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   OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05   

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https://dejure.org/2006,6754
OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05 (https://dejure.org/2006,6754)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.02.2006 - 1 UF 218/05 (https://dejure.org/2006,6754)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 1 UF 218/05 (https://dejure.org/2006,6754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1601, § 1603 Abs. 2 S. 1, SGB VI §§ 93, 96 a, 240, 302 b, 311, 312, 313
    Minderjährigenunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht des Berufsunfähigkeitsrente beziehenden Unterhaltsschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bei Beziehen einer Berufsunfähigkeitsrente; Pflicht eines Berufsunfähigen zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit auf Grund erweiterter Unterhaltspflicht; Anforderungen an Nachweis der gesundheitlichen Unzumutbarkeit einer beruflichen ...

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 2 S. 1; ; SGB VI § 93; ; SGB VI § 96 a; ; SGB VI § 240; ; SGB VI § 302 b; ; SGB VI § 311; ; SGB VI § 312; ; SGB VI § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 § 1603 Abs. 2 S. 1
    Gesteigerte Unterhaltspflicht des Beziehers einer Berufsunfähigkeitsrente gegenüber seinen minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 273
  • FamRZ 2006, 1299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05
    Eine Verwirkung ist nach allgemeinen Grundsätzen anzunehmen, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51 f).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05
    Seine Leistungsfähigkeit wird nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch solche Mittel bestimmt, die er bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (BGH, FamRZ 1998, 357, 359).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 9 WF 12/01
    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05
    Denn der Bezug einer Rente gebietet nicht zwingend den Schluss, dass der Rentenbezieher nicht in der Lage ist, leichte Tätigkeiten auszuüben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1477).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05
    Neben dem "Zeitmoment" kommt es für die Verwirkung auf das sogenannte "Umstandsmoment" an, d. h., es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Unterhaltsverpflichtete sich nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 84, 280, 281 = FamRZ 1982, 898; OLG München, OLGZ 1976, 216, 219 f.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05
    Der BGH (FamRZ 1988, 370, 372) hat diesen Rechtsgedanken aufgegriffen und im Rahmen der Bemessung des "Zeitmoments" für die Verwirkung von rückständigem Unterhalt in der Weise Rechnung getragen, dass bereits ein Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann.
  • BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im

    Vor diesem Hintergrund wird von der Rechtsprechung der Zivilgerichte z.B. eine Erwerbsobliegenheit für eine ihr minderjähriges Kind betreuende Mutter in Bezug auf einen möglichen Verwandtenunterhalt (OLG Hamm, Urteil vom 20. April 1990  12 UF 430/89, FamRZ 1990, 1385), für Bezieher einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2001  9 WF 12/01, FamRZ 2001, 1477; Thüringer OLG, Urteil vom 23. Februar 2006  1 UF 218/05, FamRZ 2006, 1299; vgl. grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 44) und für eine erwerbslose 60-Jährige (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2011  2 UF 77/11, FamRZ 2012, 643) bejaht.
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Denn auch neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die dann in Betracht kommt, wenn der Empfänger weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI), kann der einem Kind unterhaltspflichtige Rentenempfänger im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gehalten sein, neben dem Renteneinkommen durch eine Nebenbeschäftigung im Rahmen der Anrechnungsvorschriften ein zusätzliches Einkommen zu erzielen (vgl. OLG Thüringen, FuR 2006, 233 und OLGR Jena 2006, 390).
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