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   OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07   

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OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07 (https://dejure.org/2008,3278)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2008 - 1 UF 397/07 (https://dejure.org/2008,3278)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 1 UF 397/07 (https://dejure.org/2008,3278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB §§ 1605 Abs. 1 S. 1, 1360, 1360a
    Zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten, Auskunft, Familienunterhalt, Ehegatte, Volljähriges Kind

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Unterhaltspflichtigen zur Erteilung von Auskunft über die Einkommensverhältnisse seines Ehepartners; Bloßer Anspruch auf grobe Information hinsichtlich der Einkommensverhältnisse des Ehepartners eines Unterhaltspflichtigen wegen rechtlicher ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB §§ 1605 Abs. 1 S. 1, 1360, 1360a
    Zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten, Auskunft, Familienunterhalt, Ehegatte, Volljähriges Kind

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auskunftspflicht auch über Einkommensverhältnisse des Ehegatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über Einkommensverhältnisse des Ehegatten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auskunftspflicht auch über Einkommensverhältnisse des Ehegatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftspflicht: Unterhaltsschuldner muß grobe Auskunft über Einkommen seines Ehegatten erteilen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftspflicht: Unterhaltsschuldner muss grobe Auskunft über Einkommen seines Ehegatten erteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 411
  • FamRZ 2009, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Entsprechend dem Urteil des BGH vom 29.10.2003, Az.: XII ZR 115/01, sei bei der Ermittlung des für die Unterhaltsbemessung zur Verfügung stehenden Einkommens auch der Anspruch auf Familienunterhalt zu berücksichtigen.

    Denn durch letzteren wird auch die eigene finanzielle Lage des Unterhaltsverpflichteten beeinflusst (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2004, 24).

    Seinem Umfang nach umfasst er gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haushaltsführung und die Deckung der persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen Kinder erforderlich ist (vgl. BGH, FamRZ 2004, 24).

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00

    Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.2003, XII ZR 229/00; FamRZ 2003, 1836 - zum Elternunterhalt) hat der Unterhaltsverpflichtete nicht nur über seine eigenen Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen, sondern - falls dies von ihm verlangt wird - zusätzlich Angaben über die Einkünfte seiner Ehefrau zu machen, jedenfalls soweit diese erforderlich sind, um deren Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.

    So hat der BGH in seinem Urteil vom 07.05.2003 (a.a.O.) darauf verwiesen, dass hinsichtlich eines etwaigen Verlangens auf Vorlage von gemeinsamen Steuerbescheiden Angaben, die ausschließlich die Ehefrau betreffen, nicht zu offenbaren sind und deshalb unkenntlich gemacht werden können (vgl. hierzu auch Anmerkung von Strohal, FamRZ 2003, 1839).

    Denn bislang ist ein Auskunftsanspruch des Unterhaltspflichtigen über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten nur im Rahmen des Elternunterhalts vom BGH (FamRZ 2003, 1836) bejaht worden.

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Darauf hat der BGH insbesondere im Rahmen seiner Hausmannrechtsprechung (FamRZ 2006, 1010, 1013 f. und FamRZ 2006, 1827, 1828) sowie seiner Rechtsprechung zum Elternunterhalt (FamRZ 2004, 370, 372) hingewiesen.

    Hierbei ist allerdings zu beachten, dass auch der dem Beklagten unter Wahrung des Ehegattenselbstbehaltes seiner Ehefrau geschuldete Familienunterhalt nur bis zur Höhe des Taschengeldes, welches mit 5 % bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens anzunehmen ist (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608), für die Unterhaltsansprüche des Klägers herangezogen werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1827).

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Hierbei ist allerdings zu beachten, dass auch der dem Beklagten unter Wahrung des Ehegattenselbstbehaltes seiner Ehefrau geschuldete Familienunterhalt nur bis zur Höhe des Taschengeldes, welches mit 5 % bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens anzunehmen ist (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608), für die Unterhaltsansprüche des Klägers herangezogen werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1827).

    Denn nur dieser Teil des Familienunterhalts ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608) und führt nur in diesem Umfang zu eigenen Einkünften des Beklagten, welche neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Unterhalt des Klägers eingesetzt werden können, sofern sein notwendiger Selbstbehalt durch den übrigen Anspruch auf Familienunterhalt gesichert ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Zutreffend hebt der Kläger darauf ab, dass der Unterhaltsanspruch des Beklagten gegen seine Ehefrau bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742; OLG Jena, OLG-NL 2006, 11).
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Darauf hat der BGH insbesondere im Rahmen seiner Hausmannrechtsprechung (FamRZ 2006, 1010, 1013 f. und FamRZ 2006, 1827, 1828) sowie seiner Rechtsprechung zum Elternunterhalt (FamRZ 2004, 370, 372) hingewiesen.
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Zutreffend hebt der Kläger darauf ab, dass der Unterhaltsanspruch des Beklagten gegen seine Ehefrau bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742; OLG Jena, OLG-NL 2006, 11).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 96/07

    Güterrecht: Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Der Regelung des § 1386 Abs. 3 BGB liegt die aus § 1353 BGB folgende Verpflichtung der Ehegatten zu Grunde, sich während des Bestehens der Ehe wechselseitig über den Bestand des eigenen Vermögens zu informieren, wobei die Unterrichtung jedoch stets nur in groben Zügen, also im Sinne eines Überblicks mit groben Rastern, zu erfolgen hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007, 10 UF 96/07 - zitiert nach juris) und die Vorlage von Unterlagen nicht geschuldet wird (vgl. hierzu im Einzelnen Staudinger/Thiele, BGB, 12. Aufl., § 1386, Rdn. 23; MüKo/Koch, BGB, 4. Aufl., § 1386, Rdn. 25).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    So wird dem Berechtigten daher lediglich aus § 1353 BGB ein Anspruch auf "grobe Information" zugebilligt (vgl. BGH, FamRZ 2001, 23; Wendl/Staudigl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlicher Praxis, 6. Aufl., § 1 Rdn. 664 m.w.N.; a.A. OLGR München 2000, 123), was sich auch im Umfang der Auskunftsverpflichtung nach § 1605 BGB niederschlagen muss.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Denn nur dieser Teil des Familienunterhalts ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608) und führt nur in diesem Umfang zu eigenen Einkünften des Beklagten, welche neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Unterhalt des Klägers eingesetzt werden können, sofern sein notwendiger Selbstbehalt durch den übrigen Anspruch auf Familienunterhalt gesichert ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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