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   OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 1 UF 201/01   

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https://dejure.org/2001,8015
OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 1 UF 201/01 (https://dejure.org/2001,8015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2001 - 1 UF 201/01 (https://dejure.org/2001,8015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 1 UF 201/01 (https://dejure.org/2001,8015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsverfahren nach§ 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG); Rentensplitting; Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung; Gesetzliche Rentenanwartschaft

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    VAHRG 10a
    VA, Abänderung, Umfang

  • Judicialis

    VAHRG § 10a

  • hefam.de

    § 10a VAHRG
    VA, Abänderung, Umfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 10a
    VA, Abänderung; VA, Umfang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 95/93

    Abänderung einer den Versorgungsausgleich wegen ausländischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 1 UF 201/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH FamRZ 1996, 282, 283), der sich der Senat anschließt, können im Wege des Abänderungsverfahrens gemäß § 10 a VAHRG auch solche Anwartschaften nachträglich Berücksichtigung finden, die seinerzeit versehentlich oder auch rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt worden sind.

    Abzugrenzen hiervon als nicht abänderungsfähig sind lediglich solche Entscheidungen, in denen das Gericht im Ausgangsverfahren den Ausgleich ganz oder teilweise bewusst dem Grunde nach ausgeschlossen hat, etwa wegen Verwirkung nach § 1587 c BGB oder wegen Auslandsbezug (so im Fall BGH FamRZ 1996, 282, 283 - im Ausgangsverfahren fehlerhaft).

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 107/85

    Folgen der Nichtberücksichtigung einer Versorgungsanwartschaft im Rahmen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 1 UF 201/01
    Es kann sich auch um solche Gründe handeln, die auf einem Rechtsanwendungsfehler beruhen und auf - fristgebundene - Beschwerde hätten berücksichtigt werden können (vgl. auch BGH FamRZ 1988, 276 und 1993, 796, 797).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 1 UF 201/01
    Es kann sich auch um solche Gründe handeln, die auf einem Rechtsanwendungsfehler beruhen und auf - fristgebundene - Beschwerde hätten berücksichtigt werden können (vgl. auch BGH FamRZ 1988, 276 und 1993, 796, 797).
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   OLG Düsseldorf, 24.09.2001 - 1 UF 201/01   

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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 323
    Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Unterrichtung des Unterhaltsverpflichteten über eine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 37 F 97/01
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2001 - 1 UF 201/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 279
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