Rechtsprechung
   FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17464
FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05 (https://dejure.org/2005,17464)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.07.2005 - 1 V 133/05 (https://dejure.org/2005,17464)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 1 V 133/05 (https://dejure.org/2005,17464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur bei Glaubhaftmachung neuer Tatsachen

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Glaubhaftmachung neuer Tatsachen beim Änderungsantrag nach § 69 Abs. 6 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Änderung eines Beschlusses über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände; Voraussetzungen für das Vorliegen solcher Umstände; Erfüllen des Tatbestands ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 6
    Glaubhaftmachung "neuer" Tatsachen bei AdV-Änderungsantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Glaubhaftmachung "neuer" Tatsachen bei AdV-Änderungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05
    Indessen würde dieses Ereignis eine unbillige Härte nur dann begründen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung der angefochtenen Bescheide wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zur Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschluss vom 24. November 1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295).
  • BFH, 19.11.2003 - I S 7/03

    AdV-Antrag, Stellung beim BFH

    Auszug aus FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05
    Sie sind deshalb nicht geeignet, die Statthaftigkeit eines wiederholten Antrags auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung zu begründen (BFH, Beschluss vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516).
  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90

    Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im

    Auszug aus FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05
    Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 18.09.1996 - I B 39/96
    Auszug aus FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05
    Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05
    Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 6 V 120/17

    Aussetzung der Vollziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Steuerhinterziehung

    Der Antragsteller hat die neuen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. FG Saarland Beschluss vom 5. Juli 2005 1 V 133/05, juris; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 166).
  • FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Daher kann unentschieden bleiben, ob die Berücksichtigung im Rahmen des § 69 Abs. 6 FGO schon deshalb unterbleiben muss, weil es insoweit - mangels des Charakters der Erklärung als Versicherung an Eides statt i. S. v. § 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung i. V. m. § 155 FGO - an einer Glaubhaftmachung fehlt (s. dazu FG Saarland Beschluss vom 05.07.2005 1 V 133/05, n. v. juris; Seer in: Tipke/Kruse § 69 FGO Lfg. Mai 2010 Tz. 166).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht