Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 91/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für die Schadensfolgen eines vorsätzlich herbeigeführten Auffahrunfalles; Beweislastregelung im Rahmen eines provozierten Kollisionsereignisses; Anforderungen an die glaubhafte Darstellung einer Zeugenaussage; Haftungsrechtliche Einordnung von Akten der ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Schuldfrage bei Auffahrunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 1
Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05
Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436). - LG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - 15 O 431/86
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05
Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436).
- AG Solingen, 06.01.2017 - 13 C 427/15
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grün und …
Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 12.12.2005 - I-1 U 91/05, juris, Rndnr. 17 f.), von der abzuweichen im vorliegenden Fall keine Veranlassung besteht, können Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hingenommen werden. - LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16
Disziplinierendes Bremsen, Alleinhaftung
Denn das Verhalten des Klägers hat als Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr zur Folge, dass seine Haftung selbst dann mit 100 % zu bewerten ist, wenn der Auffahrende den grundsätzlich gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis nicht entkräften kann (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 07147). - LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08
Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im …
Eine Schätzung ohne ausreichende Schätzgrundlage ist vielmehr unstatthaft (vgl. BGH vom 13.01.2004 -XI ZR 355/02- MDR 2004, 520; KG vom 06.09.2007 -4 U 166/04- nicht veröffentlicht; KG vom 28.03.2006 -27 U 112/05- n.v.; KG vom 21.06.2006 -1 U 91/05- n.v.).