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   OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - II-1 UF 22/05   

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OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - II-1 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,2049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2005 - II-1 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,2049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2005 - II-1 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,2049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138; 1408
    Sittenwidriger Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag; Einseitige und unzumutbare Lastenverteilung bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs sechs Jahre nach ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; FGG § 53 d

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach sechs Jahren noch Versorgungsausgleich?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jahre nach der Scheidung Versorgungsausgleich durchgesetzt - Ehevertrag war nach heutiger Rechtsprechung sittenwidrig

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Eheverträge - Nachträgliche Durchführung des VA bei Sittenwidrigkeit des vertraglichen Ausschlusses

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 234
  • FamRZ 2006, 793
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05
    Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH NJW 1982, 1999).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05
    Das ist dann der Fall, wenn dadurch eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede - bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (vgl. BGH FamRZ 2005, 26).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05
    Die Eheschließungsfreiheit rechtfertigt nicht die Freiheit zu unbegrenzter Ehevertragsgestaltung und insbesondere nicht eine einseitige ehevertragliche Lastenverteilung (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05
    Wie der BGH in seinem Urteil vom 11.2.2004 (FamRZ 2004, 601) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05
    Eingeleitet wird die Folgesache nur dann, wenn das Gericht die Ermittlungen aufnimmt, also Auskünfte einholt etc. (vgl. BGH NJW 1986, 662 ; NJW 2002, 3293 f; Zöller-Philippi § 623 ZPO Rdn. 23 a).
  • OLG Celle, 19.12.2006 - 15 UF 282/04

    Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei Formnichtigkeit eines in

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass sich eine Partei auch nach langer Zeit noch auf einen Formmangel eines gerichtlich protokollierten Vergleichs (§§ 162 - 164 ZPO) berufen kann (vgl. OLG Nürnberg MDR 1960, 931; MünchKommZPO/Wolfsteiner, 2. Aufl., Rn. 41 zu § 794 ZPO; Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 3. Aufl., Rn. 30 zu § 794 ZPO; Reinicke, NJW 1970, 306 ff.; im Ergebnis auch BGH FamRZ 1991, 679, 680 [für einen Zeitraum von fast 8 Jahren]; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793, 794 f. [bei Nichtigkeit eines Ehevertrages keine Verwirkung des Antragsrechts auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach 6 Jahren]).
  • OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07

    Materielle Rechtskraft des Wegfalls des Versorgungsausgleichs aufgrund einer

    Sei der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine ehevertragliche Regelung oder eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB nicht durchgeführt worden und stelle sich später deren Nichtigkeit heraus, sei es den Eheleuten grundsätzlich eröffnet, die Durchführung des Versorgungsausgleichs später geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2002, 1553. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793. OLG Bremen FamRZ 2007, 1180. OLG Hamm FamRZ 2007, 1257, 1258. differenzierend Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 368).
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07

    Prüfungspflicht des Familiengerichts zur Wirksamkeit einer Vereinbarung zum

    Demzufolge ist auch keine Entscheidung getroffen worden, deren Rechtskraft der jetzigen Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegenstehen würde (OLG Düsseldorf NJW 2006, 234).
  • OLG Bremen, 09.02.2007 - 4 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Ehevertrages

    Von daher kann der Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs in solchen Fällen nicht die Rechtskraft des Scheidungsurteils entgegenstehen (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 793, 794).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 5 UF 101/06
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  • OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 5 UF 101/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs in den Gründen des Scheidungsurteils

    Der Feststellung in den Gründen des Urteils, dass der Versorgungsausgleich nicht stattfindet, weil er von den Parteien nach § 1408 Abs. 2 BGB wirksam ausgeschlossen worden sei, kommt keine Rechtskraftwirkung zu (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 234, 235).
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