Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19   

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https://dejure.org/2019,45810
OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19 (https://dejure.org/2019,45810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2019 - 1 UF 140/19 (https://dejure.org/2019,45810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 1 UF 140/19 (https://dejure.org/2019,45810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung voraus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Namensänderung kann auch ohne Kindeswohlgefährdung ersetzt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbenennung - und die Kindeswohlgefährdung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensänderung: Umbenennung eines Kindes ohne Einwilligung des Vaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung auch ohne Kindeswohlgefährdung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind soll den Namen des Stiefvaters erhalten - Ist das möglich, wenn der leibliche Vater der Namensänderung widerspricht?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung voraus

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Namensänderung ohne Einwilligung der Eltern: Namensrecht von Scheidungskindern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Änderung des Kindesnamens durch Ersetzen der Einwilligung ohne Kindeswohlgefährdung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Namensänderung des Kindes - die Einbenennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Namensänderung eines Kindes ohne Einwilligung des Vaters möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vater muss Namensänderung für Kind nicht zustimmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einwilligung des geschiedenen Kindesvaters zur Namensänderung nach neuer Heirat der Kindesmutter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patchwork - Neuer Nachname für das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kind kann neuen Namen ohne Einwilligung des Vaters bekommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung voraus - Niedrigere Schwelle der Erforderlichkeit für Ersetzung ausreichend

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Namensänderung des Kindes nach Ehescheidung

  • verlag-rolf-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Namensführung der Kinder nach der Scheidung? Einbenennung (§ 1618 BGB)?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 591
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2012 - 9 WF 52/12

    Einbenennung: Verfahrensmäßige Voraussetzungen bei beantragter Ersetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054).

    Es handelt sich bei dem Verfahren der Einbenennung um eine nicht von §§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 46 Abs. 1 und 2, 36 FamGKG erfasste Angelegenheit des Kindes nichtvermögensrechtlicher Art, so dass der Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG maßgeblich ist (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054; OLG Dresden FamRZ 2011, 1810).

  • OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 13 WF 202/13

    Einbenennung: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung; Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Diese Rechtsprechung wird einerseits übernommen, hat andererseits aber auch Kritik erfahren, da sie als übertrieben und den Sprachgebrauch des Gesetzes verfehlend angesehen wird (vgl. Staudinger/Hilbig-Lugani, BGB, § 1618 Rn. 27 unter Hinweis auf OLG Naumburg FG-Prax 2001, 240; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148 Rn. 4 iVm 8 ff; OLG Koblenz StAZ 2013, 354; OLG Karlsruhe StAZ 2013, 219, 220 Rn. 12; siehe auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 570).

    b) Nach Überzeugung des Senats (so auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 570) bedarf es keiner Kindeswohlgefährdung, damit die Voraussetzungen für eine Ersetzung erfüllt sind.

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Diese sind (auch) dann gegeben, wenn die Namensänderung für das Kind solche Vorteile mit sich bringt, dass die Aufrechterhaltung des Namensbandes zum anderen Elternteil nicht zumutbar erscheint (vgl. BGH MDR 2017, 92).

    Nach alledem führt der - grundsätzlich bedeutsame - Gesichtspunkt der Namenskontinuität (vgl. BGH MDR 2017, 92) nicht zu einer anderen Betrachtung.

  • OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10

    Gegenstandswert im Verfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Es handelt sich bei dem Verfahren der Einbenennung um eine nicht von §§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 46 Abs. 1 und 2, 36 FamGKG erfasste Angelegenheit des Kindes nichtvermögensrechtlicher Art, so dass der Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG maßgeblich ist (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054; OLG Dresden FamRZ 2011, 1810).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Nach Auffassung des BGH bedarf es einer umfassenden Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen, wobei einerseits die Integration in die "Stief"-Familie ein wichtiger Kindesbelang sei, andererseits aber auch die Kontinuität der Namensführung, deren Bedeutung weit über das Kindesalter hinausreicht und daher nicht allein aus der Perspektive der aktuellen familiären Situation beurteilt werden dürfe (BGH FamRZ 2005, 889).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054).
  • OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08

    Einbenennung: Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054).
  • BGH, 30.01.2002 - XII ZB 94/00

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Hiernach kann die Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils erst dann ersetzt werden, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und die Einbenennung daher unerlässlich ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden; es bedarf hiernach zwingender Gründe des Kindeswohls (vgl. BGH FamRZ 2002, 1331).
  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Daneben war auch die mit der Namensänderung erst hergestellte Namensgleichheit mit dem jüngeren, in der Familie lebenden, Geschwisterkind von A ein beachtlicher und für die Kindeswohlerforderlichkeit sprechender Gesichtspunkt (vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1379; OLG Köln FamRZ 1999, 734 und OLG Dresden FamRZ 1999, 1738).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
    Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054).
  • OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 14/20

    Einbenennung

    Es müssen konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, so dass die Einbenennung unerlässlich ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 2002, 94; Beschluss vom 30.01.2002 - XII ZB 94/00 - FamRZ 2002, 1331; Beschluss vom 10.03.2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889; Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 UF 140/19 -, FamRZ 2020, 591).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 24.10.2001 - XII ZB 88/99 -, FamRZ 2002, 94; Beschluss vom 30.01.2002 - XII ZB 94/00 -, FamRZ 2002, 1331; Beschluss vom 10.03.2005 - XII ZB 153/03 -, FamRZ 2005, 889), der der Senat folgt und von der abzuweichen auch in Ansehung der von der Kindesmutter in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.12.2019 - 1 UF 140/19 -, FamRZ 2020, 591) kein Anlass besteht (s. hierzu unten unter 2. d)), setzt eine Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus.

    Letztlich führt auch die von der Kindesmutter in Bezug genommene Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.12.2019 - 1 UF 140/19 -, FamRZ 2020, 591) zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2020, 591 veröffentlicht ist, sind die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters erfüllt, weil die Namensänderung gemäß § 1618 Satz 4 BGB zum Wohl des Kindes erforderlich sei.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21

    Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

    Dabei geht der Senat (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2020, 591; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 570; a. A. OLG Hamm FamRZ 2020, 1918) davon aus, dass es keiner Kindeswohl gefährdung bedarf, damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ersetzung erfüllt sind.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2022 - 4 UF 17/22

    Änderung des Familiennamens aus Kindeswohlgründen (hier verneint)

    Auch reichen bloße Gründe der Zweckmäßigkeit oder Förderlichkeit, die hier angesichts des klaren Kindeswillens und der von B gewünschten Anpassung an den Namen des Elternteils, mit dem sie in einem Haushalt lebt, ohne weiteres zu bejahen sind, alleine für die begehrte Einbenennung nicht aus (Senat aaO.; OLG Frankfurt FamRZ 2020, 591; OLG Hamm FamRZ 2008, 2148).

    Bei einer Gesamtwürdigung überwiegen die Gründe für eine Ersetzung der Einwilligung der Kindesmutter nicht so deutlich, dass ein vernünftiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (vgl. Senat aaO.; OLG Frankfurt FamRZ 2020, 591).

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