wenn der Auffahrende den grundsätzlich gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis nicht entkräften kann (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 07147).
  • LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im

    Eine Schätzung ohne ausreichende Schätzgrundlage ist vielmehr unstatthaft (vgl. BGH vom 13.01.2004 -XI ZR 355/02- MDR 2004, 520; KG vom 06.09.2007 -4 U 166/04- nicht veröffentlicht; KG vom 28.03.2006 -27 U 112/05- n.v.; KG vom 21.06.2006 -1 U 91/05- n.v.).
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