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   OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02   

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https://dejure.org/2003,15558
OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02 (https://dejure.org/2003,15558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2003 - 1 U 99/02 (https://dejure.org/2003,15558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 1 U 99/02 (https://dejure.org/2003,15558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Unabwendbarkeit; Mißachtung des Sicherheitsabstandes; Durchführung des Fahrstreifenwechsels; Beweis des ersten Anscheins

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 7; ; StVO § 7 Abs. 5 S. 1; ; StVO § 7 Abs. 5 S. 2; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall nach Spurwechsel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02
    Hat sich jedoch derjenige, der den Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat, wieder ordnungsgemäß eingeordnet hat, so ist es Sache des Nachfolgenden, wieder für den richtigen Sicherheitsabstand zu sorgen (vgl. OLG Hamm VersR 2001, 206; OLG Köln, VRS 93, 46; KG VRS 65, 189; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36 A. 2001, § 7 StVO Rdz. 17; Geigel-Zieres, Der Haftpflichtprozeß, 23. Auflage 2001, Kap. 27 Rdz. 216).
  • KG, 10.02.1983 - 22 U 3224/82

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge eines Fahrstreifenwechsels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02
    Hat sich jedoch derjenige, der den Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat, wieder ordnungsgemäß eingeordnet hat, so ist es Sache des Nachfolgenden, wieder für den richtigen Sicherheitsabstand zu sorgen (vgl. OLG Hamm VersR 2001, 206; OLG Köln, VRS 93, 46; KG VRS 65, 189; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36 A. 2001, § 7 StVO Rdz. 17; Geigel-Zieres, Der Haftpflichtprozeß, 23. Auflage 2001, Kap. 27 Rdz. 216).
  • OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 51/96

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Rechtsüberholen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02
    Hat sich jedoch derjenige, der den Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat, wieder ordnungsgemäß eingeordnet hat, so ist es Sache des Nachfolgenden, wieder für den richtigen Sicherheitsabstand zu sorgen (vgl. OLG Hamm VersR 2001, 206; OLG Köln, VRS 93, 46; KG VRS 65, 189; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36 A. 2001, § 7 StVO Rdz. 17; Geigel-Zieres, Der Haftpflichtprozeß, 23. Auflage 2001, Kap. 27 Rdz. 216).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02
    Diese Umstände, aus denen sich die ernste Möglichkeit einer anderen Ursache ergeben soll, müssen zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden (vgl. BGH NZV 1990, 386, 387).
  • OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21

    Anscheinsbeweis bei Spurwechsel

    Ausgangspunkt ist, dass, wenn sich eine Kollision zweier Kfz wie hier vorliegend in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Kraftfahrers ereignet, der Anscheinsbeweis für ein Wechselverschulden spricht (KG VRS 106 [2004] 23 = KGR 2004, 106; OLG Düsseldorf VA 0203, 99 - Autobahn; OLG Düsseldorf 13.1.03, 1 U 99/02 - innerorts).
  • OLG München, 05.12.2014 - 10 U 323/14

    Anscheinsbeweis, Fahrbahn, Spurwechsel, Kollision, Unfallstelle, Mitverschulden,

    Ereignet sich eine Kollision zweier Kfz in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Kraftfahrers, spricht der Anscheinsbeweis dagegen für ein Wechselverschulden (KG 2.10.03, 12 U 53/02; OLG Düsseldorf VA 03, 99 - Autobahn; OLG Düsseldorf 13.1.03, 1 U 99/02 - innerorts).
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